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Forum: "Notenaufbewahrungspflicht"

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Notenaufbewahrungspflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leoleonie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 11:34:45

Liebe Kollegen,

in meiner Aufräumwut am Brückentag stehe ich vor meinem übervollen Regal und habe mittlerweile auch die großen Lehrerplaner ins Visier genommen.

Weiß allerdings nicht, wie lange ich diese besser aufbewahren sollte. Wie handhabt ihr das? Kennt jemand eine Richtlinie? Ich kann nichts Handfestes finden.

Herzlichen Dank.
Leonie


Zeugnisformularneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 11:53:55

Auf jedem Zeugnis steht der Rechtsbehelf (Ihre Rechte).

Unter diesem Punkt steht auch bis zu welchem Zeitpunkt nach Ausgabe der Zeugnisse Widerspruch bei der Schulleitung eingelegt werden kann. Ist diese Frist verstrichen, dann sind die Zeugnisse rechtswirksam und können auch nicht mehr geändert werden.

Korrekterweise - also formaljuristisch - geht es immer nur um den Versetzungs- bzw. Nichtversetzungsvermerk auf dem Zeugnis, aber der ist natürlich notenabhängig. Folglich kann man seine Notenaufzeichnungen entsorgen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die Zeugnisnoten können zu jedem Zeitpunkt rekonstruiert werden, entweder es gibt zeugniskopien in der Schülerstammakte oder die Noten werden in einer Datenbank z.B. SchIld erfasst.

Notengebung ist Ermessenssache jedes Fachlehrers, also muss er bis das Zeugnis Rechtmäßigkeit erlangt, in der Lage sein anhand seiner Aufzeichnungen seine Fachnote nachvollziehbar darzulegen, das schließt die Ermessensgründe mit ein.


in Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 11:56:19

gibt es genaue Vorschriften, was wie lange aufbewahrt werden muss. Bei Noten (wie bei den meisten im Lehrerkalender) sind es zwei Jahre. Ich benutze daher immer Notenhefte, die ich dann in der Schule hinterlege.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 12:22:04

gibt ja eine Widerspruchsfrist gegen Zeugnisse von 1 Jahr. Wenn es also seitens der Eltern einen Widerspruch gibt, wäre es sinnvoll, die Aufzeichnungen midestens 1 Jahr aufzubewahren.
Ich selber habe meine Aufzeichnungen in Form der bösen alten roten Lehrerkalender seit über 30 Jahren aufgehoben. Sie sind eine gute Hilfe, wenn mal wieder ein Ehemaligentreffen ansteht und ich die Namen noch mal schnell überlernen muss . Und wenn ich den Ehemaligen dann noch von ihren Schandtaten vorlese, die darin vermerkt sind, ist das immer ein Grund für Gelächter. Ich würde sowas nie wegwerfen...


Hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leoleonie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 12:34:33

da hast du Recht. Eigentlich bin ich auch jemand, der solche Erinnerungen schlecht wegwerfen kann. Da ich aber nicht die kleinen Notenbücher verwende, sondern die großen Planer, ergibt sich da langsam ein Platzproblem. Vor allem, wenn ich daran denke, was da in den nächsten Jahrzehnten dazu kommen wird


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von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 13:07:41

habe auch alles immer aufgehoben...seit dem Referendariat.

Wenn du nicht die ganzen Planer aufheben willst, dann versuche doch vorsichtig die Notenseiten herauszutrennen und in einem separaten Ordner abzuheften. Jahrgang dazu und fertig. So mache ich es zumindest. Und ich stöbere ganz gerne mal drin herum.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 13:16:29

Das eine Jahr wage ich stark zu bezeifeln.

Die Widerspruchsfrist beträgt genau einen Monat nach Erhalt des Zeugnisses.

Die Aufbewahrungsfristen für Schülerstamm- und Leistungsdaten sind gesondert geregelt.


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 13:37:50 geändert: 30.04.2012 13:38:24

hatte die Frist von 1 Jahr aus einem anderen Forum.

Du hast recht, es ist wohl ein Monat, kann aber unter Umständen auch 1 Jahr bedeuten (siehe Link: Widerspruch)

http://www.4teachers.de/url/4890


(Sachsen-Anhalt??)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marychen74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 14:16:23

Also, an unserer Schule ist es so, dass die Schulleitung auch die Noten aufbewahrt, d.h. die Eltern müssen sich direkt an die Schulleitung wenden, so dass wir die noten nicht aufheben müssen. Ich bin aber nicht genau informiert, ob das überall in S-A so gehandhabt wird...


Beineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 14:18:57

einem Widerspruch geht es aber nicht nur um die Endnoten, sondern, wenn es hart auf hart kommt, um alle Aufzeichnungen, also mündliche und schriftliche Noten über das ganze Schuljahr, Entwicklung, Tendenz, d.h. alles, was man als L. in einem Schuljahr so sammelt. Das geht aus meinem Link weiter oben hervor. Und die hat die Schulleitung ja nun nicht.


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