transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 93 Mitglieder online 26.04.2024 10:57:09
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Täuschungsversuch"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Täuschungsversuchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: medien02 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 20:28:42

Hallo miteinander,

ich habe heute meine schriftliche Hausaufgabe, welche
wir abgeben mussten, mit ungenügend zurückerhalten.
So sieht der Sachverhalt aus:

Ich habe die Hausaufgaben angefertigt. Zwei Schüler
fragten mich, wie ich meine Ausarbeitungen
angefertigt habe. Ich habe ihnen dann meine
Ausarbeitung geschickt, damit sie wissen, wie die
Struktur aussehen muss und was inhaltlich rein
sollte.

Fazit ist, dass die Beiden 1zu1 abgeschrieben haben
(gleichen Kopf, gleiche Sätze, gleiche Fehler). Nun
verdächtigt meine Lehrerin mich und unterstellt mir
einen Täuschungsversuch. Meine "sehr gute" Leistung
wurde demnach gestrichen und mit "ungenügend"
bewertet. Das zieht meine Sportnote ziemlich runter.

Meine Frage ist nun, ob das so rechtens ist. Kann die
Note noch nachträglich verbessert werden, wenn beide
zugeben, dass ich der Autor bin?

Dankeschön!


Deine Lehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 21:03:31

hat dir die Note ungenügend gegeben und welche Note bekamen
die beiden anderen?
Wie begründet sie deine Note (im Falle, dass die beiden
anderen eine bessere Note haben)?
Kannst du beweisen, dass du den beiden anderen deine
Hausarbeit geschickt hast (Mails werden ja in der Regel
automatisch gespeichert)?
Hast du eventuell Zeugen, die was von dem Vorfall mit
bekommen haben?


Alle drei ungenügendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: medien02 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 21:11:31

Hallo silberfleck,

wir haben das via Skype übertragen. Das heißt, dass es da
keine genauen Beweise gibt. Eine unbeteiligte Schülerin,
die sich meine Aufzeichnungen lediglich als Orientierung
aneignete, kann bezeugen, da sie ebenfalls dabei war, dass
das meine Arbeit war.

Alle "drei" Hausaufgaben wurden mit ungenügend bewertet.
Meine hat sie wohl zuerst korrigiert, da noch unten "sehr
gut" als Note stand.



Ja, dann sollteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 21:24:09

das Mädel mal mit der Lehrerin reden.
Und du weißt hoffentlich für die Zukunft,
dass man mit geistigem Eigentum nicht so
nachlässig umgeht.


Aus der Sicht der Lehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2015 14:45:28 geändert: 16.12.2015 14:50:35

ist es erstmal ein Täuschungsversuch dreier Schülerinnen, und wenn sich das erst im Nachhinein herausstellt, kann auch die Note noch nachträglich geändert werden.

Stellt sich der Sachverhalt nun aber anders da, weil - wie in Deinem Fall - eine Zeugin Deine Aussage bestätigt, sollte es eigentlich kein großes Problem sein, die Hausaufgabe wieder mit "Sehr gut" zu beurteilen, es sei denn, die Lehrerin hätte begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin.

Ist die Lehrkraft nicht bereit die alte Note wieder zu geben, suchst Du entweder das Gespräch mit dem Verbindungslehrer ("Vertrauenslehrer"), dem Beratungslehrer und oder der Klassenleitung.
Wenn das alles nichts bringt, dann gehe zur Schulleitung!

Wie gesagt: die Lehrkraft kann nicht einfach eine entlastende Aussage beiseitewischen (Immerhin würde sie der Mitschülerin damit unterstellen, diese sei eine Lügnerin!
Wäre ich diese Zeugin, würde ich das wiederum nicht auf mir sitzen lassen, sondern meine Eltern einschalten bzw. meinen Chef, alleine schon deshalb, damit im Betrieb nicht irgendwann das Gerücht die Runde macht, ich löge für meine Freundin!)!

Du brauchst Dich auch nicht auf einen "Kompromiß" einzulassen, indem die Lehrerin Dir z.B. dann eine "Drei" oder eine andere Note gibt!
Noten sind Nachweise für eine erbrachte Leistung!!

Übrigens: Schau doch mal in Eurer BSO nach, ob Hausaufgaben überhaupt benotet werden dürfen!
Berufsschulordnungen hat nortmalerweise fast jede Lehrkraft bzw. die Schulleitung; ggf. wende Dich an den Vertrauens- oder den Beratungslehrer.

Viel Erfolg!

Hesse


Beihilfeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2015 21:53:31

zu einem Täuschungsversuch kann übrigens auch bestraft werden - viele Schülerinnen und Schüler sind sich dieser Tatsache nicht bewusst. Wenn du also jemanden abschreiben lässt, kannst du auch mit drinhängen.

Mein Rat: Versuche die Angelegenheit mit der Lehrerin zusammen mit den beiden Abschreibern und deiner Freundin in einem Gespräch zu klären. Bleibe dabei freundlich und tritt nicht allzu forsch auf, dann sollte das schon klappen. Und in Zukunft überlege dreimal, wem du deine Unterlagen anvertrauen willst.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs