Kommentar von mariapizza am 30.08.2006 09:04:54 
Ausgezeichnet ...
... klare Regeln, die einhaltbar sind. Jede(r) weiß, welche positiven und negativen Konsequenzen angesagt sind.

Kommentar von remanz am 30.08.2006 09:05:47 
Passt für den 1. Schultag
Danke - konnte ich mit kleinen Änderungen direkt für meinen ersten Schultag brauchen. Gruß remanz

Kommentar von doris1 am 01.09.2006 15:51:59 
Interessant,
aber die Notengebung bei einer vergessenen Hausaufgabe ist nicht in Ordnung, da sie bei uns in Bayern nicht zulässig ist. Hausaufgaben (auch nicht vorhandene) dürfen nicht mit einer Note gewertet und müssen durch andere erzieherische Maßnahmen geahndet werden.

Kommentar von intensivkurs am 03.09.2006 22:08:22 
Vielen Dank,
passt gut für meine WPU-Kurse. Bin schon jetzt auf die Kommentare meiner Schüler gespannt.

Kommentar von stefan6 am 13.05.2007 09:15:24 
Gut gemacht!
kann ich gut gebrauchen!

Kommentar von theresac am 27.03.2010 12:57:26 
Hilfreich
Sehr gut,vielen Dank

Kommentar von katjagaebler am 14.08.2012 12:30:17 
zu streng
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass mit diesem Blatt das Verständnis einer Klasse für die Notengebung besser wird. Wirkt zu streng. Und: Was sind "negative Leistungen"? Ziehst du dann Notenpunkte bei der Mitarbeit ab oder ist das für die Tendenz am Ende des Schuljahres entscheidend? In BaWü jedenfalls, darf nur di e Qualität, nicht die Quantität der Mitarbeit bewertet werden, für dieses Verhalten (MP3-Player etc.) gibts dann die Kopfnoten. Und auch nicht gemachte Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden - egal wie man darüber denken mag...

Kommentar von annanox am 09.08.2015 18:36:40 
danke
das ist eine gute Anregung

Kommentar von mrjackz am 13.08.2015 19:20:44 
versteh ich nicht?
die hälfte davon darf man doch gar nicht zur note zählen... du darfst rein rechtlich gar nicht die benutzung des mp3-players oder das essen im unterricht zur erbrachten Leistung im Unterrichtsfach zählen.

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