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Forum: "Wer muss unterschreiben: Endgutachten für Verbeamtung"

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Wer muss unterschreiben: Endgutachten für Verbeamtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2011 22:08:53 geändert: 15.03.2011 22:44:31

Muss nur der Schulleiter oder auch der stellvertretende Schulleiter das Gutachten unterschreiben?


grundsätzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 16:25:40

nur der Schulleiter. Stellvertreter unterschreibt nur, wenn er den Schulleiter vertritt.


Heißt das, dassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 22:26:18

der stellvertredende SL mit Gutachten einverstanden ist, auch wenn er nicht unterschreibt?
Er vertritt grad nicht.


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 22:28:57

wenn der SL da ist und unterschrieben hat, muss die Vertretung gar nix davon mitkriegen. Warum auch?
Muss ja nicht alles doppelt gemoppelt werden.
LG
klexel


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2011 15:14:56

Es gibt Stellenbeschreibungen aus denen man entnehmen kann, welche Aufgaben der SL und der stellv. SL haben.
Der SL ist für die Begutachten zuständig (bei uns heißt das dienstliche Beurteilung) und er unterschreibt sie auch. Wenn sie dir eröffnet wird unterschreibst du, dass sie dir eröffnet wurde, was nicht heißt, dass du damit einverstanden bist.
Der SL braucht nicht das einverständnis des stellv. SL.


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