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Forum: "Erfahrungsbericht Versetzung in ein anderes Bundesland"

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Erfahrungsbericht Versetzung in ein anderes Bundeslandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crazycat1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2021 18:02:02

Hallo ihr Lieben,
 
ich möchte heute meine (Leidens-)Geschichte mit euch teilen, damit ihr ggf. Anhaltspunkte und Ideen erhaltet, um euch erfolgreich in ein anderes Bundesland versetzen zu lassen.
 
Vorab:
Ich bin ausgebildeter Lehrer für Grund- und Hauptschule und auf Lebenszeit verbeamtet. Aus familiären Gründen versuche ich seit 2017 von Bundesland X zu Bundesland Y versetzt zu werden.
 
2017 beschlossen mein Ehepartner und ich, dass wir aus familiären Gründen (schwere Krankheit in der Familie) in das Heimatbundesland meines Ehepartners ziehen wollen. Gesagt – getan: ich stellte bereits im September 2017 einen „Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland“ (Lehrertauschverfahren) zum 01.08.2018. Zeitgleich setzte ich mich mit dem örtlichen Personalrat in Verbindung, damit dieser mich bei meinem Vorhaben unterstützen kann. Der Personalrat wies mich darauf hin, dass ich einen schriftlichen Antrag mit der ausdrücklichen Bitte um Unterstützung für den Bezirkspersonalrat verfassen solle und diesen über den örtlichen Personalrat an den Bezirkspersonalrat weiterreichen müsse. Nachdem ich dies in die Wege geleitet hatte stand erst einmal das große Warten an. Bis Ende Januar tat sich nichts, mit Ausnahme der Empfangsbestätigungen der Schulbehörde (Antrag Lehrertauschverfahren eingegangen) und des Bezirkspersonalrates (Antrag Unterstützung eingegangen).
Ende Januar 2018 erhielt ich dann vom Bezirkspersonalrat die Mitteilung, dass meinem Antrag auf Freigabe für das Lehrertauschverfahren nicht stattgegeben wurde und ich es zum nächsten Termin (01.08.2019) erneut versuchen solle. Vom Schulamt erhielt ich erstmal - nichts. Keine offizielle Rückmeldung. Diese trudelte erst Anfang März über den Dienstweg bei mir ein. Für mich das erste Ärgernis: Datiert war der Brief auf Ende Januar, brauchte also glatte eineinhalb Monate, um auf dem Dienstweg bei mir anzukommen. Er enthielt, wie vom BPR schon angedeutet, die Nicht-Zusage zum Tauschverfahren.
Daraufhin wendete ich mich erst einmal wieder an den zuständigen BPR mit der Bitte, mir Möglichkeiten zu nennen, was ich noch für meine Versetzungschancen tun kann. Dieser erwähnte das Bewerbungsverfahren, blieb bei der Erklärung allerdings sehr vage und schlussendlich war ich genauso schlau wie vorher auch. In meiner Verzweiflung setzte ich mich nun mit meiner Gewerkschaft in Verbindung und erklärte dem zuständigen Herrn meine momentane Lage. Er hörte sich meine Geschichte an und fragte im Anschluss, ob mein BPR sich nicht für mich eingesetzt hätte. Da ich außer der Empfangsbestätigung und (nach der Absage) dem Telefonat, nichts von ihm gehört hatte, konnte ich die Frage des Gewerkschafters nicht eindeutig beantworten. Er bat mich dann, ihm sämtliche Unterlagen zuzusenden, damit er sich ein eigenes Bild von meinem Anliegen machen könne. Diesem Wunsch entsprach ich gerne, da ich wieder Hoffnung hatte, dass mein nächster Antrag mehr Chancen haben könnte, als der vorherige. Nun nahm sich der Landesvorsitzende meiner Gewerkschaft meines Anliegens an und ab März fanden ihm zufolge immer wieder Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern des Schulamtes statt. Allerdings leider ohne jegliches Vorankommen.  Die Aussage der Gewerkschaft lautete: Die Mauern bei diesem Thema sind sehr dick in der Schulbehörde.  
Da nun weder durch den BPR noch durch die Gewerkschaft ein Vorankommen bei der Versetzung in Aussicht stand, ich mich durch den BPR auch nicht wirklich gut beraten fühlte, ein Antrag an den BPR mein Anliegen an den Hauptpersonalrat weiterzuleiten gar nicht beantwortet wurde, waren mein Ehepartner und ich mit unserem Latein und unseren Nerven am Ende.
Deswegen beschlossen wir, uns anwaltlich beraten zu lassen. In einem sehr langen Gespräch mit unserem Anwalt (mit Spezialisierung Verwaltungsrecht – Spezialisierung Beamtenrecht gibt es scheinbar nicht), erklärte er uns, was es mit der Möglichkeit der Versetzung im Bewerbungsverfahren auf sich hat:
Weder der Personalrat noch die Gewerkschaft hatten mich darauf aufmerksam gemacht, dass es zweiFreigabeerklärungen gibt. Eine für das Tauschverfahren (Freigabe „Versetzung in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland“) und eine andere für das Bewerbungsverfahren (Freigabe für das Auswahl- und Bewerberverfahren). Er riet uns, den Antrag für die Freigabe zum Bewerbungsverfahren noch bei der Schulbehörde einzureichen, was ich auch Mitte März in die Wege leitete. Daraufhin hörte ich von der Schulbehörde lange Zeit – nichts.
Da ich den zuständigen Sachbearbeiter nicht allzu schnell bedrängen wollte, meldete ich mich erst ca. eineinhalb Monate später, um nachzuhören, ob mein Antrag bereits entschieden sei. Er schaute in seine Unterlagen und bemerkte, dass der zuständige Schulrat nach mehrmaliger Nachfrage von April bis Juni seine Anfrage zu meiner Freigabe nicht beantwortet hatte. Auf ein erneutes eindringliches Bitten des Sachbearbeiters um endgültige Klärung, erhielten er und ich die sehr lapidare Antwort des Schulrates: Der Sachbearbeiter wisse doch, dass keine weiteren Lehrer zur Verfügung stünden und ich deswegen nicht freigegeben werde. Punkt. – Keine Abwägung im Einzelfall. Keine besondere Berücksichtigung meiner familiären Lage.
Und genau das war letztendlich mein „Glück“. Denn der Anwalt nahm diese Absage, um genau darauf hinzuweisen, dass es in meinem Fall keinerlei Abwägung gegeben habe, wie es im Beamtenrecht meines Bundeslandes aber eindeutig heißt.
Daraufhin erhielt ich auf meinen zweiten Antrag hin meine Freigabeerklärung und wurde ins Bundesland Y versetzt. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit behielt ich - trotz aller Unkenrufe, die ich mir in den Monaten vor der Versetzung von allen Seiten anhören musste.



Für so viel Hartnäckigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2021 20:13:41

 kann man ja dir nur gratulieren. Schon, dass du es geschafft hast.  



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