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Forum: "betreuungsschlüssel bei klassenfahrten"

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betreuungsschlüssel bei klassenfahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dzenata5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2007 09:14:58

liebe lehrer,
auf dem gestrigen elternabend kam von der schulleiterin einer kleinen grundschule der vorschlag, dass die 3. mit der 4. klasse gemeinsam auf klassenfahrt nach bernau (300km von uns weg) fahren könne. die idee fanden alle eltern grundsätzlich erst einmal gut, da die klassenlehrerin evtl. nächstes jahr nicht mehr da ist und die vorteile der klassenfahrt in der 3. klasse auf der hand lagen.
nun zu meiner frage:
die 4. klasse fährt mit schulleiterin und ihrem mann als aufsichtspersonen. die 3. klasse derzeit noch "nur" mit klassenlehrerin bei weiteren 25 kindern (davon 6 kinder "verhaltensauffällig") (ich betreue derzeit 2 davon in einem therapeutischen kinder- und jugendheim für schwer erziehbare und verhaltensgestörte kinder und jugendliche).

die eltern waren mit mir einer meinung, dass es sicherlich von vorteil wäre, wenn eine weitere betreuungsperson (vielleicht wenn möglich sogar ein mann ) mit der 3. klasse mitfahren würde. die schulleiterin bügelte meine argumente ab und erklärte, man mache zwar getrennte unternehmungen, sei aber nicht "aus der welt". mein argument, dass ja immer mal was passieren könne und da eine 2. person nötig wäre ließ sie nicht gelten.
wie ist die rechtslage? können die eltern auf eine 2. betreuungsperson bestehen?
vielen dank im vorraus für antworten


österreichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2007 09:25:46 geändert: 29.08.2007 09:27:49

bei uns gibt es eine "schulveranstaltungsverordnung", die bei mehrtägigen veranstaltungen ab dem 21. schüler eine zweite begleitperson zwingend vorsieht. da ihr -- wie du schreibst-- auch getrennte inhalte anbietet, wäre das für mich die rechtsgrundlage.

(hättet ihr keine getrennten inhalte und beide klassen zusammen nicht mehr als 41 schüler, so wären 3 laut unserer verordnung ausreichend)



so eine bestimmung muss es bei euch doch auch geben?
(vor allen dingen: WENN es sie gibt und es passiert was, dann hängt der/die leiterin der veranstaltung -- das wärst aber in dem fall nicht du, oder? -- drinnen..........)



Wandererlass!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2007 18:47:06

Leider weder Schulart noch Bundesland aus dem Profil ersichtlich!
In RLP ist der Regelfall zwei Aufsichtspersonen für eine Klasse - bis Jahrgangsstufe 10 - und zwar möglichst eine männliche und eine weibliche.
Wandererlasse sind in der Regel über den Bildungsserver des jeweiligen Bundeslandes oder dem Landeselternbeirat zu finden.


betreuungsschlüssel klassenfahrtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dzenata5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 08:55:48

vielen dank ihr beiden
ich versuchte mich kurz zu fassen und habe dabei natürlich vergessen zu erwähnen, dass ich im bundesland hessen wohne. ich bin "betroffene Mutterersatz", da als Betreuerin der beiden "schwer erziehbaren", die nun auch diese Klasse besuchen.
insgesamt würden dann 44 kinder fahren und ja, es werden auch getrennte unternehmungen gemacht.
auf der hessischen "schulordnungsseite" war ich schon mal, habe dort allerdings keine derartigen verordnungen finden können. vielleicht steht es aber auch so versteckt, dass ich das als laie nicht fand.


