Kommentar von mariapizza am 13.06.2006 16:02:42 
Wo, bitte ...
...ist das Material ? UB

Kommentar von remanz am 18.06.2006 17:43:58 
Leider ohne Material
Grafiken und Material fehlen leider noch. Die könnten ja nachgereicht (=nachgeladen) werden?

Kommentar von sybberndt am 28.07.2006 11:10:04 
Material
Beim angegebenen Material handelt es sich um Auszüge aus dem JGG, der StPO und dem StGB. Aus Copyrightgründen habe ich die Originalstellen nicht angegeben. Diese sind aber jederzeit nachzulesen in StPO § 127, § 136, § 163, im JGG § 1, § 3, § 10, § 13, § 16, § 17 und im StGB § 242 und § 248a

Kommentar von hesse am 01.10.2006 16:26:23 
Schönes Fallbeispiel
Ein schönes, lebensnahes Fallbeispiel mit Fragen, die man sich in so einem Fall auch stellt. Toll wäre noch eine Musterlösung gewesen, die einem die Arbeit erleichtert. LG Hesse

Kommentar von bust75 am 14.01.2008 01:47:20 
Copyright bzgl. der Materialien
Hallo, kurze Info, Gesetzesetexte und Urteile unterliegen nicht dem Urheberrecht und können daher frei veröffentlicht werden. Anders sieht es u.U. bei bestimmten Formularen aus, die von Verlagen erstellt sind.

Kommentar von radlerinhasi am 08.03.2009 17:21:52 
Frage
Was gehört dahin, wo steht: Hier steht:? Da ist nur eine große Lücke!

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