transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 127 Mitglieder online 29.04.2024 21:17:00
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Adoptionspflegschaft - wann/wie Schulleitung informieren?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Adoptionspflegschaft - wann/wie Schulleitung informieren?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mariekenhai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.09.2019 13:04:53

Hallo liebe Kolleg*innen,

da mein Mann und ich keine leiblichen Kinder bekommen werden haben wir uns entschieden, uns für eine Adoptionspflegschaft beim Jugendamt zu bewerben. Wir beginnen das Auswahlverfahren in den nächsten Monaten, das bedeutet in etwa einem Jahr werden wir erfahren, ob wir als Pflege- und Adoptionseltern in Betracht kommen. Wann und ob wir dann ein Kind zur Adoptionspflege aufnehmen können steht natürlich in den Sternen, aber wir wollen es auf jeden Fall probieren. Ich würde dann ein Jahr in Elternzeit gehen, was rechtlich auf jeden Fall möglich ist.

In diesem Falle läuft es ja nicht so wie bei einer herkömmlichen Schwangerschaft, bei der man/frau die gängige 12-Wochen-Frist abwartet und dann die Schulleitung informiert. Bei uns gäbe es im Extremfall nur eine Vorlaufzeit von wenigen Tagne oder Wochen, bis ich den Schuldienst verlassen und die Elternzeit beginnen würde.

Wann wäre der richtige Zeitpunkt, um die Schulleitung ins Boot zu holen? Wenn man das Auswahlverfahren beginnt? Wenn man es abgeschlossen hat und die Wartezeit beginnt? Irgendwo dazwischen?

Danke für eure Ratschläge,

LG Marieke



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: p110 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2019 06:23:00

Hallo,

eine Rechtsberatung kann dir nur ein Anwalt geben. Das Recht auf Elternzeit Endet mit dem 8 Lebensjahr. Du kannst einfach mal darauf hinweisen, das Ihr euch darum beworben habt.

Alles andere dann ab "realer" Kenntnis. Nach meiner Kenntnis dauert eine Adoption auch mal ein 1-2 Jahre dauern.



....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2019 11:03:22 geändert: 21.09.2019 11:15:34

Ich habe damit keine Erfahrung. In Bezug auf die rechtliche Seite würde ich mich der Meinung von p110  anschließen.

Der Schulleitung geht es um die Planung. Deswegen sagt man es bei der Schwangerschaft i.d.R. erst nach 3 Monaten, wenn die kritische Phase vorbei ist.

Wenn man länger krank wird, kann das ja auch von heute auf nachher gehen.  Letztendlich kannst du gefühlsmäßig entscheiden:

Du sagst es der Schulleitung, wenn es sicher ist, dass ihr als Adoptionseltern zugelassen seid. Das ist eher eine Vorbereitung für die Schulleitung, dass du irgendwann (was in den Sternen steht) ein Jahr ausfallen wirst.

Oder du sagst es erst, wenn es sicher ist, wenn es so weit ist und du weißt, wann du das Kind bekommst. Aber wie du sagst, das kann schnell gehen.

Rein gefühlsmäßig würde ich Ersteres tun, weil ich das als fairer empfinde.



Je nachdemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2019 11:23:26

Es kommt m.E. ein wenig auf das Verhältnis zur SL und die Atmosphäre an der Schule an.

Meiner Meinung nach ist es so, als würde man schon vor der Schwangerschaft den Kinderwunsch oder die nie wirklich möglich Planung kundtun. Erkannt schnell klappen oder auchgar nicht.

Ist die Schule herausragend mit Lehrerstunden versorgt, könnte man darauf ggf. Rücksicht nehmen, z. B.keine 1. Klasse geben. Ist sie es nicht, hat man ohnehin keine Wahl und muss dann, wie bei plötzlicher Krankheit, reagieren und sich auf den üblichen Wegen um eine andere Lehrkraft bemühen.

PS: Bei uns sollte man sofort bei einer Schwangerschaft Bescheid geben und es erfolgt auch dann eine sofortige Risikobewertung und ggf. der Ausschluss, bevor sich Mutter und Kind anstecken können.



Ich (als Frau) würde...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2019 09:53:20

... die SL frühestens nach dem OK des Jugendamtes informieren. Also, sobald ihr als Adoptivpflegeeltern in Betracht kommt. Und das würde ich - gemessen an meinem Verhältnis zu meiner SL - formlos per E-Mail mit Scan des JA-Schreibens machen.

Da ich selbst ja ein Mann bin, wäre wahrscheinlich erstmal meine Partnerin in Elternzeit, ich dann danach. Also würde ich die SL unter Einhaltung der 12-Wochen-oder-wieviel-auch-immer-Frist informieren.



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs