Kommentar von raffzahn-2 am 24.02.2005 18:52:20 
Echt ok!
Hallo! Vielen Dank für deine Aufstellung - habe daraus einen Lückentext gemacht!

Kommentar von tsv1860 am 05.06.2007 20:07:14 
Prima, denn...
...in der Kürze liegt die Würze! Besten Dank!

Kommentar von boogieblues am 12.04.2017 18:25:53 
Chronologie nicht ganz stimmig
Hab den Eindruck, dass die Chronologie nicht ganz passig ist. Die Reichstagsbrandverordnung wird *infolge* des Reichstagsbrands als "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" erlassen... also danach

Kommentar von sandy03 am 26.04.2017 09:24:14 
Hinweis von der Redaktion
Die sog. „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 wurde neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 in die Chronik mit hineingefügt.

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