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Forum: "Kann ich zur Klassenfahrt gezwungen werden?"

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Kann ich zur Klassenfahrt gezwungen werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: annamunich1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 22:27:48

Hallo,
Ich bin verbeamtet in Bayern und teilzeitbeschäftigt mit 18 Stunden.
Weiß jemand ob ich auf Klassenfahrt fahren muss?
LG


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von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 22:31:05

NEIN - unabhängig vom Bundesland.


wie rechtfertigen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klarak Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.05.2013 22:43:36

Gibt es Rechtsvorschriften, auf die ich mich berufen kann?


@reichundschoenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 00:02:33 geändert: 16.05.2013 00:09:28

Ne ne, so einfach ist es nicht.

Klassenfahrten gehören zur Dienstpflicht.
Man hat nur die Möglichkeit sich zu weigern, wenn die eigenen Kosten nicht 100%ig erstattet werden.

Da ist im Augenblick in mehreren Bundesländern eine Menge in Bewegung. Bisher musste man in mehreren Bundesländern eine Verzichtserklärung unterschreiben. Diese Situation hat sich geändert, einige Bundesländer haben ihren Etat aufgestockt bzw. angekündigt, dass der Etat aufgestockt werden wird und die Verzichtserklärung ihre Berechtigung verliert. Dann hängt es vom Etat der Schule ab.

Hier ist eine aktuelle Regelung für NRW:
http://www.tresselt.de/klassenfahrten.htm

Für Bayern: (von 2002)
http://schulrechtplus.luchterhand.de/sr-srbwplus/lpext.dll/Infobase/srbw_006/srbw_006_007/srbw_006_007_001?f=templates&fn=document-frame.htm&2.0
Auch hier ist eine Teilnahme verpflichtend. Wie die aktuelle Reisekosten-Situation in Bayern ist, weiß ich nicht.

Dass du teilzeitbeschäftigt bist, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wie das verrechnet wird, musst du mit der Schulleitung klären bzw. an anderer Stelle im Schulrecht suchen.


Pflicht zur Klassenfahrt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 10:44:52 geändert: 16.05.2013 10:45:20

Auch in Bayern muss eine Lehrkraft an Klassenfahrten etc. gem. § 4 der bayrischen Lehrerdienstordnung teilnehmen:
„Die Teilnahme an Schüler- und Lehrwanderungen, an Lehr- und Studienfahrten, an Schullandheimaufenthalten, an Schulskikursen oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft.“

Für teilzeitbeschäftigte gibt es offensichtlich keine Sonderregelung, denn zunächst sind die „dienstlichen Erfordernisse“ zu berücksichtigen. Insofern besteht z.B. auch kein Anspruch darauf, dass bei der Stundenplangestaltung freie Tage oder bestimmte Wochentage berücksichtigt werden. (Hinweise zur Teilzeitbeschäftigung nach § 43 BeamtStG i. V. m. Art. 88 BayBG und Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG)
Ähnliches gilt sicher auch für die Klassenfahrt.

Ich würde mich an deiner Stelle durch die Personalvertretung beraten lassen. Vielleicht gibt es ernsthafte Gründe, die eine Ausnahme zulassen.

docman


bezahlte arbeitszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 15:24:03

in hamburg stellt sich die frage, ob klassenfahrten mit dem arbeitszeitmodell vereinbar sind , da sie mit den allgemeinen aufgaben kaum gleichzusetzen bzw. faktorisierbar sind.

als teilzeitkraft hast du den finanziellen anspruch einer vollzeitkraft, wenn du auf die fahrt gehen solltest. das ist schriftlich bei deiner schulleitung zu beantragen - was raten dir denn die personalräte, die müssten dich genauer diesbezüglich informieren können!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 15:37:08

uns (nds) gibt es bei einer Klassenfahrt eine "Gutschrift" von 4 Stunden aus dem Stundentopf. Das gilt für eine Vollzeitstelle. Aber ich glaube, die Höhe dieser Anrechnung ist Sache der Gesamtkonferenz. Egal, wie hoch diese Anrechnung ist, sie gleicht natürlich nie und nimmer 4-5 Tage mit 24-Stunden-Dienst aus.
Auf jeden Fall ist mit einem entgeltlichen Ausgleich nicht zu rechnen, eher mit einem Zeitausgleich.

Die GEW hat sich da verschiedentlich schon Gedanken drüber gemacht:
http://www.gew-da-land.de/BeamtR_Arbz_Mehrarbeit_Klassenfahrt_2009-03.pdf


genauneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 16:44:30

ich erinnere mich bzw. das entspricht meinen erfahrungen:

keine kohlen kriegen aber dafür pflichtstundenerlass - hab ich auch drei jahre später noch beantragen können, da ich früher so blauäugig war, es normal zu finden als teilzeitkraft unentgeltlich die arbeit einer vollzeitkraft zu übernehmen...passiert mir jetzt ganz sicher nicht mehr.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 23:40:53

"Ne ne, so einfach ist es nicht." ... sicher weißt du, dass man niemanden zum Jagen tragen kann: Unterricht an anderem Ort ist ein Kann, kein Muss.


Hol dir Hilfe bei Personalrat und BLLVneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: piranha59 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2013 07:02:04

"1)Die Teilnahme an Schüler- und Lehrwanderungen, an Lehr- und Studienfahrten, an
Schullandheimaufenthalten, an Schulskikursen oder an sonstigen schulischen
Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der
Lehrkraft. 2 Lehrkräfte, die an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen, stehen für andere
schulische Aufgaben zur Verfügung."-
So die Lehrerdienstordnung von 2008 in Bayern.- Das sagt natürlich nicht, wer das entscheidet.
Diskutieren und vermuten können jetzt viele Leute viel. Vorschlag: Lass dich unbedingt vom Personalrat unterstützen und frage bei der BLLV Rechtsberatung nach. (Einfach für deinen Bezirl googeln.)Die kennen sich zumindest in Mittelfranken richtig gut aus!
Viel Erfolg.


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