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Forum: "Vertretungsstunden zählen wie halbe Arbeitszeit?"

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Vertretungsstunden zählen wie halbe Arbeitszeit?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joschijoschi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2020 19:08:50 geändert: 09.10.2020 20:51:25

An meiner Schule in BW gibt es Lehrkräfte, die einen Teil ihres Deputats nicht mit normalem Unterricht machen müssen, sondern als Krankheitsvertretung.

Die Schulleitung sagt dann, man müsse dafür dann die doppelte Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche halten, wie man Deputatsstunden dafür erlassen bekommt.

Konkretes Beispiel: Eine Lehrerin hat ein Teilzeitdeputat von 14 Stunden Unterricht. Die Schulleitung gibt ihr aber nur 9 Stunden richtigen Unterricht und verlangt, dass die Lehrerin für die restlichen 5 Stunden die doppelte Zeit (also 10 Stunden) Vertretung macht, also insgesamt 19 Stunden. Die Schulleitung verlangt konkret von der Lehrerin, dass diese 10 zusätzliche Stunden pro Woche Bereitschaft für Vertretung an der Schule angibt.

Aber auch von Lehrkräften die ganz normal ihr volles Deuptat unterrichten wird verlangt, dass sie 3 Stunden im Stundenplan angeben, wo sie zu Vertretung herangezogen werden können, als Bereitschaft.

Unabhängig davon, ob wie oft man dann tatsächlich aus der Bereitschaft heraus eingestezt wird, halte ich das für rechtswidrig.
Mir fehlt nur die juristische Argumentation



Vertretungsbereitschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cmburns Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2020 20:51:59

Hallo,

rechlich kann ich da leider nichts zu beitragen. An meiner Schule (NRW) müssen Vollzeitkräfte 4 Stunden pro Woche angeben, zu der sie Bereitschaft für Vertretung machen. Je nach Stundenzahl müssen Teilzeitkräfte 2 oder 3 Stunden anbieten.

Randstunden werden dabei doppelt gewertet, da hier besonderer Bedarf ist und ein Anreiz geschaffen werden soll.

 

VG



ich kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2020 21:30:16 geändert: 08.10.2020 21:33:50

jetzt nur für bayern sprechen, aber so eine Regelung erscheint mir aberwitzig, denn sie würde ja dazu führen, dass z.B. eine Lehrkraft mit 24 Stunden Deputat und 8 "echten" Stunden dann am Ende 40 Ustd. hält.

In Bayern heißt es: Es wird Teilzeit bezahlt nach genehmigten Stunden, in dem geschilderten Fall also 14 Std. . Der Schulleiter ist für die entsprechende Verwendung verantwortlich. Die einzige Möglichkeit, mehr arbeiten zu lassen, ist die sog. 100Min-Regelung, bei der 100 Min Aufsicht für eine Unterrichtsstunde zählen. Aufsicht!, nicht Vertretungsstunde.

Jeder Lehrer hat bis zu 3 Vertretungsstunden im Monat ohne Bezahlung zu halten, ab der 4. Stunde werden alle vergütet. Bei Teilzeitlehrkräften reduziert sich das entsprechend, also etwa bei 3/4 Teilzeit wird schon ab der 3. Vertretung gezahlt.

In BW ist es ähnlich:

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/%C3%96PR-Info-Mehrarbeitsunterricht-MAU.pdf

https://www.vbe-bw.de/meldung/vbe-informationen-zu-den-ueberstundenregelungen-fuer-lehrkraefte/

Auf jeden Fall zum Personalrat gehen!

Du schilderst aber 2 Fälle.

1) Doppelt so viele Stunden zu halten oder 2) in Bereitschaft zu sein.

Aber auch dieser zweite Fall widerspricht dem Sinn der Teilzeit und auch dem Wortlaut der Mehrarbeitsverordnung.

 

rfalio



Rechtlich so nicht möglichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deliverance Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2020 08:38:17

Hallo,

bin auch aus BW. Das Vertretungsstunden nur 50% ist rechtlich definitiv nicht in Ordnung (wenn ihr dem nicht zugestimmt habt). Verfügungszeiten sind glaube ich auch nicht vorgesehen, kenne das aber auch von anderen Schulen.
Wenn du an einem Gymnasium unterrichtest, würde ich mich an den dortigen Personalrat wenden.
Wenn du an der GS, RS, HS, GMS unterrichtest und kein Personalrat vor Ort ist, rufe beim Personalrat im SSA an. Schildere dort den Fall und lass dir weitere Tipps geben. Die Beratung ist vertraulich und es wird einem schnell geholfen. Sollte es zu Diskussion mit der SL kommen, kann der Personalrat auch dort beraten und helfen.
Evt. sollte man das auch zum Thema einer GLK machen, Personalrat kann dort über Rechte und Regelungen evt. informierne.

