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Forum: "Kombinierte Klasse - Hauptschule - Niedersachsen"

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Kombinierte Klasse - Hauptschule - Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 06:37:18

Hi,

vielleicht kennt sich ja einer im Dschungel der Rechtsstreitigkeiten aus. Es geht um NIEDERSACHSEN!
Laut Erlass http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-22410-MK-20040209-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true können sogenannte Kombi-Klassen nur an Grund-, und Sonderschulen eingerichtet werden.
Jetzt habe ich aber erfahren, dass dies auch an Hauptschulen der Fall ist.
In einer Nachbarschaftsschule haben sie 2 Klassen jahrgangsübergreifend zusammengelegt. Ist das überhaupt rechtens?! Und wenn ja, wie viele verschiedene Jahrgänge darf man zusammenfassen?! ist es theoretisch möglich, 3 aufeinanderfolgende Jahrgänge kombiniert zu unterrichten? Und wie ist es dann mit der Höchstschülerzahl von 26?! Wird die außer Acht gelassen oder weiterhin berücksichtigt? Was ist, wenn eine Kombi-Klasse dadurch z.B. 29 Schüler aufweist, weil die kleinste Klasse nur 5 Schüler hat und somit alleine nicht bestehen kann? Oder wird dann die kleinste mit der mittleren zusammen gelegt?!
Oh man, soviele Fragen, ich hoffe, jemand hat darauf eine Anzwort! ))

Vielen Dank schonmal


Klassenteilerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 14:06:00

Ja. Kombiklassen sind rechtens.Was stellst du dir denn sonst vor? für 8 Schüler einen Lehrer?

Das hat allein mit dem Klassenteiler zu tun. Je 26 Schüler bilden eine Klasse. 27 Schüler bilden dann zwei Klassen, wenn es Kombiklassen sind, ist es egal, ob es in Jahrgang 6 dann 13 Schüler sind und in jahrgang 5 nur noch 7.

Übrigens, wenn es sich um eine eigenständige Hauptschule handelt, dann wäre ich ja dafür, den Laden dicht zu machen und die Schüler an eine andere Schule zu schicken.

Mit der einführung dr Oberschule sollen Hs und RS-Schüler gemeinsam beschulöt werden und ab Klasse 7 in den Hauptfächern differenziert unterrichtet werden. Wie das dann allerdings in der Praxis läuft, wird man sehen.


Na ja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 14:15:42

...aber dann erklärt mir doch mal bitte einer, wo das steht, wenn das rechtens ist!!! Genau das ist doch das Problem. Ich kann doch nicht einfach sagen, dass das rechtens ist, wenn es gar nicht so geregelt ist. Unter dem o.a. Link sind lediglich Klassenteiler angegeben und der Hinweis auf Kombiklassen in Grund- und Sonderschulen!!!
Aber in einem Punkt hast du mir geholfen. Nämlich in dem, dass dann mit 29 Schülern aus 3 Klassen wieder 2 neue Klassen gemacht werden müssten...
Da bin ich mal gespannt, wie die Behörde das regeln wird...


Gemach, gemach!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 15:52:12 geändert: 22.03.2011 15:55:00

Das steht im Schulgesetz, dass im letzten Jahr erst verabschiedet wurde.

Was du sicherlich meinst ist, dass aus drei Jahrgängen wieder zwei werden. Das kommt immer darauf an, wie viele Schüler überhaupt zusammenkommen.
Übrigens stehen die Klassenbildungszahlen im Erlass, aber die Behörde zieht sich darauf zurück, dass es immer auch einer mehr pro Jahrgang sein kann, weil ja auch ein Schüler wegziehen könnte.
Dass auch ein Schüler zuziehen könnte, wird nicht in Betracht gezogen. Da kommt es dann auch schon einmal zu zwei Klassen mit jeweis 34 Schülern an der Realschule, obwohl bei 65 Schülern geteilt werden müsste.

Papier ist halt geduldig.

