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Forum: "Nachteilsausgleich"

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Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2017 11:24:00

In der Zusammenstellung habe ich veraltete und aktuelle Infos gefunden. Das ist vielleicht das Verwirrende darin.



Schade!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2017 13:26:17

Ich fand die Zusammenstellung gelungen, aber es ist ja wirklich mühsam, die Vorgaben aller Bundesländer stetig im Blick zu halten.

In Nds. hat sich in den letzten Jahren nichts geändert, die Vorgaben, die dort aufgelistet sind, sind die aktuell gültigen.

Palim



macht nichtsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2017 15:41:20

Das Gute für Fachlehrkräfte ist doch, dass ihnen ein evtl. zu gewährender Nachteilsausgleich nicht einmal bekannt sein muss. Für solche Informationen hat man doch eine Schulleitung. Diese muss einen nämlich über den bestehenden Anspruch auf Nachteilsausgleich und den Umfang, in dem dieser gewährt wird, informieren. Das Schöne ist doch, dass in einer behörde alles nur gemäß Anweisung ausgeführt werden muss. Ohne Weisung muss man folglich auch nichts tun.



Das Gute ist, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2017 18:29:41

dass ich nicht auf eine Weisung warten muss, dass ich zwar auch Fachlehrkraft bin, aber auch Klassenlehrerin und dass an meiner Schule Pädagogik groß geschrieben wird.

Auch bin ich an einer Schule, in der ALLE Kinder beschult werden und niemand wo auch immer hin geschickt werden kann. Also sitzen auch Kinder mit Beeinträchtigungen im Hören, im körperlich-motorischen Bereich und mit chronischen Krankheiten mit in den Klassen. Da ist es doch gut zu wissen, dass der Nachteilsausgleich nicht allein auf Lesen, Schreiben, Rechnen anzuwenden ist, wie manche die Erlasse in Nds. interpretieren, die für den Nachteilsausgleich m.E. sehr nachlässig formuliert sind.

Dazu kommt, dass die Seiten des Ministeriums in der Regel sehr unübersichtlich sind, auch wenn jetzt zum mindestens 3. Mal versucht, die Seiten komplett in eine andere Struktur zu bringen  - Erfolge sind sichtbar, aber der Prozess nicht abgeschlossen. UND es gibt zwar Schulen oder Berater für bestimmte Bereiche (Hören, Sehen, KM ...), aber auch hier fühle ich mich schlecht beraten und finde auf den Bildungsservern oder Schulseiten anderer Bundesländer erheblich bessere Informationen, die ich für meine Situation nutzen kann.

Ohne Nachteilsausgleich käme ich bei manchen Kindern nicht weit und MIR sind auch diese Kinder wichtig. Wer meint, dass er in der Schule ohne Pädagogik auskommt, sollte besser andere Berufe ergreifen! Zuzusehen bei besserem Wissen und ein Kind mit Beeinträchtigung scheitern zu lassen, halte ich für fahrlässig.

Übrigens ist selbst das Tragen einer Brille streng genommen ein Hilfsmittel und könnte somit in einem Nachteilsausgleich formuliert werden. DAS würde man doch auch niemandem verwehren!

 



Pädagogik?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 06:40:09

Es gibt Verpflichtungen denen ein Arbeitgeber nachkommen muss. In Bezug auf den Nachteilsausgleich hat er eine Bringpflicht. - Und ich als Tarifbeschäftigter habe keine Holpflicht. Dea Weiteren muss es im Interesse der erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder liegen, sich zu informieren und den Nachteilsausgleich zu beantragen. Und nicht ich als Tei der Klassenleitung sondern die Bez.-Reg. bzw. deren Schulabteilung muss den Sachverhalt prüfen und ihn genehmigen.

Da wir als Lehrkräfte an den Schulen immer mehr Aufgaben eben dieser Schulaufsicht sowie Aufgaben, die in die Zuständigkeit der kommunalen Schulverwaltung fallen (Sekretariatsaufgaben) "auf's Auge gedrückt bekommen", muss ich nicht auch noch freiwillig deren originäre Aufgaben übernehmen.

Bei der Gewährung eines Nachteilsausgleiches geht es aus meiner Sicht nicht um Pädagogik sondern um einen Verwaltungsakt. Und den sollen die dafür vorgesehenen Stellen bearbeiten und ausfertigen.

PS Wer mein Profil kennt, weiß auch, dass ich an einer Schulform arbeite, die alle Kinder beschult und nicht "abschulen" kann.



Vielleicht liegt die unterschiedliche Einstellung ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: halb27 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 09:38:31

an der Schulart.

In der Grundschule liegen einem die Kinderschicksale einfach am Herzen und deshalb auch pädagogische Anliegen in einem eher umfassenden Sinne.

An den weiterführenden Schulen ist das vermutlich nicht im selben Ausmaß der Fall.



Verantwortungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 11:10:20

Verantwortung für die SuS in einer mir übertragenen Klasse und in meinem Fachunterricht habe ich nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen - hier für NRW in erster Linie der ADO und der ASchO sowei der APO-SI soweit diese mich betreffen - zu erbringen. Für mehr werde ich nicht bezahlt. Folglich sind dies entweder Aufgaben die dei SL oder das zuständige Dezernat der Schulaufsicht oder die Eltern/Erziehungsberechtigten zu erbringen haben.

Wenn von den Zuständigen die Leistungen nicht erbracht werden, besteht meine Aufgabe nicht darin, diese Fehler zu kompensieren. Dann fallen eben einige durch das raster, so ist das Leben.



