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Forum: "Krankschreibung in den Ferien"

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@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sula Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2017 20:29:29

Als Vermutung kann ich deinen letzten Absatz nicht sehen, klingt doch nach einer Behauptung  (drittletzte Zeile).



drittletzte Zeileneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2017 05:20:47

Die bezieht sich auf das Arbeitsrecht und damit eindeutig auf Arbeitnehmer - also tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Die beiden letzten Zeilen sind die vermutete Übertragung auf das Dienstrecht, die es allerdings nach eigener Recherche nicht gibt.

 

Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst

Den Beamten wird das Gehalt bei Krankheit ohne zeitliche Begrenzung weiter gezahlt (bei lang andauernder Erkrankung kann das Pensionierungsverfahren eingeleitet werden). Das entspricht dem besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit mit der Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des Unterhalts der Beamten.

Bei den Arbeitnehmern erfolgt die Weiterzahlung des Gehalts bei Krankheit auf der Grundlage des allgemeinen deutschen Arbeitsrechts, jedoch durch die Tarifverträge verbessert: Bis zur Dauer von sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt, wobei in die Berechnung auch die vorher erzielten Zuschläge und Überstundenlöhne einbezogen werden. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, erhalten Arbeitnehmer ab der 7.Woche als Basis das "Krankengeld" als Leistung der Sozialversicherung von der Krankenkasse. Es beträgt 90 Prozent des Nettogehalts. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zum bisherigen Nettogehalt (ebenfalls einschl. von Zuschlägen, Überstundenlöhnen usw.). Dieser Zuschuss wird nach einer Beschäftigungszeit zwischen einem Jahr und drei Jahren bis zum Ende der 13. Krankheitswoche, bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren bis zum Ende der 26. Krankheitswoche gezahlt.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2017 06:30:29

nicht 90% vom Nettogehalt. 67% vom Nettogehalt kommt von der Krankenkasse. Es gibt aber in NRW für die Angestellten einen Krankengeldzuschuss, sodass es dann kaum finanzielle Einbussen gibt.

 

Wenn es was absehbar kurzes (Erkältung oder so) ist täte ich keine AU abgeben, wenn es absehbar was längeres ist dann schon. Wer weiß, wozu es gut ist.



Auch Beamteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.08.2018 12:08:05

sollten, wenn sie in den Ferien (länger) krank sind Krankmeldungen vorlegen.

Normalerweise ist der Urlaubsanspruch eines beamteten Lehrers durch die Ferien abgegolten. Je nach Anzahl der Krankheitstage innerhalb der Ferien, kann unter Umständen aber ein Urlaubsanspruch außerhalb der Ferien entstehen!



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