Kommentar von heidehansi am 01.03.2009 17:11:56 
Das mit der Gutschrift
ist aber nicht in Ordnung: Rabatt in irgendeiner Form darf nur gegeben werden, wenn man schriftlich versichert, dass es NICHT an die Schüler weitergegeben werden darf. Es sei denn, es sind nicht mehr preisgebundene Restauflagen.

Kommentar von dt-katrinsche am 01.03.2009 20:01:25 
Genauer lesen...
...der Rabatt wird nicht an die Schüler weitergegeben, weil Bücher -wie jwir und unsere Buchhandlung auch wissen- natürlich preisgebunden sind. Deshalb bekommen wir auch extra Bücher für die Schülerbücherei, wie ich es oben beschrieben habe!

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