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Forum: "Gymnasium -> Hauptschule "

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Gymnasium -> Hauptschule neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2019 20:18:17

 

Moin allerseits!

Da mich eine (kurze, ich geb's zu  ) Internetsuche nicht wirklich weitergebracht hat, stelle ich jetzt hier meine Fragen und hoffe auf freundliche Antworten.  

Hier in Niedersachsen herrscht ja Lehrermangel, so dass z.B. Gymnasiallehrer an Hauptschulen abgeordnet werden.

Wenn einer nur für ein paar Stunden abgeordnet ist, bekommt er die genauso bezahlt wie am Gymnasium und muss auch so viele Wochenstunden unterrichten wie dort, nehme ich an.
Wie ist es, wenn einer komplett an eine Hauptschule abgeordnet würde? Vermutlich müsste er so viele Stunden unterrichten, wie es an der HS üblich ist, bekäme aber weiter seine Gym-Bezüge?
Und wenn ein Gymnasiallehrer sich komplett an eine Hauptschule versetzen ließe, bekäme er auch weiter die Gym-Bezüge?

Alles irgendwie ungerecht, finde ich... Aber meine Fragen beziehen sich nur auf die rechtliche Lage.

Vielen Dank im Voraus! Grüße,

Julia

 

 



Aus meiner Sichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2019 20:39:11

bis Du für eine bestimmte Stelle eingestellt und für die wirst Du bezahlt, egal wo Du arbeitest. Nun kann man in eine höhere Gehaltsklasse wechseln z.B. Schulrat werden. Darüber wärst Du nicht traurig. Aber so einfach Dich zurückstufen geht m.E. nicht.

Das Problem ist oft bei Schulleitern. Die können nicht zurückgestuft werden. Die sitzen dann auf einer A15 oder so- selbst wenn sie nur als LoL arbeiten. Dagegen bekommt eine abgeordnete Lehrkraft auf einem Schulleiterposten nur Lehrergehalt obwohl sie die Arbeit macht. Es kann sein, dass vielleicht sich bei den Zulagen etwas ändert.

Wie das bei einem freiwilligen Wechsel ist, kann ich Dir nicht sagen.



sowohl als auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2019 21:34:49 geändert: 16.01.2019 21:56:11

Die Abordnung wirkt sich in Nds. auf die Anzahl der Std. aus.

Bei oberhälftiger Abordnung muss man dann als Gymnasiallehrkraft insgesamt 28 Std. erteilen, wie die KollegInnen an den Grundschulen sonst auch.

Bei Teilzeitkräften kann dies zudem auch auf das Grundgehalt Auswirkungen haben, da die anteiligen Stunden dann auch auf 28 Std. als volle Stelle berechnet werden.

https://gewweserems.de/fragen-und-antworten-zum-thema-abordnung/

 

Wenn ich zudem Folgendes lese:

"Eine Beamtin/Ein Beamter kann nur in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn sie/er dem zustimmt."

schließe ich daraus, dass man bei einer vollen Versetzung an die Grundschule das dort reguläre Endgrundgehalt (also A12) erhält und dafür die dort üblichen 28 Std. erteilen muss.

Wenn du es noch konkreter wissen möchtest, solltest du dich beim SBPR erkundigen.

Palim



Vielen Dank! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2019 10:44:59

Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Antworten.   Nun bin ich doch schon etwas schlauer.



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