Es heißt "Wandererlass"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 15:58:06 geändert: 03.09.2007 21:59:51

und ist zu finden unter:
http://www.4teachers.de/url
Dort findest du auch die Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler.
Dort heißt es(nicht wörtlich)für die Klassen 1-6:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen soll außer dem verantwortlichen Lehrer eine Hilfskraft die Schüler begleiten. Bei Koedukationsklassen sollen die Jungen von einem Mann und die Mädchen von einer Frau betreut werden.
Wenn du sowieso mitfahren sollst, muss!!!! die Schulleitung dir den Aufsichtserlass und den Wandererlass zur Kenntnis bringen! (Das ganze muss Aktenkundig gemacht werden mit Formular und so)
Noch ein Tipp: Wende dich an den Schulelternbeirat oder den Landeselternbeirat, denn die kennen die Praxis in deinem Bundesland am Besten.





und du kannst noch beim Personalrat nachfragen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elsaw Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 18:33:53

dann bist du auf der sicheren Seite.

LG ElsaW


betreuungsschlüssel bei klassenfahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dzenata5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 19:12:34

also erstmal vielen dank besonders an silberfleck und auch elsaw. die schule besteht aus 4 klassen, der schulelternbeirat setzt sich aus noch unwissenderen müttern als ich eine bin zusammen, sodass diese keine wirkliche hilfe sind. einen personalrat gibts leider auch nicht, aber ihr habt mir schon einwenig geholfen. ich fürchte nur, dass die schulleiterin (gleichzeitig auch klassenlehrerin der 4. klasse) auf "sollbestimmungen" nicht reagiert, solange sie nicht "muss" sind.


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 19:20:17 geändert: 31.08.2007 19:27:27

kenn zwar eure Paragraphen nicht, kann aber aus eigener Erfahrung beisteuern.
Ich war mit einer 7. Klasse und einem Kollegen per Zug auf einer Tagesfahrt. Kurz vor Erreichen des Zielortes klemmte sich ein Junge ganz böse die Hand in einer Tür im Zug, Arztbesuch dringend erforderlich.
Mein Kollege ist gleich nach Ankunft mit dem Jungen zum Arzt, ich habe die Tour mit der Klasse begonnen, er kam 2 Stunden später wieder dazu, der Junge mit nem Gipsarm.
Frage: Was hätte ich machen sollen, hätte ich meinen Kollegen nicht dabei gehabt?? Einen 12jährigen Jungen in einer fremden Stadt alleine einen Arzt (auf)suchen lassen? 24 Kinder sich selbst überlassen???
Fazit: Ich würde NIE!!! mit einer Klasse im Grundschulalter und in der Sek I alleine fahren, egal wie lange und wohin. Und das gilt auch, wenn ich mit zwei Klassen unterwegs wäre, sich die Wege aber trennen und man den größten Teil der Zeit alleine mit seiner Klasse unterwegs ist.


Ich kann diese Schulleiterin nicht verstehen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2007 20:55:10

Ich sehe es exakt so wie klexel: NIE NIE NIE allein! Habe auch schon mehrere Arztbesuche mit Kindern auf Klassenfahrten erlebt (u.a. weil Eltern die halbjährlichen Zahnarztbesuche nicht wahrnehmen und das Kind dann natürlich ausgerechnet im Schullandheim, 25 km weg von der nächsten Zahnarztpraxis, Schmerzen bekommt )...Was tust du dann? Hat deine Schulleiterin Angst, dass die Schule dann leer ist, wenn noch eine Kollegin mitfährt??? Gibt es denn mitfahrwillige Eltern????

Merkwürdig das Ganze.....wo bleibt die Verantwortung???

Clausine


betreuungsschlüssel bei klassenfahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dzenata5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 13:52:10

liebe clausine,
genau das frag ich mich auch immer mal wieder. es gibt sowohl mitfahrwillige eltern wie auch lehrer, die im zuge der "unterrichtsgarantie plus" in bereitschaft stehen. sie ist machmal schon merkwürdig und geht nächstes jahr in pension, aber für dieses schuljahr nutzt mir das nicht wirklich was. die dame lässt sich meist nur mit verordnungen und gesetzen beeindrucken. also wenn irgend einer von euch dazu einen link findet, den ich ihr unter die nase halten kann wäre ich euch sehr sehr dankbar. (was ich ohnehin schon für die hilfreichen beitrage eurerseits bin, besonders im hinblick dahin, dass ich nicht mal lehrerin bin. euch allen schon mal heute vielen dank!


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