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Forum: "Befristete Arbeitskraft - zusätzliche Vertretungsstunden"

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Befristete Arbeitskraft - zusätzliche Vertretungsstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niuh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 15:35:34

Ich habe kürzlich meine zweite Stelle als Feuerwehrlehrkraft mit 20Std. angetreten. Bisher habe ich jede Woche zusätzlich 4Std. vertreten. Da ich dafür natürlich keine Vergütung erhalte, fühle ich mich da schon ausgenutzt.Auch von der voherigen Stelle war ich es gewohnt, dass streng auf die Einhaltung der 20Std geachtet wurde.
Wie ist Eure Meinung? Sind 4Std. noch zumutbar? Ist es sinnvoll, mit der Schulleitung zu sprechen? Welche rechtlichen Grundlagen stützen mich?



nicht bezahlt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 15:50:19

mit welcher Begründung bekommst du Mehrstunden nicht vergütet?


Vergütung für Mehrarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 15:50:34

Ich kann nur für NRW sprechen und deiner PLZ entnehme ich, dass du nicht aus NRW kommst. Bei uns ist es aber so, dass Angestellte jede Stunde Mehrarbeit bezahlt bekommen, Beamte erst, wenn sie vier oder mehr Stunden im Monat zusätzlich machen. Bei Festangestellten/Beamten kann die Regelung getroffen werden, dass ein Stundenausgleich im kommenden Schuljahr erfolgt, das fällt ja wohl bei dir als Feuerwehrlehrkraft weg. Wenn du also als Feuerwehrlehrkraft vier Stunden pro WOCHE zusätzlich OHNE Vergütung gibst, dann wirst du ausgenutzt.

Die rechtliche Grundlage dafür kenne ich leider nicht.

Wann hast du die Stelle denn angetreten? Anfang Februar oder schon früher? Bei uns wird Mehrarbeit jeden Monat abgerechnet und dann mit der Gehaltszahlung im Monat drauf überwiesen. Vielleicht kommt ja noch was, ansonsten würde ich an deiner Stelle auf jeden fall mit der Schulleitung sprechen.

Gruß

*ras



Auch in Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 17:37:29

bekommt ein angestellter Lehrer (gleich welcher Art seine Anstellung ist) jede Mehrarbeitsstunde vergütet - im Gegensatz zu den Beamten, bei denen drei Stunden im Monat ohne Vergütung gerechnet werden, ab der 4. bekommt mn alle gezahlt.
Allerdings werden auch alle Ausfallstunden wie Wandertage etc. gegengerechnet.
rfalio


Hm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niuh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 17:44:27

gilt das aber auch für befristete Stellen?


ja auch für befristete Stellenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 17:48:38

zumindest in NRW!
Mein erstes Jahr war hier auch nur befristet und ich habe jede Stunde die ich mehr gearbeitet habe bezahlt bekommen.


Interessant...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niuh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 18:01:50


Für NRW hab ich auch die "BASS" gefunden laut der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag keine Mehrarbeit übernehmen dürfen - für Nds allerdings nicht...Die Info, dass keine zusätzliche Vergütung stattfindet, habe ich von einer anderen Feuerwehrlehrkraft.
Ich habe noch kein Gehalt erhalten...dann bin ich jetzt gespannt ...
Vielen Dank für Eure Antworten!


na wenn du neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 18:27:00

mehr arbeitest, musst du dich jedoch selber darum kümmern, bzw der Koordinator/ SL
Irgendjemand muss es der Besoldungsstelle ja offiziell mitteilen. Ehrlich gesagt, würde ich bei der Sl einfach mal nachfragen. Als ich in NDS gearbeitet habe, haben wir Überstunden jedoch abgebummelt. Aber eins von beiden solte ja wohl möglich sein.


@niuhneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 21:42:56

Nimm mal Kontakt zu deinem Personalrat auf! Wenn deine SL dir nicht verbindlich sagen kann, wann du für die -unbezahlte- Mehrarbeit Freizeitausgleich nehmen kannst, würde ich auf deine vertraglich vereinbarte Stundenzahl verweisen.


Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 21:48:07

du aus Niedersachsen stammst, dann denke ich, dass es keine Extrabezahlung gibt, sondern du die Stunden abbummeln musst.
Im Gegesatz zu NRW ud anderen BL werden bei uns die Überstunden nicht bezahlt, zumindest nicht in der Praxis. In der Theorie mag das so sein, aber ich hab davon noch nie gehört. Und wir hatten diese Feststellung auch schon in anderen Foren gemacht.

Sich bei der SL oder Schulamt schlau zu machen, kann sicher nicht schaden. Aber ich fürchte, das müsst ihr intern regeln.


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