Ich bin jedenfalls dafür, die kleinen Klitschen dichtzumachen und die Schüler woanders zu beschulen. die Tatsache, dass jeder Schulträger seine Schule unbedingt behalten will und die Eltern schon Rabatz machen, wenn Hasilein mal 5 km mit dem Bus fahren muss, lähmt das System so unglaublich und kostet wahnsinnig viel Geld.
Wenn man aber eben auf wohnortnaher Beschulung besteht, muss man mit Kombiklassen leben. Ansonten gibt's ja auch immer die Möglichkeit, das Kind an einer anderen Schule anzumelden, wenn einem das nicht passt.


Gesetz?!!?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 15:58:15

Ja, aber WO denn?!?!
Ich habe das ganze Schulgesetz durchgewühlt und finde nicht ein einziges Wörtchen darüber!
Wenn du das weißt, wäre ich dir sehr dankbar, mir die besagte Stelle zu zeigen. Eben darum geht es mir ja...
Wenn 3 Klassen zusammengelegt würden, dann wären das 29 Schüler!! Obergrenze ist aber 26 an Hauptschulen, richtig?!
Deswegen besteht ja das besagte Problem.
Und das kleine Hauptschulen unsinnig sind, sehe ich anders. Gerade an kleinen Hauptschulen, sind Hauptschüler noch reine Hauptschüler wie vor 20 Jahren...


Irgendwieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 16:01:48

versteh ich eure diskussion nicht.

einer spricht von 3 verschiedenen Jahrgängen, die zusammen gelegt werden sollen.

Der andere spricht von mehreren Klassen eines Jahrgangs, die entsprechend der Klassenteiler aufgelöst, geteilt oder zusammengelegt werden sollen.

Kann das sein, dass ihr aneinander vorbei redet??

Oder bin ich zu doof, euch zu folgen?


also, 3 klassen aus 3 verschiedenen jahrgängen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 16:06:37

sprich klasse 5 mit sagen wir 5 schülern, klasse 6 mit 9 und z.b. klasse 7 mit 15 schülern...
zusammen kombiklasse 5-7 mit 29 schülern!
rechtens oder nicht?!


Schülerzahlneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 17:01:56

Normalerweie müssten 29 Schüler 2 Klassen ergeben.

Dass Kombiklassen i der HS möglich sind, weiß ich, weil ich es gelesen habe. Der Erlass in www.schure.de ist nicht aktuell, sondern von 2004.


McAllisterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 17:17:37

Ja, so schottische Vorfahren lernen einem das Sparen.

McBildung für Nds. "Geiz ist geil, denn McBild ist ja nicht blöd!"

Aber dank Verfassungsklage von LaumannCo. kriegen wir das wahrscheinlich auch noch. Also Sparen ist das Gebot der Stunde. Also wird gespart, koste es, was es wolle.

Wer an der Bildung spart, kann sich die Bildung gleich sparen. Steht die eule für Athen, steht das Sparschwein für die Bildungsrepublik.


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.03.2011 17:39:22 geändert: 22.03.2011 17:41:11

Wäre nett, wenn du mir die Quelle nennen könntest!!
Mal gelesen hilft mir leider nicht weiter...
ich brauche das schwarz auf weiß. Das ist nämlich genau das Problem. Es sagt immer jeder, dass es irgendwo steht, aber wenn ich dann genauer frage, kann es mir keiner sagen...
Da bist du in guter Gesellschaft.
Und dass der Erlass nicht mehr gilt ist auch nicht wahr. Er wurde zwar 2004 in Kraft gesetzt, jedoch seitdem nicht aufgehoben. Er wurde nur 2008, 2009 und 2010 geändert!!!! Guckst du hier:
http://www.schure.de/22410/307/84001,3.htm

Und die Änderungen betreffen nur Randpunkte und sind z.t. nur Wortwahländerungen!
Aufgehoben ist der Erlass von 1995, der auch unter o.a. Link abrufbar ist!!!



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