Kommentar von mariapizza am 25.01.2007 08:58:40 
Wichtig ist, ...
... dass manche Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung NACHRANGIG sind. Zunächst hat der Verkäufer die Wahl: Nachbesserung oder Neulieferung. (2x). Dann erst hat der Käufer die Entscheidung: Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, evtl. Schadenersatz ... ;-)

Kommentar von phips am 16.08.2007 09:32:22 
--> Kommentar
Das stimmt schon; in diesem Fall würden beide Antworten als Richtig bewertet;

Kommentar von ninga81 am 15.11.2021 12:55:54 
Vielen Dank!
Ich setze es zur eigenständigen Erarbeitung des Themas ein.

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