 



Für mich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2020 19:21:27 geändert: 09.10.2020 19:30:42

... ist das alles gesetzes- und verordnungskonform.

 

Die Angabe dreier Rand- oder Hohlstunden gibt der SL Planungssicherheit, wen sie wo zur Vertretung einsetzen können. Dies muss mal durch die GLK gegangen sein, vermutlich vor deiner Zeit. Allerdings darf sie eine Lehrkraft nur dreimal im Monat einsetzen (wir sind ja beide aus BW).

Wird man "deputatsabweichend" eingesetzt, also z. B. als Vertretungslehrkraft, Lehrerassistent o. ä., muss man die doppelte Stundenzahl präsent sein. Grund ist, dass 1 Deputatsstunde mit 91 Minuten Arbeitszeit verrechnet wird. Die 46 zusätzlichen Minuten werden für die Vorbereitung addiert. Hat man - z. B. als Vertretungslehrkraft - keine Vorbereitung auf den Unterricht, kann der Dienstherr - vertreten durch die SL - diese nicht zu leistende Vorbereitungszeit als formgleiche Arbeit an der Dienststelle einfordern. Das gilt natürlich nicht für die 3 Vertretungsstunden, die die SL einen unentgeltlich im Monat einsetzen kann.

Das ging mir im vorletzten Schuljahr auch so: Die SL gab mir kein Deputat und setzte mich abweichend als "Redakteur" ein - Details erspare ich euch hier. Ich durfte nicht zu Hause arbeiten, sondern musste 26 Stunden in der Schule sitzen. Ich war also eine Stunde länger in der Schule als ein vollbeschäftigter Lehrer mit Deputat. Entsprechend kann man sich ausrechnen, dass ich eigentlich ein 13-Stunden-Deputat habe.

Wenn du noch Fragen haben solltest, kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.



wirklich mehrfach merkwürdigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joschijoschi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2020 19:31:02

Bin jetzt in meinen Recherchen etwas weiter, habe mit VBE und einem Juristen vom RP kontakt aufgenommen und so wie ich es sehr gibt es folgende Aspekte:

1. Vertretung ist Unterricht und darf nicht ohne weiteres halb gewertet werden, anders sieht es mit reinen Aufsichten auf, die muss man aber sowieso je nach Deputatsanteil machen (große Pause usw.), die dürfen aber nicht mit Duputat umgerechnet werden. 

2. Die obere Dienstbehörde würde wahrscheinlich einschreiten, wenn sie davon erfährt, dass Lehrkräfte anstatt ihres Unterrichts zu "niedrigeren" Arbeiten wie Aufsicht verwendet werden

3. Bereitschaft ist Arbeitszeit, die Idee, dass Lehrkräfte mehrere Stunden pro Woche in einem festen Plan zur Vertretung dienstbereit sind, hätte die Folge, dass diese Stunden komplett als Mehrarbeit berechnet werden.

4. Solche Regelungen, selbst wenn sie legal wären, gehen nicht ohne Zustimmung des Personalrates. Das doofe ist, bei uns ist der Personalrat direkt an der Schule und vertritt eher die Schulleitung als die Lehrkräfte. Er hat diese Regelung selbst bei einer GLK verkündet. Ich hoffe, dass dieses nicht automatisch auch eine Zustimmung bedeutet. 

So ist mein aktueller Stand



Wenn die GLK...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2020 20:51:31 geändert: 14.10.2020 11:17:19

sich mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, ist das genehmigt.

Aber da liegt ein Missverständnis vor:

Pausenaufsicht ist Dienstpflicht ohne Anrechnung aufs Deputat, ebenso die monatlichen 3 Vertretungsstunden.

Wer für eine längerfristig abwesende Lehrkraft (Kur, Unfall, Mutterschutz/Elternzeit) als Vetretung einspringt, muss sich ja auch vorbereiten, macht also normale Überstunden.

Wovon ich spreche ist eine Vertretungslehrkraft, die für kurzfristig ausfallende Stunden bevorzugt eingesetzt wird. Das muss ihr entweder gesagt werden (Dienstanweisung) oder mit ihr abgesprochen sein (dienstliche Absprache), dass sie als Teil ihres Deputats eben Präsenzzeiten hat, in denen sie bereit steht und Vertretung macht - nicht Vertretungsunterricht! Bei Vertretung unterrichtest du nicht, sondern beaufsichtigst nur. Ok, mache ich nie... Ich bin aber auch nicht vorbereitet... Ich frage die Klasse, was sie gerade in dem Fach machen, das ich vertrete...



genau das ist der Unterschiedneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.10.2020 14:10:59

wenn ich um 7:50 für eine Vertretung in der ersten Stunde eingesetzt werde, halte ich keinen normalen Unterricht, sondern vertrete eine/n KollegIn. Im besten Fall gibt es Arbeitsmaterialien in meinem eigenen Fach für eine mir bekannte Klasse, im schlimmsten Fall komme ich in eine mir komplett unbekannte Klasse, habe keine Materialien und muss ein mir fremdes Fach vertretungsweise übernehmen. Beides ist von einer normalen Deputatsstunde weit entfernt - ich habe keine Unterrichtsvorbereitung, da das im einen Fall jemand anders gemacht hat und mir im zweiten Fall unmöglich ist. Dass dafür demnach andere Arbeitszeiten angerechnet werden, erscheint mir logisch. Auch als Teilzeitkraft hat man ja nicht mehr Arbeit dadurch, da man ja nichts vorbereiten muss.

Etwas völlig Anderes sind Langzeit-Vertretungen. Das habe ich schon gemacht und das läuft ganz normal übers Deputat. Entweder gibt man dann dafür eine andere Klasse ab, oder man macht Überstunden und arbeitet dann entsprechend im Folgejahr weniger (z.B. ein Halbjahr mit 2WS zusätzlich unterrichtet, im kompletten Folgejahr 1 Stunde weniger).

Für etwas fraglich halte ich aber die Unterrichtsverteilungspolitik der angesprochenen SL. Ist es zulässig, sich so eine Vertretungsreserve aufzubauen, indem man gewissen Lehrkräften einfach nicht genug Deputatsstunden gibt? Ich kenne das bisher nur von Referendaren nach ihren Prüfungen, die dann für eine kurze Zeit auf einmal mehr Deputat ableisten müssen, wofür man aber den Stundenplan nicht komplett umkrempeln will.



genau das ist der Punkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joschijoschi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.10.2020 14:26:13

Angenommen meine Frau als Fachlehrerin hat sich für 50 % Teilzeit entschieden, damit sie eben nur die halbe Woche arbeitet. 

Im Extremfall sagt die SL, sie wird gar nicht mehr für ihren eigenen Unterricht eingestetzt, nur noch für Vertretung. Nach Logik unserer SL müsste sie dann satt 14 Stunden Unterricht eben 29 Stunden Vertretung machen (oder eben Bereitschaft). Das hätte zur Folge, dass sie praktisch über die fast gesammte Schulöffnungszeit von Montag bis Freitag an der Schule ist und in der Klasse steht oder zumindest zuhause auf ihren Einsatz wartet. 

Laut VBE ist das eine unzulässige Verdichtung der Arbeitszeit und Bereitschaftsdiensten sind zwar prinzipiell möglich, aber auch verbindlich. Das bedeutet, dass sie verbindlich im Deputat verankert sein müssen und dann auch zählen, egal ob dort etwas „abgeleistet“ wird oder nicht. Grundsätzlich unterliegen Bereitschaftsstunden der Mitbestimmung des ÖPR und können nicht einfach so festgelegt werden.

Die obere Dienstbehörde wiederum hätte nach meinen Infos sowieso grundsätzlich was dagegen, dass Schulleitung Lehrkräfte nicht im Unterricht einsetzt, sondern mit minderwertigeren Aufgaben (KV oder Aufsicht) beschäftigt. Das ist wohl nur im Rahmen dessen möglich, was als Zusatzarbeit von allen verlangt wird, z.B. Pausenaufsichten und gelegentliche Vertretung.

Vielleicht gibt es hier unterschiedliche Sichteweisen und Auslegungen, aber ich gehe jetzt erst mal über den Personalrat, dann Schulleitung und Notfalls das Regierungspräsidium. Die werden in jedem Fall nicht amüsiert sein, wenn eine Lehrkraft mit größeren Teilen ihres Deputats einfach für andere Aufgaben eingesetzt wird.



Ich kann mir neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.10.2020 17:49:32

nicht vorstellen, dass dies rechtlich so sein kann. Auch das Argument, dass ja Arbeitsmaterial vom Fachlehrer voliegt, zieht nicht. Selbst wenn es vorliegt, muss der/die Vertretende ja den Sus eventuell erklären/helfen können. 



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