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Forum: "zensurenspiegel veröffentlichen, gs in niedersachsen??"

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zensurenspiegel veröffentlichen, gs in niedersachsen??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gabisisi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2008 21:41:06

hallo,
ich weiß, dass hier schon einmal aufs googeln verwiesen wurde, aber ich finde einfach keine rechtlich untermauerte stelle, die mir auskunft gibt. ich bin neu an einer gs in nds und meine kolleginnen sind der meinung, ich dürfe den zensurenspiegel einer klassenarbeit nicht veröffentlichen. die eltern interessieren sich jedoch dafür und bekommen den eindruck, ich hätte etwas zu verbergen, wenn ich sage, ich dürfe den spiegel nicht veröffentlichen. über eine quellenangabe oder fehlende, weil es einfach erlaubt oder ermessenssache ist, wäre ich super dankbar!! gruß, gabi


Vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2008 21:56:11



Du darfst.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2008 22:20:46

Wie klexels Link dir deutlich sagt. Nur andersrum wird kein Schuh daraus, wie ich in der Klasse meiner Tochter feststellen "durfte": Die Eltern dürfen keinen Notenspiegel fordern. Wenn die Lehrkraft das aus welchen Gründen auch immer für nicht vertretbar hält, einen Spiegel zu veröffentlichen, dann haben die Eltern kein Recht, diesen einzufordern.

..........das ist der Transparenz in der Klasse SEHR zuträglich......



unterm Strichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2008 22:29:20

Vielleicht kannst du die Eltern damit beruhigen, dass, wenn eine Arbeit zu 1/3 unterm Strich ist, die Elternvertreter ohnehin von der Schulleitung informiert werden müssen, wenn die Arbeit trotzdem genehmigt worden ist.
Wenn sie nicht informiert werden, heißt das im Umkehrschluss, dass alles im grünen Bereich ist.

Insofern müsste es für die Eltern doch nur wichtig sein, wie IHR Kind abgeschnitten hat.


Notenspiegel?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2008 17:48:19

Was wollen denn die Eltern wissen?
Ich halte es für unbedenklich zu sagen, wie oft eine Note vergeben wurde und den Durchschnitt anzugeben.

Vielleicht meinten deine Kollegen, dass du einen Notenspiegel mit Namen nicht weitergeben darfst.

elefant1
(leider aber nicht aus Niedersachsen)


doch doch, der Notenspiegelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2008 18:56:00

Nein, es geht um den Notenspiegel - also wie oft eine Note vergeben wurde.
Da dieser die soziale Bezugsnorm unterstreicht, wird der Notenspiegel nicht generell heraus gegeben.

Um einen Anhaltspunkt zu bieten, kann man auch den Durchschnitt der erreichten Punkte bzw. Fehler angeben.

Palim


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gabisisi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2008 22:22:17

danke für eure netten antworten! es scheint also kein ausdrückliches verbot zu geben, zumindest kann ich einfach ncihts finden. ich habe auch überhaupt kein problem damit, den notenspiegel herauszugeben. wollte nur mal die rechtliche grundlage checken.
vielen dank nochmal für eure mühe!
lg. gabi


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