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Forum: "Krankschreibung in den Ferien"

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Krankschreibung in den Ferienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 13:04:19

Wenn man in den Ferien krank ist, verzichtet man dann auf die Krankschreibung oder soll man sich in jedem fall krankschreiben lassen, wenn man in der Zeit dienstunfähig ist.  



Gute Frage...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 14:14:09

... ich hab mich in den Ferien meist nicht krankschreiben lassen, auch wenn ich mal ne OP hatte und danach 4 Wochen liegen musste. Aber ob das klug war, weiß ich nicht...



AUneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 14:14:44

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt ein Pflichtversicherter ohnehin von seinem Arzt. Ob er sie dann bei seinem Arbeitgeber - also die personalführende Stelle über die schule - einreicht, bleibt ihm überlassen.

BTW Ferien haben Schüler, dieser Zeitraum ist für Lehrkräfte eine unterrichtsfreie Zeit, in der sie die ihnen laut Arbeitsvertrag bzw. Dienstrecht zustehenden Urlaubstage nehmen müssen. Auch in den unterichtsfreien Zeiten können Lehrkräfte von ihrem Arbeitgeber/Dienstherren zu organisatorischen Tätigkeiten zur Vorbereitung des nächsten Schuljahres an ihrer Arbeitsstelle/Dienstort herangezogen werden.



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 14:19:55

... und was machst du dann mit den 3 Krankheitstagen? Die Ferien verlängern  ?

Mal ehrlich: natürlich ist es ärgerlich, von den Ferientagen einige notgedrungen im Bett verbringen zu müssen. Ich würde allerdings zuerst daran denken, dass ich in dieser Zeit krank bin und deswegen für eventuelle Vertretungen den Unterricht an meinen Krankheitstagen nicht vorbereiten muss. (Was nämlich an niedersächsischen Grundschulen das gängige und von allen erwartete Procedere ist.)

Daher: gute Besserung und pfleg dich gesund!

angel 

 



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 16:08:11 geändert: 08.07.2017 16:08:55

für die Antworten. Wenn ich es richtig verstehe, ist es klüger, die AU einzureichen, damit ich in der unterrichtsfreien Zeit nicht für irgendwelche dienstlichen Belange herzitiert werden kann. Wir haben allerdings nur in der letzten Woche der Sommerferien Präsenzpflicht.

angel, bei uns ist das genauso...



Manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 16:28:56

kann sich ja nicht aussuchen, wann man krank ist. Aber wenn die Rekonvaleszenz so gut wie die ganzen Sommerferien dauert, dann ist das schon irgendwie ungerecht.



Krankschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2017 19:31:27

bedeutet ja, dass du arbeitsunfähig bist. In dem Moment, wenn du eine Arbeit für die Schule erledigen sollst (also auch "Herzitieren") und du krank bist, solltest du dich krankschreiben lassen, weil du ja arbeitsunfähig bist.

Wenn man in den Ferien nichts machen muss, sehe ich keinen Sinn in einer Krankschreibung als Beamter.

 



Lohnfortzzahlungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2017 14:13:51

Für Tarifbeschäftigte wird das an anderer Stelle spannend.

Ein Angestellter erhält in dem Moment, in dem er die AU beim AG einreicht seinen Lohn (Gehalt) weiter - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso wird ihm als tariflich Beschäftigten die Urlaubstage, die ihn wegen einer Erkrankung entgehen, zurück, da der Urlaub ja der Erholung dienen soll.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen zwar ihren Urlaub in den unterrichtsfreien Zeiten nehmen, aber auch wenn sie außerhalb der Unterrichtszeiten erkranken, erhalten sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.

Gehen wir einmal davon aus, dass jemand in den Ferien erkrankt und zunächst die AU nicht bei der personalführenden Stelle einreicht. Die Geneseung schreitet nicht voran oder der Gesundheitszustand verschlechtert sich sogar. Daraufhin reicht der Krankenversicherte Arbeitnehmer die dritte AU bei seiner Dienststelle ein, da die ferien beendet sind. Zu diesem zeitpunkt hat er also schondrei oder vier Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Nach sechs Wochen erlicht der Anspruch auf Lohnfortzahlung und die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen.

Da die Krankenkasse aber ab dem ersten Arztbesuch informiert ist, bekommt der AN, der dei AU vom ersten Tage an zurück gehalten hat, ein Problem, das die Juristen als leistungserschleichung bezeichnen und entsprechend verfolgen. Für Beschäftigte des ÖD kann das durchaus weiterreichende Folgen haben - sowohl strafrechtlich und zivilrechtlich als auch arbeitsrechtlich.

Da ab der sechsten Woche ein Beamter ebenfalls einen gekürzten Sold erhält analog zum Krankengeld der GKV, dürften auf ihn ggf. disziplinarrechtliche Konsequenzen zukommen.



@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sula Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2017 16:57:12

Kann es sein, dass die Kürzung des Beamtengehalts in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird? Ich war vor ein paar Jahren mal 4,5 Monate nach einer Schulteroperation krankgeschrieben und bekam mein reguläres Gehalt weiter (S-H).



Krankengeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2017 17:40:58

Es hat schon Gründe, warum ich die Bedingungen für Tarifbeschäftigte angeführt und lediglich vermutet habe, dass etwas Ähnliches für Alimetationsempfänger gelten müsste.



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