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Forum: "Erlebnis-Schwimmbäder"

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Erlebnis-Schwimmbäderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2003 22:24:59 geändert: 17.09.2003 22:25:58

In früheren Jahren bin ich häufiger mit (älteren) Klassen zum Centerparc (kann man bei uns mit dem Fahrrad erreichen) gefahren, um dort im Tropenschwimmbad schwimmen zu gehen. Dann gab es irgendwann einen Unfall in solch einer Einrichtung. Seither genehmigen die Schulleiter unseres Kreises Ausflüge dorthin oder in ähnliche Bäder nicht mehr. Klar, man hat die Schüler nicht ständig unter direkter Aufsicht, aber es sind doch Schwimmmeister vor Ort. Gibt es diese Probleme auch anderswo?


Aufsicht von Bademeisternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2003 11:35:01

Hallo 95i,

also wir haben an unserer Schule keine Probleme solche Veranstaltungen in Erlebnisbädern genehmigt zu kriegen. Es muss aber immer gewährleistet sein, dass die Gruppengröße von den begeleitenden Lehrpersonen beaufsichtigt werden kann, dementsprechend auch ein Rettungsschwimmer vorliegen sollte. Man muss nämlich dazu wissen, das Bademeister nicht verpflichtet sind Schülergruppen zu beaufsichtigen. Klar werden sie einer Notsituation eingreifen, man kann sich aber nicht darauf berufen.
Das ist ja schon bei uns im Schwimmunterricht so. Da gibts dann parallel zum Schulschwimmen Seniorenschwimmen (sprich die Halle ist nicht voll), der Bademeister lehnt aber explizit die Aufsicht für die Schülergruppe ab.
Ich kann mir schon vorstellen, dass eine Schulleitung nach einem Unfall sagt, nee, das machen wir nicht mehr. Find ich aber eigentlich schade.

ruedi


Rettungsfähigkeit habe ich schonneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2003 20:52:48

Das setze ich aber auch voraus, sonst kann man einen solchen Ausflug überhaupt nicht verantworten. Aber eins ist doch klar: Die Schüler kannst du in einem solchen Bad nicht so gängeln, dass sie nur vor deiner Nase herumtoben. Es ist ja bei einem solchen Ausflug auch kein Schwimmunterricht in engerem Sinne, deshalb denke ich schon, dass die Bademeister doch eine gewisse Aufsichtspflicht mit zu tragen haben.


Unterscheidung schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2003 21:11:08

Da stimm ich dir zu 95i. in meiner alten Schule waren wir einmal im Jahr mit den Großen zu den normalen Öffnungszeiten im Erlebnisbad. da waren die einen bei der Rutsche, die anderen im Whirlpool und wieder andere im Erlebnisbecken. Der Bademeister kann doch eigentlich garnicht unterscheiden, wer zu unserer Gruppe gehört und wer so im Schwimmbad ist. wenn es sich um einen richtigen Schwimmunterricht handelt, ist das sicher etwas anderes.


Nicht alles kann Lehrer überblickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wauzi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2003 15:47:28

Ich stimme meinen vorigen Kollegen völlig zu. War vor zwei Wochen mit meiner 8.Klasse in Ulm auf Klassenfahrt und auch im Atlantis-Erlebnisbad. Für den Lehrer ist es unmöglich, alle Schüler im Blickwinkel zu haben bei den ganzen Attraktionen (Röhrenrutschen, Solebäder etc.). Da wir am Morgen waren, war das Bad ziemlich leer. Bademeister habe ich drei bis vier gezählt, die immer rumgegangen sind.

Voraussetzung für den Badbesuch war allerdings, dass ich als Sportlehrkraft den Rettungsschwimmschein haben muss. So ist man wenigstens etwas abgesichert. Sollte bei einer Klassenfahrt keiner der begleitenden Lehrpersonen einen Rettungsschwimmschein besitzen, so rate ich vom Besuch eines Schwimmbades ab


Erlebnis-Schwimmbäder-Aufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolli42 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2004 12:46:46

Hallo,

wenn man in Gruppen zu einem Schwimmbad geht, hilft es oft die eigene Gruppe mit einfarbiger Badekappe auszurüsten. Die sieht man dann überall. Desweiteren weise ich darauf hin das man die Aufsicht nicht an den Schwimmeister delegieren kann, als Lehrperson ist man immer verantwortlich für seine Gruppe.

Freundliche Grüße


badekappeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2004 21:29:37

das mit der badekappe find ich eine superidee! werd ich unseren sportlehrern gleich erzählen!


Erslassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2005 21:57:04

In Niedersachsen regelt ein Erlass diese Situation. Es MUSS eine Lehrkraft mit Rettungsschwimmschein anwesend sein.

M.


wirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 10:31:25

haben in unserer stadt verpflichtend schwimmunterricht in der grundschule, die lehrkraft muss rettungs- oder helferschein haben, darf nicht ins wasser und wird beim unterricht von mehreren schwimmlehrern unterstützt.

während des schwimmunterrichts darf der erlebnisbereich des bades nicht benützt werden, der unterricht dient lediglich der erlernung oder festigung der schwimmtechnik.

auf landschulwochen dürfen wir..oder wir haben noch nie gefragt? *nachdenk*..mit genehmigung der eltern auch ein hallenbad o.ä. benützen. aber da müssen wir sowieso die schriftliche genehmigung für alles einholen, also falls eine rundfahrt mit einem besonderen gefährt gemacht würde oder die kinder pony reiten möchten etc.

großen ist ein ein erlebnisbad meiner meinung nach durchaus zuzumuten und das mit den badekappen finde ich eine tolle idee dennoch..bissi angst und bammel bleibt immer,oder?


Und Klassenlehrer ohne Rettungsschwimmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 14:55:00

dürften dann auf Klassenfahrten nie ein Schwimmbad besuchen?
Ich kenne von Klassenfahrten und Freizeiten folgende Regelung: Die Eltern unterschreiben, dass ihr Kind schwimmen kann und an einem Schwimmbadbesuch teilnehmen darf. Dies gilt ja in der Regel auch ähnlich für Stadtbummel o.ä. in kleinen Gruppen ohne direkte Aufsicht durch Lehrer.


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