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Forum: "NRW: 2. Revision- mündliche Prüfung! HILFE!!!!"

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NRW: 2. Revision- mündliche Prüfung! HILFE!!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pepa72 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2017 10:55:50

Hallo! 

Ende Juni habe ich meine 2. Revision an einer Grundschule in NRW. Ich habe vor vielen Jahren mein 2. Staatsexamen in Bayern gemacht und so gar keine Ahnung, was da abgefragt werden könnte. Meine Schulleiterin hält sich da sehr bedeckt, murmelte nur etwas von der BASS und Schulrecht. Kann mir bitte jemand schreiben, was bei ihm so abgefragt wurde? Ich kann ja nicht die ganze BASS auswendig lernen und habe ziemlichen Respekt davor.... Oder gibt es irgendwo eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen? Any ideas? Danke euch sehr!



2. Revisionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 06:37:46 geändert: 19.03.2017 06:45:18

Was meinst Du damit? Meinst Du damit die Revision zur Lebenszeitverbeamtung - also die Beendigung des Beamtenverhältnisses  auf Probe?

Wenn Du an einer GS eingesetzt bist, dann bekommst Du Besuch vom schulfachlichen Dezernenten der kommunalen Schulaufsicht, der Deinen Unterricht in zwei Stunden visitiert. Die Dauer einer Visitation muss im Minimum die Hälfte einer Schulstunde betragen.

An weiterführenden Schulen kommt in NRW niemand von der Schulaufsicht. Die Revision wird von der SL durchgeführt. Was sie von Dir haben will, muss sie Dir sagen. Sie muss mit Dir vereinbaren, an welchem Tag und in welchen Unterrichtsgruppen sie Dich visitieren will. Ferner muss sie Dir mitteilen, ob Du lediglich den Stundenverlauf (Ablaufplan) verschriftlichen musst, oder ob sie einen kompletten Unterrichtsentwurf erwartet.. Ein Colloquium wie am Prüfungstag am Ende des Vorbereitungsdienstes ist in NRW nicht vorgesehen.

Allerdings gibt es ein Nachgespräch (Stundenreflexion), die aber nicht am gleichen Tag stattfinden muss, damit Du Möglichkeit hast, Stellung zu nehmen. Die SL muss Dir das Gutachten (beamtenrechtliche Beurteilung) zur Unterschrift vorlegen, bevor sie diese an die zuständige Bez.-Reg. schickt. Es gibt insgesamt fünf Beurteilungsstufen.

Das Gesamturteil ist wie folgt zu formulieren:
– die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße,
– die Leistungen übertreffen die Anforderungen,
– die Leistungen entsprechen den Anforderungen,
– die Leistungen entsprechen im Allgemeinen noch den Anforderungen,
– die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht

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