Kein Unterschied zwischen den Stufenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 11:19:11 geändert: 14.04.2017 11:30:32

Bevor hier Gerüchte auftauchen: In meinem Bundesland wird bei den Nachteilsausgleichen kein Unterschied zwischen Primarstufe und Sekundarstufe gemacht und ich denke, das ist auch in anderen Bundesländern so. Das würde auch dem Inklusionsgedanken widersprechen.

Ob man das jetzt die Sichtweise des Verwaltungsaktes stärker betont oder die pädagogische bleibt vom Ergebnis her gleich. Der Schüler hat letztendlich den Nachteilsausgleich, der ihm zusteht. Die Förderung steht auf einem anderen Blatt.

Von der Einstellung her hat missmarple schon Recht. Es geht immer darum, was mache ich zusätzlich, was meinen zeitlichen Rahmen sprengt. Inzwischen haben die Lehrer immer mehr Aufgabenfelder, das sie zeitlich nicht mehr in dem Rahmen schaffen können, für das ihre Tätigkeit vorgesehen ist. Viele von uns haben eine 50-60 Stunden- Woche, kein Wochenende frei und arbeiten auch einen Teil in den Ferien um Aufgaben zu bewältigen zu können. Irgendwo muss einfach Schluss sein, auch um nicht von allem überrollt zu werden und ins Burnout zu schlittern. Außerdem werden einige von uns für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt.



Ärgernisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 13:56:08

Der Förderbedarf und der damit verbundene Nachteilsausgleich entsteht ja nicht über Nacht. Im Regelfall wird der zu gewährende Nachteilsausgleich schon zu Grundschulzeiten beantragt, festgelegt und genehmigt.

Das, worüber ich so maßlos verärgert bin, ist, dass in der Kommune, in der ich einer Schule zugewiesen bin, die Grundschulakten der Schüler nicht an die weiterführenden Schulen weitergereicht werden. Bei der Aufnahme ist man auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die anmeldenden Eltern vollständige Angaben machen. Ansonsten geht nämlich das gesamte Procedere von vorne los. Die zuständige staatliche Schulaufsicht für die weiterführenden Schulen in NRW weiß nämlich auch nichts von den Sachverhalten, die die kommunale Schulaufsicht im GS-Bereich oder FöS-Bereich bereits bearbeitet hat. Jede der beteiligten Stellen verschanzt sich hinter dem Datenschutz.



Möglichkeiten abwägenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2017 14:00:54

Verantwortung für die SuS in einer mir übertragenen Klasse und in meinem Fachunterricht habe ich nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen

die u.a. besagen, dass jedeR SuS individuell zu fördern ist.

Ich habe mir die Inklusion und vor allem die Bestimmungen und Bedingungen, unter denen sie umgesetzt wird, nicht ausgesucht.

Wie häufig, so sind auch hier die Bestimmungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich: 

- In meinem Bundesland KANN man als Elternteil keinen Nachteilsausgleich beantragen, es wurde von einem Antragsverfahren abgesehen. Es ist möglich, die Lehrkräfte der Schule darauf anzusprechen und um eine Beratung zu bitten.

- Festgestellt wird der Nachteilsausgleich an der GS nicht von der SL, sondern von der Klassenkonferenz, die die Klassenlehrerin einberuft (außer bei Erz.+Ord.M.). In der Konferenz sitzt jedeR FachlehrerIn und trifft eine Entscheidung, die SL muss nicht anwesend sein. (Meines Wissens sind die Bestimmungen für die Sek I. / die Abschlussprüfungen andere.)

- Es bedarf keines ärztlichen Attests für irgendeine Art oder Form der Beeinträchtigung, wenn es vorliegt, darf es zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Das gilt sowohl für LRS, als auch für Dyskalkulie, aber auch für KM oder Hören oder den sozial-emotionalen Bereich, für Herzkranke, Asthmatiker etc. (Auch hier sind die Bestimmungen für die Sek I. andere, Dyskalkulie wird nur in der GS anerkannt.)

- Die KollegInnen der Förderschule können mit einbezogen werden, aber auch das ist nicht zwingend notwendig. Für Kinder mit Beeinträchtigung (H,S,KM) sind die örtlichen FöS-LuL nicht zuständig, es bedarf einer Lehrkraft einer weiter entfernten Schule mit entsprechendem Schwerpunkt. Die Beratung der Lehrkraft erfolgt etwa 1x jährlich, den Rest müssen die Lehrkräfte der GS allein bewältigen.

Wenn man in seiner Klasse mehrere Kinder mit Förderbedarf und/oder Beeinträchtigungen hat, muss man sich Gedanken um die Möglichkeiten machen, sie zu beschulen. Täglich. Der Nachteilsausgleich ist eine davon und eröffnet eine Menge Möglichkeiten, die man sich zu nutze machen kann. Nicht jedes Kind mit Auffälligkeiten oder ärztlicher Diagnose bedarf eines Nachteilsausgleiches, es gibt aber durchaus Kinder, die ohne diesen in der Regelklasse kaum zu beschulen sind, z.B. Kinder mit Förderbedarf Hören, mit Mutismus oder Einschränkungen im km-Bereich.

Das Setzen eines Nachteilsausgleiches ist Mehrarbeit, aber es ist eine Abwägung wert, ob die Mehrarbeit und Arbeitsbelastung ohne den Nachteilsausgleich nicht höher ist.

Natürlich kann man auch einfach alles dabei belassen, die Arbeiten so stricken, dass sie so einfach sind, dass alle Kinder auf eine 3 kommen und die Kinder einfach weiterschieben. Dann sollte man sich an der Sek I. aber auch nicht wundern, warum viele Kinder mit ausgesprochen guten Noten von den GS kommen, obwohl sie entsprechende Fähigkeiten nicht mitbringen.



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