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Forum: "psychisch kranke Schülerin"

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psychisch kranke Schülerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabine60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 12:01:46 geändert: 29.05.2007 12:04:44

Hallo,

Ich bin Klassenlehrerin einer 9. Klasse und habe seit Ostern eine "neue" Schülerin,die ICH aber schon länger kenne,in meiner Klasse.Sie war 1/2 Jahr in einer Kinder-und Jugendpsychiatrie(wegen Bulimie und SVV) und wiederholt jetzt die 10. Klasse mehr oder weniger freiwillig.
Vor ein paar Wochen kam sie nach dem Unterricht zu mir und berichtete mir dann in mehreren Gesprächen,dass sie sich immernoch selbstverletzt und ebenfalls immernoch erbricht.Mich angesprochen hat sie,weil sie aufgrund der Wunden und Narben nicht am Schwimmunterricht teilnehmen möchte/kann.Ihre Eltern wussten nicht,dass sie wieder rückfällig geworden sei.
Obwohl sie das partou nicht wollte habe ich ihren Vater zu einem Gespräch eingeladen und ihn "aufgeklärt".Natürlich war meine Schülerin sauer auf mich und zeigte mir das im Unterricht,wie in Freistunden o.Ä.
Gut,sie hat dann die Befreiung für den Schwimmunterricht bekommen und ich habe es so ruhen lassen.Am Freitag kam dann eine Mitschülerin auf mich zu und sagte mir,dass sie das nicht für richtig hält,dass ich mit ihrem Vater gesprochen hatte.Ausserdem erzählte sie mir,dass ihr Vater wohl öfters gewaltätig wird.DAS war mir nicht bekannt und wenn dann hätte ich niemals mit ihrem Vater gesprochen.Ich bin im Moment echt ratlos.Was soll ich jetzt als Lehrer machen?
Ihre Mitschülerin meinte,dass sie es für besser halten würde,wenn ich mich raushalten würde.Aber ich kann mich doch nicht als Klassenlehrerin raushalten,wenn ich weiss,dass sie geschlagen wird/wurde,oder?

LG


Du kannst gar nicht schweigen.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 12:07:19

Schließlich trägst du Verantwortung für die Schülerin. Wir hatten einen ähnlich gelagerten Fall an unserer Schule. Mein Kollege hat - obwohl auch keine echten Beweise für die Anschuldigungen bzw. Gerüchte - nach Rücksprache mit der Schulleitung das Jugendamt informiert. Das würde ich auch so machen. Die Mitarbeiter des für uns zuständigen Jugendamtes sagen ganz klar, dass sie über solche Dinge informiert werden wollen. Auch wenn sich später rausstellt, dass an der Geschichte nichts dran ist. Aber WENN es wahr ist, dann haben sie die Möglichkeit zeitnah zu reagieren und nicht erst, wenn das Kind im Brunnen ertrunken ist...


Ich denke auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 12:36:24

dass du etwas tun musst. Ich würde mit der Schulleitung reden und den Schulpsychologen ansprechen. Solche Probleme dürfen nicht unter den Tisch fallen. Mach keinen Alleingang, sondern such dir die Unterstützung bei Schulleitung, Kollegen, Schulpsychologen eben diejenigen, die du in der Schule mit diesem Problem vertraut machen kannst.
LG: ysnp

P.S.: Du bist laut Profil am Gymnsium. Bei uns an der Grundschule ist es üblich, diese Leute - wir haben auch noch mehr, die hier sozial tätig sind - einzuschalten und wir benötigen diese immer wieder.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manuelisa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 12:45:54

Ihr seid wirklich glücklich zu schätzen, dass ihr solche Leute an der Schule habt. Bei uns in BW gibt es (an Realschulen, die keine Brennpunktschulen o.ä sind) wenn es hoch kommt einen Beratungslehrer mit ein zwei Stunden Ermäßigung, das wars.
Aber ich würde auch versuchen, soweit es geht andere Leute aus der Schule und evtl auch von schulpsychologischen Stellen mit einzubeziehen.


@manuelisaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 12:59:23

Etwas genauer: Wir haben Leute, die für mehrere Schulen zuständig sind, aber doch für uns ansprechbar sind, u.a. Beratungslehrer, Schulpsychologe, Erziehungshilfe, Sozialarbeiter.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabine60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 14:08:12

Hallo und Vielen Dank für die Antworten!

Das Problem ist,dass mir ihre Mitschülerin ein ganz schön schlechtes Gewissen gemacht hat.
Aber wie gesagt:Hätte ich das gewusst,hätte ich erstmal nicht mit ihren Eltern geredet.
Jetzt habe ich nicht nur ihr Vertrauen verloren,sondern bin wirklich ratlos.
Wir haben eine Lehrerin,die ebenfalls psychologisch geschuld ist."Vertrauenslehrer" bin ich mit einem Kollegen zusammen.
Dazu muss ich aber noch sagen,dass die Schülerin auch noch in therapeutischer Behandlung ist.
Ist es nicht ihre Aufgabe oder muss ich mich ebenfalls ans Jugendamt wenden?
Auf jeden Fall wäre es mir lieber,wenn ich informiert werde und handeln kann/darf.

LG


Solch eine Reaktion ist normalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 14:16:55

bei Jugendlichen. Die können doch noch gar nicht richtig überblicken, was es für sie und ihre Zukunft bedeutet, wenn man als Erwachsener nicht handelt. Das war in unserem Fall ganz genauso.

Ich fände es ganz wichtig, wie auch schon oben erwähnt, die Schulleitung einzubeziehen, damit du dir auch ein bisschen Rückendeckung verschafft hast.

Was das Telefonat mit dem Jugendamt angeht, habe ich es bisher immer so gehalten, dass ich das als Klassenlehrerin selbst erledigt habe. Im Grunde kennst du deine Schüler immer noch am besten. Es sei denn, der Vertrauenslehrer kennt den Schüler auch zufällig. Aber wie dem auch sei, vor dem Gespräch mit dem Jugendamt sollte dringend erst in der Schule über den Fall gesprochen werden.


flabber


Tipp: Frage die Schulleitung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 14:17:54 geändert: 29.05.2007 14:23:06

was in einem solchen Fall zu tun ist. Wenn uns etwas auffällt und wir beabsichtigen, dies an die zuständige Behörde sprich Jugendamt zu melden, dann kann man das auch umgehen, indem man den Fall dem Schulamt meldet. Diese verfolgen den Fall dann weiter. In Bayern sitzt der Schulpsychologe im Schulamt. Also ist das alles behördlich miteinander verflochten.
Die Schulleiter kennen die Wege und werden dir Auskunft geben können.

Nachtrag: Habe gerade den zeitgleichen Eintrag von flabbergasted gelesen. Das ist natürlich die bessere Variante.
Auf jeden Fall zur Schulleitung gehen und den Fall besprechen !!!!

Und: Lass dich durch die Bemerkung der Freundin nicht verunsichern. Sie kann das nicht überblicken, hat nicht die Ausbildung, Erfahrung und den Weitblick, den wir als Erwachsene haben.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 16:19:56

mal angenommen, du befolgst den rat der freundin und hältst dich raus.

und dann passiert etwas schlimmes, das du verhindern hättest können.

........................

wie würdest du dich nachher fühlen?


Das scheint kein einfacher Fall zu sein!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 19:22:16

Wenn eine Schülerin so krank ist, wie du es schilderst, hätte ich selbstverständlich auch ein Gespräch mit den Eltern gesucht.
Du schreibst, dass sie vom Schwimmunterricht befreit wurde. Dies ist bei uns nur mit ärztlichem Attest möglich.
Ich würde an deiner Stelle jetzt nochmal versuchen mit der Schülerin ins Gespräch zu kommen. Erkläre ihr, warum du ihren Vater informiert hast und dass du dazu sogar rechtlich verpflichtet bist.
Was ist mit der Mutter des Mädchens?
Wenn es anzeichen gibt, dass die schilderung der Freundin stimmt, würde ich ihr Hilfe anbieten und sie an Fachleute weiter vermitteln. ( die kann man nicht nur beim Jugendamt, sondern auch bei Caritas und Diakonie finden).


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