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Forum: "Wer darf Prüfungen abnehmen?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

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Wer darf Prüfungen abnehmen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chipmunk311 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 13:37:04

Hallo KollegInnen,
wo ist festgelegt, wer Prüfungen abnehmen darf? Ist es richtig, dass dies ausgebildete Lehrkräfte sein müssen?
Wer weiß Bescheid? Sitze in Hessen.


Was für ne Frage!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alex_2000 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 13:45:31

Nein! Natürlich müssen es keine ausgebildeten Lehrkräfte sein! Ich glaube, da holt man einfach ein paar Leute von der Strasse, die das dann durchführen sollen! Warum sollte man denn Lehrer nehmen? Weil sie die entsprechende Ausbildung haben? Das nötige Wissen? Die Erfahrung? Nein! In Deutschland soll jeder Prüfungen abnehmen dürfen! Das wäre dann ja auch besser für die Abschlussquote! Morgen geh ich übrigens ins Klinikum und stell mal die Frage, ob denn wirklich nur Neurochirurgen Gehirnoperationen machen dürfen!
Gruß


Hä???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 13:51:59 geändert: 20.11.2011 13:56:02

Wer prüft hier wen warum und wie????

In deinem Fall scheint es sich um eine Prüfung für staatliche geprüftes Hellsehen zu handeln

Wir holen dafür immer unsere Putzfrauen. Die freuen sich, wenn sie mal nicht so hart arbeiten müssen.


tssssssneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:07:06 geändert: 20.11.2011 14:08:26

Warum seid ihr denn so fies?

Die Frage ist durchaus berechtigt.

In der VHS hier (letzter Zipfel Niedersachsens) ist es so, dass den Prüfungsvorsitz ein Lehrer hat (von der Hauptschule oder Realschule), die Prüfer sind aber auch die Dozenten der VHS und das sind durchweg keine Lehrkräfte oder pensionierte Lehrkräfte.

Außerdem kann man in Hannover Prüfungs-Berechtigung für bestimmte Abschlüsse beantragen oder sich bescheinigen lassen (müsste ich noch mal genauer nachfragen), auch wenn man sein 2. Examen (noch) nicht abgelegt hat.

Somit ist es doch eine berechtigte Frage.
Vielleicht erst mal nachdenken, bevor man hier jemanden gleich in Grund und Boden beschämt???

Palim


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:10:17

es wäre doch wirklich hilfreich, wenn wir erfahren könnten, um was für Prüfungen es sich handelt, oder??



ja, aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:38:16

Ja,
aber nach euren beiden vernichtenden Statements, die chipmunk vielleicht sogar gelesen hat, würde ich gar nichts mehr schreiben, an seiner/ihrer Stelle.

Ich bin durchaus für Diskussionen zu haben und mag auch heiße Debatten. Dann ist es aber in der Regel so, dass sich die Schreibenden schon länger kennen. Viele von uns kennen sich auch persönlich und können Statements dann besser einordnen.

Bei der Anfrage eines Newbies oder beim ersten Forum eines Mitgliedes kann man aber dann doch die Nettiquette beachten, selbst wenn die Frage schlecht formuliert ist.

Es wohnt eben nicht jeder auf dieser Plattform und manche User muss man ein wenig mehr an die Hand nehmen als andere, damit man ihnen helfen kann.

Palim


Hm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erna5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:44:21 geändert: 20.11.2011 15:06:26

ich finde die Frage auch nicht so abwegig. Bei uns im berufsbildenden Bereich gibt es Lehrkräfte unterschiedlichster Herkunft, dabei auch sogenannte Werkstattlehrer, die nicht alle Arten von Prüfungen abnehmen dürfen oder auch abnehmen müssen, denn dafür werden sie schlicht und einfach nicht bezahlt. Ich kann durchaus verstehen, dass sie dann auch darauf verzichten, besonders unter dem Aspekt, dass die Abschlussprüfungen vorher von der Bezirksregierung genehmigt werden müssen und ihre Erstellung sehr aufwändig ist.
Die genauen Regelungen findet man in NRW in der "BASS" (bereinigte amtliche Sammlung von Schulvorschriften). So etwas wird es in Hessen doch vermutlich auch geben, oder?
Grüße erna5


Danke erna5neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chipmunk311 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:53:25

... für deinen Beitrag. Es geht darum, dass an unserer Schule (auch berufliche) mehr und mehr Nicht-Pädagogen im Angestelltenverhältnis, zum Teil sogar mit befristeten Verträgen unterrichten und auch prüfen, und es stellt sich jetzt einfach die Frage, ob sie rechtlich abgesichert sind, wenn zum Beispiel jemand eine Prüfung anfechten wird.

Beiträge wie diejenigen von alex und klexel finde ich wenig hilfreich!



@chipmunkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 14:56:47

Da stimme ich dir zu. Sie wären auch nie gekommen, wenn du uns gleich mehr Informationen gegeben hättest.
Nach deinem letzten Beitrag ist doch alles viel klarer.


Ja, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erna5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 15:01:45

so ging es auch einer Kollegin... und sie beteiligt sich nicht an der Erstellung der Prüfungen (die jetzt bei uns immer mehrere Fächer abdecken müssen). Es steht auch nicht in ihrer Stellenbeschreibung.
Vielleicht wendest Du Dich auch mal an einen Berufsverband, bei uns ist das schwerpunktmäßig der VLBS, der aber wohl auch nur in NRW vertreten ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch über die Internetauftritte solcher Verbände Informationen zu erhalten sind.


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