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Forum: "Frage zur Verbeamtung!"

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Frage zur Verbeamtung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: xabbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2005 15:28:40

Hallo,


hoffe, ihr könnt mir helfen.
Folgendes Problem.
Ich war nach meiner Referendarszeit (zweites Staatsexamen und Beurteilung waren 1A) an einer HS in einem Landkreis, mit dessem Schulrat ich überhaupt nicht klar gekommen bin.
Er hatte eine andere Auffassung von Unterricht als ich. (besonders Deutsch). Er Frontalunterricht - ich eher Wochenplan, Gruppenarbeit usw.
Nach 2 Jahren weigerte er sich mich zu verbeamten, er wolle erst, dass ich "funktioniere".
Da ich gleichzeitig mich immer wieder in meinen Heimatlandkreis zurück bewarb, war ich mehr oder weniger auf den Schulrat angewiesen.
Im Juli 2005 klappte es schließlich mit der Versetzung, der Schulrat war mit mir inzwischen zufrieden (im Gegensatz zu mir) und gab mir die Abschlußbeurteilung mit dem Hinweis, dass die Verbeamtung am 15.03.06 vollzogen wird (schriftlich).
Im neuen Landkreis angekommen, hatte mich der neue Schulrat nun bereits schon vor Schulbeginn "gewarnt": "er hoffe, ich sehe das Ganze als Neubeginn".
Ich fiel aus allen Wolken.
Lange Rede, kurzer Sinn...letzte Woch war er da (mit Rektor) und ihm passten meine Deutschhefte nicht.
Jetzt "wolle er mir nicht drohen, aber das mit der Verbeamtung müsse er sich nochmals überlegen."
Meine Frage. Was kann ich rechtlich machen? Versteht mich nicht falsch...ich bin offen für jegliche Kritik und kann damit umgehen, aber in diesem Fall fühle ich total der Willkür ausgesetzt.
Ich halte mich durchaus für einen fähigen Lehrer, der aber z.B. andere Präsentationsmethoden kennt, als Hefteinträge und der 20 Nachschriften pro Jahr nicht für das Nonplusultra hält. Erlebnisaufsätze möchte er sehen...mindestens 4 pro Halbjahr und von Kreativem Schreiben hält er nichts.
Mir macht momentan die Schule so gar keinen Spass, da ich jeden Tag darauf achte, dass ja nach jeder Stunde ein Hefteintrag steht!
Ich hoffe, ihr könnt mir evtl. einen rechtlichen Rat geben!

Liebe Grüße
Xabbu


hmmmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2005 15:54:09

Wenn du es wirklich darauf anlegst, kannst du ja durchaus jede Unterrichtsstunde mit den geltenden Rahmenrichtlinien begründen, sowie dem entsprechenden Schulgesetz des Landes, das ja auch verschiedene Untrrichtsmethoden vorsieht.
Kostet wahnsinnig viel Zeit und Nerven.
Du könnstest außerdem an den Berzirkspersonalrat herantraten.

Andererseits frage ich mich, ob das alles den Stress wert ist.
Nach der Verbeamtung hast du immer noch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen mit der Begründung, dass der Schulrat für die Verbeamtung Dinge verlangt, die den geltenden Rahmenrichtlinien widersprechen.

Zähne zusammenbeißen und druch, kann ich nur sagen. Idioten gibt es überall und die sitzen eben oft am längeren Hebel.


Hilfe!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dorfkind78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2005 15:55:06

Hallo!
Das hört sich ja schrecklich an!
Ich kann auch nicht wirklich helfen, da ich keine Erfahrung habe, aber spontan sind mir zwei Dinge eingefallen:
Melde dich unbedingt mal bei einer Gewerkschaft (GEW, VBE), die können dir garantiert weiterhelfen.
Und zu offenen Unterricht usw.: steht da nicht dein Lehrplan auf deiner Seite, mit dem du argumentieren kannst?
#Ansonsten bist du unzufrieden (zu Recht!) und wenn ich erst an deine #Schüler denke.... ich glaub, da muss man kämpfen!
Lieben Gruß und toi, toi, toi!
Dorfkind78


Echt grauselig.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2005 16:32:51

Ich weiss nicht, ob es dir weiterhilft, aber vielleicht mal mit dem Personalrat sprechen, oder mit dem Beratungslehrer (falls vorhanden). Meist wissen die etwas mehr über Beurteilungen. Bei uns kommt nicht der Schulrat, sondern eine neutrale Lehrkraft einer anderen Schule. Deren Beurteilung und die des Schulleiters sind dann ausschlaggebend. Das ist von BL zu BL verschieden.
Ich wünsche dir alles Gute und halte durch.


Verbeamtung an Privatschule?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jennykrauss Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2007 12:10:06

Hallo

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe eventuell die Möglichkeit an einer Privatschule zu unterrichten. Es ist eine staatlich anerkannte Schule die nach dem Lehrplan von Baden- Württemberg arbeitet. Zunächst muss ich mich ja beurlauben lassen...wenn ich da richtig informiert bin?! Ist es möglich trotzdem verbeamtet zu werden, auch wenn ich an einer privaten Schule arbeite? Wen kann ich da fragen?

Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten!

Jenny


Verbeamtung an Privatschule?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jennykrauss Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2007 12:25:40

Hallo

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe eventuell die Möglichkeit an einer Privatschule zu unterrichten. Es ist eine staatlich anerkannte Schule die nach dem Lehrplan von Baden- Württemberg arbeitet. Zunächst muss ich mich ja beurlauben lassen...wenn ich da richtig informiert bin?! Ist es möglich trotzdem verbeamtet zu werden, auch wenn ich an einer privaten Schule arbeite? Wen kann ich da fragen?

Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten!

Jenny


Vielleicht mal in der Gewerkschaft anfragen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2007 13:23:28

Hallöchen,
ich habe mal gehört, dass man an einer Privatschule nicht verbeamtet werden kann. Aber in beiden Fällen würde ich mich an den Personalrat bzw. an eine Gewerkschaft (z.B.GEW) wenden. (Ich bin selber in keiner möchte aber ab dem neuen Schuljahr auch Mitglied werden. Ich kann also nicht versprechen, ob sie weiterhelfen, aber in einer Broschüre stand, dass sie auch in Rechtsfragen weiter helfen).

Wegen der Privatschule würde ich einfach das entsprechende Regierungspräsidium anrufen, die müssem ja wissen, ob auch Leute an Privatschulen verbeamtet werden!!

Liebe Grüße und viel Erfolg

Bea


@ jennykraussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: margeritte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2007 18:30:14

Ich kenne eine Kollegin, die nach dem Ref. an eine Privatschule gewechselt ist, also dafür beurlaubt wurde und trotzdem verbeamtet wurde. Wir leben auch im PLZ-Bereich 73...

Viel Glück und erst mal erholsame Ferien!


Halloneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manuelisa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2007 18:37:51

Ich bin ganz sicher, dass es in BW möglich ist, sich an eine Privatschule abordnen und dort verbeamten zu lassen. Allerdings mit den gleichen Bedingungen (Unterrichtsbesuche usw) wie an Staatsschulen.
Erkundige dich am besten beim Regierungspräsidium, Abteilung Schulen.


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jennykrauss Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2007 21:42:17

vielen dank für eure beiträge! sie machen mir echt mut!


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