transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 145 Mitglieder online 05.05.2024 11:17:56
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Umgang mit extremistischen/nationalsozialistischen Symbolen im Unterricht?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Umgang mit extremistischen/nationalsozialistischen Symbolen im Unterricht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wanderpanda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2024 00:39:49

Hallo,

Verfassungswidrige Symbole, Phrasen und Gesten sind laut Schulordnung verboten. 

Es kommt trotzdem vor, das Schüler*innen den rechten Arm heben, Hakenkreuze zeichnen oder extremistische Parolen grölen.

Als Bestrafung kenne ich bisher nur die Methode "Zum Direktor, ein kurzes Gespräch und Schulverweis für drei Tage". Ich denke aber, dass dies als Bestrafung nicht effektiv ist. Mit Pech hat es sogar eine ungewollte, bestärkende Auswirkung. Die Schüler*innen müssen verstehen, worin das Fehlverhalten liegt und warum es als Regelverstoß gilt. (Außerdem scheint mir die Methode für 2024 nicht zeitgerecht.)

Wie würdet ihr damit umgehen? Gerne auch mit besonderen Fokus auf den Geschichtsunterricht. 

Liebe Grüße 

wanderpanda.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2024 12:25:08

Habt ihr im Ort Stolpersteine? Die putzen lassen und ein Referat über die ermordeten Personen schreiben lassen. 



Anzeigeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2024 12:38:48 geändert: 17.01.2024 18:04:39

Das ist ja nicht nur ein Regelverstoß gegen die Schulordnung, sondern ein Straftatbestand.
Da sollte dringend eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, je nach Alter der SuS auch gegen die Eltern.
Nur so kann man den SuS ihr sträfliches Verhalten verdeutlichen. 

Zusätzlich natürlich Aufklärung, immer und immer wieder.
Besuch in einem Konzentrationslager, in der Freizeit Filme wie Schindlers Liste gucken lassen und ein Referat darüber schreiben, Videos mit Schilderungen von Zeitzeugen ansehen lassen...
Es gibt viele Möglichkeiten, kommt auf das Alter der Schüler an. 

Ich habe mir erlaubt, diese Frage auch anonym auf unserer Facebook-Seite zu stellen, weil es eine wichtige Frage ist, die viele Lehrkräfte betrifft.
Falls du bei FB bist, kannst du dort schon über 40 Antworten lesen:

https://www.facebook.com/4teachers/posts/pfbid036qWfbjgKmoiH8f8H5iWjFS8RNWY248rdt5iRDrDngcztrNhLb5aVbDDn3jqkj8MBl



Ich kann mich klexel nur anschließenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2024 17:00:03 geändert: 17.01.2024 17:04:00

Das ist ein Straftatbestand, der angezeigt wird. Alles andere ist falsch verstandene Nachsicht und Toleranz. Besonders jetzt vor dem Hintergrund der Ereignisse im Nahen Osten sowie der "Gespräche" in Potsdam mit Überlegungen der Deportation von Menschen nach Afrika ist jeder hier gefordert - und wir als Lehrer erst recht!

Die Erziehung zur Demokratie und Völkerverständigung ist hier in Bayern sogar in der Verfassung im Artikel 131 als Bildungsauftrag festgeschrieben. Und in Sachsen gibt es in der Verfassung einen ähnlichen Artikel:

Art. 101
"(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen."

Damit sollte eigentlich klar sein, daß es mit einem "Gespräch" beim Schulleiter und einenm "Schulverweis" nicht getan ist.

Sei konsequent und laß Dich nicht von Kollegen hier ausbremsen. Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen und Rückgrat.  

LG  

Hesse

 

 



Da schließe ich mich ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2024 17:23:13 geändert: 17.01.2024 17:51:36

... hesse an. Ich würde eine Anzeige im Wiederholungsfall klar vorher ankündigen und die dann ein Mal konsequent durchziehen. Sicher wäre das für alle Beteiligten "unangenehm", aber möglicherweise effektiv.
Meine Erfahrungen bzgl. klar vorher besprochener Vorgehensweisen waren durchweg positiv.
By the way, die Tatsache, dass ein solches wiederholtes Verhalten maximal mit einem Gespräch mit der SL und drei Tagen Schulausschluss bisher "erledigt" war, finde ich nicht wirklich beruhigend ...  



Dankeschön neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wanderpanda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2024 09:21:32

@ klexel: 

Vielen Dank für das Teilen der Frage! Da waren ein paar wirklich gute Punkte dabei. Ich freue mich auch, dass das Thema noch relevanz hat und nicht viele es einfach nur als "Laune" der Schüler*innen abtun. 

