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Forum: "Lagasthenie-Schule??"

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Lagasthenie-Schule??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mami4050 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 10:01:00

Ich bin Mutter eines Sohnes,beim ihm wurde mit 8Jahren
eine Lese-und Rechtschreibschwäche festgestellt.In der
Grundschule war das für die Lehrerin kein Problem darauf Rücksicht zu nehmen.Die Benotung viel etwas
lockerer aus, wobei sie trotzdem seine Fehler makierte.
Jetzt in der Hauptschule sieht das ganze anders aus!
Die Lehrerin meinte zwar sie wird darauf Rücksicht nehmen, doch das ist weit gefehlt.Das Ergebnis ist eine
schlechte Note nach der anderen, und sehr starke Selbstzweifel!!Im Lehrinstitut(LOS) und zu Hause hat
er keine Probleme seine Arbeiten meist FEHLERFREI zu
schreiben. Doch in der Schule fällt er zusammen.Er
sagt es ist eh egal wieviel er sich anstrengt,es bringt
sowieso nichts! In Gesprächen versuchen wir ihn wieder
Mut zu machen, doch vergebens! Ich bin bald mit meinem
Latein am Ende, und weiß nicht wie ich ihm noch helfen kann!Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrung hat, und vielleicht einen Vorschlag hat?? Wir sind dankbar für jeden Vorschlag!!


Die Regelungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 16:30:30

sind in jedem Bundesland anders;
in Bayern gibt es einen Nachteilsausgleich bei Lese-/Rechtschreibschwäche und keine Bewertung der RS-Leistungen bei fachärztlich attestierter Lese-/Rechtschreibstörung:
außerdem gibt es Förderkurse und bezahlte Therapie

Schau mal hier:
http://www.bvl-legasthenie.de/

und hier:
http://www.gesundheit.de/familie/kindheit-jugend/legasthenie/index.html
elefant1


@elephantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 16:37:18

betr. nachteilausgleich, den ich nicht wirklich nachvollziehen kann. habe auch eine schülerin mit anerkannter rechtschreibschwäche und beurteile bzw. benote ihre rechtschreibarbeiten entsprechend nicht.
alle wissen wir jedoch, dass keine beurteilung im grunde einem "ungenügend" gleichzusetzen ist.
okay, sie kann deswegen nicht sitzenbleiben, aber das ist alles an "ausgleich" oder?

fragt sich unverzagte.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 16:56:33

Der oben genannte Link führt einen zu einer Seite, wo man unter Schule auch Hinweise zu verschiedenen BUndesländern findet.
http://www.bvl-legasthenie.de/index.php5?p=/schule

Zum Nachteilausgleich steht da u.a.
# Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleich (gem. Erlass vom 16.12.2004) (4.1)

* Erlass v. 16.12.2004: Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen die äußeren Bedingungen (z. B. Dauer, Pausen, zusätzliche Hilfsmittel) bei der Anfertigung der schriftlichen Arbeiten nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass Nachteile aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden.
* Zeitzuschlag
* Technische Hilfsmittel
* Angepasste Aufgaben
* Pädagogische Wertung der Leistung
* Bei anhaltenden Schwierigkeiten kann Rechtschreibleistung zeitlich befristet nicht bewertet werden

Das bezieht sich im übrigen nicht allein auf die Rechtschreibleistung in Deutsch, sondern kann auch für sämtliche andere Fächer wichtig sein.


Allerings muss man auch sagen:
auf dem Papier steht vieles, z.B. auch, dass zusätzlicher Förderunterricht erteilt werden kann - dafür stehen aber gar keine Stunden zur Verfügung.

Palim


Sehe ich andersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 17:09:25

Eine Nichtbeurteilung kommt doch nicht einem ungenügend gleich! Ich kann in Deutsch doch den Inhalt einer Arbeit (nicht Diktat natürlich) bewerten, selbst wenn mir dazu der Schüler sein Geschriebenes erst mal vorlesen muss. Bei Diktaten kann ich Lückentexte geben. In NRW sollen eh keine Diktate mehr geschrieben werden, andere Formen der Rechtschreibüberprüfung lassen sich differenzieren.

In ganz "schlimmen" Fällen, d.h. wenn auch das Lesevermögen noch so gering war, dass z.B. entsprechende Leistungsüberprüfungen wie Fragen zu einem Text zu beantworten nicht möglich waren, habe ich in Klasse 5 und 6 auch schon mal Zeugnisnoten gegeben mit dem Zusatz "Die Note entspricht dem individuellen Lernfortschritt von X und nicht dem Leistungsstand der Klasse." Wenn man dann bei den Bemerkungen noch anführen kann, dass X sich super angestrengt hat , dann ist das doch nicht so diskriminierend. Zumindest in der Orientierungsstufe habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, notfalls auch in Sachfächern mündlich statt schriftlich zu prüfen, Englischvokabeln natürlich nur mündlich abzuhören etc. In den Fällen, wo mit Unterstützung von zu Hause und außerschulischen Hilfen wirklich was getan wurde, haben die Kinder so z.T. erstaunliche Fortschritte gemacht. Jedenfalls waren sie nicht gleich zu Beginn gefrustet.


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 17:55:47

Ich verstehe den Einwand nicht:

Nachteilsausgleich und "ungenügend" - was hat das eine mit dem anderen zu tun.

Wenn ich rechtschriftlich falsch eine Probe komplett richtig löse z.B. in einem Sachfach kann die Arbeit sehr gut sein.
In Deutsch speziell werden bei Aufsätzen und sonstigen Arbeiten RS-Punkte nicht vergeben, ebenso in Englisch.
Außerdem kann Arbeitszeitverlängerung bei der "Leseschwäche" gewährt werden.
Zu den Förderstunden: in der Regel gibt es die, nur halt im Rahmen des Gesamttopfes. Da muss dann die Schule entscheiden, ob eine Musik-AG oder Zusatzförderung wichtiger ist.
elefant1


Der Nachteilsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 18:09:27

gilt nicht nur für die Deutschbewertung.
Auch in anderen Fächern gibt es Punktabzug je nach Fehlerquote.
Die betroffenen Eltern bzw. Schüler sollten für sich die entsprechenden Bedingungen recherieren und auch einfordern.


ehrlich gesagtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 19:51:31 geändert: 03.03.2009 20:03:15

lasse ich da auch völlig ungeachtet irgendwelcher Gesetzestexte meine pädagogische Freiheit walten!
Ich habe eine attestierte LRS-Schülerin bei mir in der Klasse (9te), die gibt sich die allergrößte Mühe, nur das alleine reicht ja nicht!
Sie wird extern gefördert und bekommt von mir noch zusätzlich Hilfestellungsmaterialien, die sie auch einfordert, was ich gut finde!
Schreiben wir z.B. ein Diktat, dann sitzt sie im Nebenraum und schreibt es ab, dabei macht sie natürlich immer noch Fehler, denn auch für sie ist es eine Prüfungssituation.
Texte und Referate werden von mir erst korrigiert, dann bekommt sie es noch einmal und dann bekomme ich die korrigierte Fassung wieder. Angekündige Plakatgestaltungen, z.B. EU Staaten, darf sie vorarbeiten, zu Hause mit dem PC und hat dann die Rechtschreibkontrolle, sie wird mehr mündliche und an der Tafel gefordert etc etc etc.
Wir (Sie und ich) kommen damit gut zurecht)
Aber ich bin Klassenlehrerin und habe diese S. ganz viele Stunde in ganz vielen Fächern, das macht es natürlich einfacher. Der Englischlerin musste ich erst "beibiegen", dass sie ihr schlecht eine 5 auf dem Zeugnis geben kann, weil sie immer alle englischen Vokabeln falsch schreibt!

Nun gut, damit ist Mami 4050 nicht geholfen, aber vllt sind es ein paar Anregungen für ein Gespräch mit den Lehrern


@elephantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2009 21:07:14 geändert: 03.03.2009 21:10:05

meinen "einwand" kannst du natürlich nicht verstehen, da ich schlicht vergessen habe, dass du in einem anderen bundesland arbeitest und wir hier in hamburg insgesamt fünf deutschnoten in der primarstufe vergeben, eine davon ist die für rechtschreibung.
selbstverständlich zählt diese "nicht zu beurteilende, da sonst ungenügende" note nicht in die anderen vier deutschbereiche hinein!
prima finde ich die praxis von isha, den individuellen lernfortschritt zu beurteilen...bin mir allerdings unsicher, ob das abgesichert ist?


Legasthenie-Schule?-Teil1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mami4050 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2009 09:52:33

Die Beiträge sind alle sehr interessant, doch ich bin aus Österreich, und da sieht die Unterstützung leider anders aus! Mein Sohn besucht seit fast zwei Jahren ein Förderinstitut,
und zwar das LOS(das gibt es in Deutschland auch). Doch für den monatlich zu entrichten Betrag gibt es bei uns keine Unterstützung! Somit bleiben wir als fünfköpfige Familie, wobei ich derzeit in Karenz bin, auf den Kosten sitzen.
Bei uns gebe es nur die möglichkeit um eine erhöhte Familienbeihilfe anzusuchen, doch dafür
verdient mein Mann zuviel. Sonst sind mir leider keine Förderungen bekannt.
Und der erst Beitrag sollte nicht jämmerlich wirken! Aber ich mache mir Sorgen um meinen Sohn,
und möchte versuchen sein Selbstvertrauen wieder aufzubauen!! Da er mehr der sensiblere Typ ist, nimmt er sich alles sehr zu Herzen, und verzeifelt an seinen Leistungen. Irgendwie muss
es doch einen Ausweg geben aus diesem Teufelskreis!
Die Direktorin unserer HS hat gesagt, das es von der Lehrkraft abhängt, ob die Lese- und Rechtschreibschwäche akzeptiert wird! Tja und seine Deutschlehrerin akzeptiert es nicht.


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