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Forum: "Darf man Teilzeit als Beamter arbeiten und eine Teilzeitstelle in einem anderen Job nachgehen?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Darf man Teilzeit als Beamter arbeiten und eine Teilzeitstelle in einem anderen Job nachgehen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maxpu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2021 18:52:57

Hallo an Alle,

 

ich werde im Juli 2021 mit meinem Referendariat fertig. Momentan bin ich auf Widerruf für die Zeit des Referendariats verbeamtet.

 

Ab dem 01.08.21 möchte ich dann als Lehrer einsteigen, jedoch nicht vollumfänglich. Da ich Sportlehrer bin, hat mir eine Schule ein Angebot auf Teilzeit (50%) gemacht und eine Firma im Sportbereich würde mir eine Teilzeitstelle neben dem Lehrerberuf ermöglichen.

Meine Frage: Wäre es möglich, eine andere Teilzeitstelle (20h/Woche) zusätzlich - neben dem Lehrerberuf (50%) - auszuüben und trotzdem als Lehrer verbeamtet zu sein? Oder ist dies nur in einem Angestelltenverhältnis als Lehrkraft möglich?

 

Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich. Danke für eure Antworten!



Nebentätigkeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2021 21:19:39

sind meines wissens nach immer anzeigepflichtig, aber nicht alle sind genehmigungspflichtig.

Recht genaue Infos findest du hier:

Anzeige und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten



soweit ich weißneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2021 16:41:25

ist auch in Teilzeit als Beamter keine Nebentätigkeit mit mehr als 8h/Woche erlaubt.

Jetzt schreibst du aber, dass du die Teilzeit nicht aus eigenem Antrieb beantragt hast, sondern dir von vorneherein nur 50% Beschäftigung angeboten wurden. Genaueres erfährst du dann vielleicht von der zuständigen Personaldezernentin der Schulaufsichtsbehörde oder der Schulleitung deiner neuen Schule.

Wenn du Angestellter bist, kann dir wohl keiner in deine übrigen 50% reinreden, solange sie die anderen 50% nicht besonders negativ beeinflussen oder deine Gesamtarbeitszeit ein gewisses Maß übersteigt. Wie das Ganze dann steuerlich und in Hinblick auf die Sozialversicherung aussieht, steht auf einem ganz anderen Blatt - it's complicated.



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