@ alle anderen:

Ich bin ich einfach besorgt, dass auf einen Verweis/eine Anzeige eine Trotzreaktion folgt. Vor allem bei Schüler*innen, welche noch nicht strafmündig sind und die Konsequenz ihres Handelns eventuell bei den Eltern landet welche entweder etwas dagegen tun, oder sogar die Wurzel allen Übels sind. 

Ich werde zusätzlich verstärkt die geschichtliche Route fahren und auch Sachen wie T4 ansprechen - nur weil jemand "deutsch" war, war die Person ja nicht vor Verfolgung geschützt.

Bezüglich der Möchtegern-Reichsbürgerinnen werde ich auf "Euch geht es heute wesentlich besser." pochen. Wie können, vor allem die Mädchen !!, sich heute noch das "alte Reich" zurück wünschen?! 

Vielen Dank also für eure Antworten. :)



Verfassungsschutzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2024 11:00:23

Der Verfassungsschutz des Bundes, aber auch der z. B. von Bayern, bietet hervorragendes Material zur Information an und sogar Vorträge für Lehrer und Schüler und auch andere interessierte Gruppen.

Ich durfte einen Vortrag über Extremismus mitverfolgen und war begeistert.

https://www.verfassungsschutz.de/

https://www.verfassungsschutz.bayern.de/

 

Th



@ wanderpandaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2024 13:14:35

Ich kann Deine Bedenken verstehen. Aber die Furcht vor einer "Trotzreaktion" ist ebensowenig ein Grund auf eine Anzeige zu verzichten wie fehlende Strafmündigkeit. Es handelt sich aus gutem Grund um einen Straftatbestand! Ggf. kriegen halt die Eltern Ärger. Und irgendwann wird jeder dieser Früchtchen strafmündig (und hat schon eine Akte)... Fehlende Konsequenz ermutigt nur; das kannst Du ja bei Euch beobachten. Heute zeigen sie den Hitlergruß. Morgen pöbeln sie Ausländer an. Übermorgen schlagen sie einen tot!

Du hast im Übrigen eine Fürsorgepflicht den anderen Schülern und Eltern  gegenüber, die auf Dich zählen. Und als Lehrer bist Du auch und v.a. hier Vorbild im Hinblick auf Zivilcourage! Und: Potentielle Mitläufer kannst Du jetzt noch abschrecken.

Außerdem: Das eine (Anzeige) schließt das andere (geschichtliche Aufklärung) ja nicht aus. Es ist mühsam, keine Frage. Aber auch hier gilt (wenn es nicht schon zu spät ist): Wehret den Anfängen!!

LG  

Hesse



So sehe ich das auch.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2024 18:08:49

Bei uns in Brandenburg sind solche Fälle meines Erachtens gegenüber dem Schulamt meldepflichtig. Da gibt es direkt ein Formular, was auszufüllen ist.

Es gibt Fälle, da scheuen die SL diese Konfrontation und Meldung, um nicht "den guten Ruf der Schule" zu gefährden. Meistens weiß aber das Umfeld bescheid. Das geht immer schneller als einem lieb ist.

Was hier schon angesprochen wurde, wichtig ist natürlich, dass ihr zweigleisig fahrt. Auf der einen Seite sind die Konsequenzen wichtig (Anzeige), aber auch die Prävention und Aufklärung. Da muss man schauen, wie alt und reif die SuS sind. Aber es gibt verschiedene Programme und Projekte für alle Altersklassen. Und es gibt bei euch in der Nähe bestimmt Beratungsstellen und Einrichtungen, die euch bei der Gestaltung von Projekten helfen können.

 



Ich hab noch einen Artikel gefundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2024 01:03:06 geändert: 19.01.2024 01:21:55

Rechtsextreme Parolen an der Schule – Wann machen sich Schüler:innen strafbar?
 
Marco Bijok, Experte für Schulrecht

Das Problem: In letzter Zeit häufen sich Vorfälle, bei denen Schüler:innen im schulischen Kontext den Nationalsozialismus verherrlichen, teils aus Überzeugung, teils als „dummer Jungenstreich“, um Grenzen auszuloten.
Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schüler:innen dabei eine Straftat begehen?
Als betroffene Lehrkraft sollten Sie daher wissen, welche dieser Handlungen sie unbedingt zur Anzeige bringen sollten.


https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/umgang-mit-rechtsextremen-parolen-der-schule-1


Und hier noch die Antwort eines Anwalts:

https://www.frag-einen-anwalt.de/SchulordnungHakenkreuz-auf-dem-Schreibtisch-gemalt--f349180.htmltps://www.frag-einen-anwalt.de/SchulordnungHakenkreuz-auf-dem-Schreibtisch-gemalt--f349180.html

Das alles solltest du vielleicht auch mal dem Kollegium und vor allem der Schulleitung zur Kenntnis geben. 



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs