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Forum: "VOBASOF - Laufbahnwechsel"

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VOBASOF - Laufbahnwechselneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2019 19:02:16

Liebe Kollegen,

ich möchte gerne die Ausbildung zur Förderschullehrerin hier in NRW machen. Ich habe bereits zwei Jahre zwischendurch an einer privaten Förderschule unterrichtet. Dort hat es mir gut gefallen, aber ich musste gehen, weil ich ja keine ausgebildete Förderschullehrerin war und die Ausbildung damals nicht möglich war. 

Ich bin verbeamtet und unterrichte die Fächer Deutsch und Englisch an einer durchaus schönen Realschule. Wie ich gehört habe, suchen Förderschulen hier in NRW dringend Lehrer und eine Kollegin, die die VOBASOF - Ausbildung gerade fast schon abgeschlossen hat, sagte mir, ich könne einfach zu einer Schule hingehen und mich vorstellen und diese könnte dann eine auf mich zugeschnittene VOBASOF-Stelle ausschreiben. 

Nun habe ich heute eine ganz wunderbare Förderschule besichtigt und der Schulleiter dort kannte sich aber leider nicht ganz aus. Er meinte, ein Wechsel würde mir bestimmt nicht genehmigt werden. Ich habe allerdings gerade im Erlass nachgelesen, dass ein solcher Wechsel genehmigt werden muss. 

Wie genau muss ich bzw. meine hoffentlich neue Schulleitung vorgehen? Wahrscheinlich müssen sie an der Förderschule bald eine Stelle neu besetzen, da ein Kollege krankheitsbedingt geht. Die Anmeldezahlen stehen allerdings, wie an allen Förderschulen, frühestens im Mai einigermaßen fest.

Ich möchte meiner Schulleitung natürlich nicht jetzt schon - wo alles noch so offen ist, von meinen Plänen berichten. Ich denke nicht, dass sie Probleme haben werden, meine Stelle neu zu besetzen, da meine jetzige Schule auch sehr gut ist und wir uns vor Bewerbungen kaum retten können - selbst in Mangelfächern. Trotzdem ... macht ja meist keinen guten Eindruck, wenn man weg will. 

Danke für kompetente Antworten!

Frauke



Ich bin zwar nur...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2019 11:41:56

... kompetent für BaWü und nicht speziell für Förderschulen, aber es dürfte auch in NRW ähnlich sein...

Wenn du eine Festanstellung an einer Dienststelle hast, musst du hierzulande einen Versetzungsantrag stellen. Dieser geht einher mit einem Freistellungsantrag. Beide müssen als "stellenwirksame" Änderung am ersten Tag nach den Weihnachtsferien der SL vorliegen für das kommende Schuljahr.

Die SL darf dem Freistellungsantrag auch nicht entsprechen und da gibt es hierzulande erstmal keine Einschränkungen für die SL, allerdings sollte Schwerbehinderten der Freistellungsantrag bevorzugt gewährt werden.

Wenn die SL dich freistellt, hat nunmehr die zuständige Schulbehörde (bei uns i. F. d. Fördrschule das Schulamt) noch den Daumen drauf, ob sie einen versetzen oder nicht, und ob sie einen genau an die Wunschschule versetzen oder nicht. Selbst bei schulbezogenen Stellenausschreibungen ist das so.

Anders ist das bei Schulen in privater Trägerschaft. Hier kann man als Lehrkraft fristgerecht kündigen und woanders unterschreiben. Lediglich beim Wechsel von einer staatlichen an eine Privatschule muss man einen Antrag auf Beurlaubung an eine Privatschule stellen, wenn man nicht aus dem Beamtenverhältnis austreten möchte (Wiedereinstellungsanspruch an eine staatl. Schule).

Alle Angaben, soweit mein Wissen über Schulwechsel in BaWü reicht. Kollegen mögen Länderspezifisches für NRW und Schulartspezifisches für Förderschulen ergänzen.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2019 12:32:11

es gibt doch ganzjährige Zertifizierungskurse für die Weiterbildung zum Förderschullehrer?  Da geht man einmal die Woche zur Weiterbildung und hat eine um 4 oder 5h reduzierte Vollzeitstelle.

Des Weiteren muss du einen Versetzungsantrag stellen. Dem kann der SL einige Male widersprechen.



Danke ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2019 17:46:54

Hallo,

vielen Dank, dass ihr euch Gedanken gemacht habt und geantwortet habt. So ganz seid ihr allerdings nicht auf meine Fragen eingegangen bzw. es wäre schön gewesen, wenn sich jemand gefunden hätte, der sich auskennt. Mit euren Informationen liegt ihr nämlich zum Teil falsch. So muss ich laut Erlass zum Beispiel für die Vobasof freigegeben werden, da kann der Schulleiter gar nichts gegen unternehmen. Und ja, natürlich gibt es diese Weiterbildungssache - das IST ja die Vobasof. Ich bin an einer Schule tätig, aber habe eine um 5h reduzierte Stelle, um die Ausbildung zu machen. Diese heißt Vobasof. Ich habe mich inzwischen schon anderweitig informieren können. Trotzdem vielen Dank dafür, dass ihr euch die Zeit genommen habt!

LG

Frauke



Vergütung während Vobasofneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: didi07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2019 11:04:41

Hallo, 

folgende Frage: 

ich habe vor, mich für eine Vobasof Stelle zu bewerben, doch weiß jemand von euch, wie die Vergütung während der Ausbildung ist?

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung A13, aber wie sieht es während der AUsbildung aus?

Freue mich sehr, wenn es Erfahrene gibt, die mir antworten können. 

Lieben Dank schon mal :)

LG

didi007



Bezahlung während der VOBASOF - Stellenausschreibungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ulli1968 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2020 10:09:03

Hallo zusammen,

ich habe vor vobasof zu absolvieren. Nach meinen Erkundigungen, erhälst Du dein volles Gehalt wie bisher, weil es als Weiter- bzw Fortbildung gilt. Es werden 5 Unterrichtstunden für den Seminartag angerechnet, den Rest erteilst Du.

Der Schulleiter der Förderschule beantragt eine Stelle ausschreiben zu dürfen bei der Bezirksregierung. Die Bez.Reg. schreibt dann, nach gemeldetem Bedarf (Fach und Föderschwerpunkt) aus und Du bewribst Dich auf diese Stelle. Bei privaten Förderschulen kann das allerdings anders sein. Das ist wie bei Regelschulen, einige private haben beamtete Lehrer andere sind ganz privat und stellen ihre eigenen Lehrer ein.

Gruß Ulli



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2020 19:11:33

Hallo Ulli,

danke, inzwischen bin ich schon auf meiner Vobasof-Stelle. Alles richtig was du sagst. 

Möchte noch etwas hinzufügen für alle, die es sonst noch interessiert. Also während der Ausbildung bekommt man noch sein normales Gehalt, danach dann hier in NRW A13 ... wenn man die Prüfung schafft. Die Hälfte scheint wohl abzubrechen, einige fallen durch. Man bekommt NICHT gesagt, woran es gehapert hat, wenn man durchfällt (super pädagogisch, das sollten wir mal wagen, den Schülern nicht zu sagen, was sie verbessern müssen). 

Bei Privatschulen ist es übrigens so, dass diese dort die Ausbildung häufig nicht anbieten dürfen. Ich war z.B. 2 Jahre an einer Waldorf-Förderschule und da diese aber nicht dem staatlichen Lehrplan folgen, konnte ich dort, obwohl es dort staatlich qualifizierte Ausbildungslehrer gegeben hätte, die Ausbildung nicht machen.

Ich wünsche allen viel Glück, die es versuchen! Sonderpädagogen werden gesucht und gebraucht! 

LG

Frauke



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