Einblick in ein Stadtarchiv. Man erkennt große beidseitig geöffnete Schränke, die mit den Kreuzhebeln auf Stahlschienen verschiebbar sind. **** In früherer Zeit wurden die so genannten Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet.Erst seit dem 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen und ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches gibt es ein Standesamt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Die Aufbewahrung dieser Daten muss sehr sorgfältig erfolgen, da sie als Grundlage für die Ahnenforschung von unschätzbarem Wert sind. In den meisten Archiven lagern die Standesamtsbücher und andere s Archivmaterial in Papierform, aber nach und nach werden diese Daten auch digitalisiert, damit in mittelferner Zukunft eine Ahnenforschung auch online erfolgen kann, ohne die wertvollen Bücher zur Hand nehmen zu müssen.***** Ansonsten lagern in einem Stadtarchiv Schuldaten, Protokolle von Gemeinderatssitzungen, je eine Ausgabe der örtlichen Zeitung seit Beginn ihres Erscheinens, Sammlungen von Festschriften, Urkunden und Gesetzestexten.