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Forum: "Ganz ernstgemeinte Frage"

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Ganz ernstgemeinte Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: regiolacanus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 12:54:34

Kann man die Betreuung von Referenderen ablehnen?
Unter welchen Umständen?
Ich weiß, warum ich das frage, also helfen mir keine allgemeinen Blaba-Beitrage weiter.
Zur Info, ich bin 64 und habe keine Lust, mich die letzten Monate fertigspielen zu lassen.
Wenn Antworten, bitte nur dienstrechtlich begründete.
Danke.


Der erste Schritt für mich wäreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 12:59:19 geändert: 13.04.2014 13:02:30

ein Gespräch mit dem PR, sofern da eine Vertrauensbasis besteht. DPHV und GEW müssten auch zuverlässige Ansprechpartner sein.



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:01:52

Wie so oft ist das wohl abhängig von der Schulordnung Deines Landes. Für Thüringen bspw. finde ich per google diese Information der GEW, inklusive passendem Paragraphen (der grüne Kasten ganz am Ende):
http://www.gew-thueringen.de/Einsatz_von_Referendaren_im_Unterricht.html

Gruß,
DpB


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:13:19

Es gehört zu den übrigen Aufgaben von Lehrkräften, die nicht weiter spezifiziert sind. Notfalls kann die SL die Betreuung eines referendares durch eine bestimmte Lehrkraft anordnen (dienstliche Anweisung).


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von: regiolacanus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:17:02

Mir geht es ernsthaft um eine eventuelle Ablehnung, muss die weitere Entwicklung kurzfristig abwarten.
Aber Ihr könnt Euch drauf verlassen, ich frage nicht aus Spaß.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:31:20 geändert: 13.04.2014 14:25:12

lange bleibst du denn noch im Schuldienst?

Vielleicht lieferst du ja schon selber ein sinnvolles Argument, weil durch die Beendigung deiner Dienstzeit (bist du verbeamtet?) eine kontinuierliche Betreuung nicht gewährleistet wäre?


Ansonsten:
http://www.gew-thueringen.de/Einsatz_von_Referendaren_im_Unterricht.html#Section3675
Scroll mal runter bis: Oft gestellte Fragen

Ooops, den Link hatte depaelzerbu schon gesetzt.


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:33:53 geändert: 13.04.2014 13:35:05

Ganz ernst, wie meinst Du denn die "Betreuung von Referendaren"?

Ist hier jetzt die Stelle des Ausbildungskoordinators (AKO) oder die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft gemeint? Handelt es sich bei dem "Referendar" de jure um eine Lehrkraft, die den normalen Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst macht oder um jemanden, der der OBAS unterliegt (Seiteneinsteiger). Wie die entsprechenden Begrifflichkeiten in deinem BL sind, weiß ich als NRWler nicht.

AKO ist eine Funktionsstelle, die je nach Schultyp mit A14 oder sogar A15 dotiert ist.
Die Tätigkeit als Ausbildungslehrer gibt in NRW nicht einmal eine zeitliche Ermäßigung, sie gehört zum allgemeinen Dienstgeschäft. Die Betreuung von OBASlern (Seiteneinsteiger) wird hingegen mit einer Ermäßigungsstunde je zu Betreuendem angerechnet. Soweit die Regelungen in NRW.


Wenn ein Referendarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 13:53:36 geändert: 13.04.2014 13:54:47

das Recht hat, die Ausbildungsschule und/oder den Ausbildungslehrer zu wechseln, sollte es doch auch umgekehrt gehen, dass - in begründeten Fällen - der ausbildende Lehrer den Referendar abgibt.

Und so verstehe ich die Anfrage von Regio.
Und wenn ich es richtig verstehe, sucht er nach einem Gesetz/Paragraphen/Schrieb, wo das festgeschrieben ist, sodass er darauf zurückgreifen und das bei seiner Schulleitung oder dem Ausbildungsseminar vorlegen kann.

Ich vermute im GEW-Jahrbuch könnten solche Antworten stehen, die helfen, die rechtliche Grundlage für die Abgabe eines Referendars zu begründen.
Wer kann helfen, das herauszufinden?


Schulwechselneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 14:07:47

Nur in NRW hat auch kein Refi das verbriefte Recht die Schule zuwechseln ...


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von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 16:13:32

Meines Wissens muss ein Beamter grundsätzlich andere Beamte ausbilden. Deshalb kann man gezwungen werden, Lehramtsanwärter (Beamte auf W.) zu betreuen. Anders sieht es bei Praktikanten (Studenten) aus.

Allerdings habe ich jetzt auch kein Gesetzbuch zur Hand.

Und: Ich hoffe, dass kein SL jemanden zwingt, Mentor zu werden. Das wäre auf alle Fälle zum Nachteil des Referendars.



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