das Recht hat, die Ausbildungsschule und/oder den Ausbildungslehrer zu wechseln, sollte es doch auch umgekehrt gehen, dass - in begründeten Fällen - der ausbildende Lehrer den Referendar abgibt.
Und so verstehe ich die Anfrage von Regio.
Und wenn ich es richtig verstehe, sucht er nach einem Gesetz/Paragraphen/Schrieb, wo das festgeschrieben ist, sodass er darauf zurückgreifen und das bei seiner Schulleitung oder dem Ausbildungsseminar vorlegen kann.
Ich vermute im GEW-Jahrbuch könnten solche Antworten stehen, die helfen, die rechtliche Grundlage für die Abgabe eines Referendars zu begründen.
Wer kann helfen, das herauszufinden?