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Im Wandererlass des jeweiligen Bundeslandes werden insbesondere Zielsetzung, Beantragung, Genehmigung und Durchführung von Schulfahrten geregelt. Dabei spielen die Aufsichtspflicht und die Verantwortung bei Schulveranstaltungen eine wichtige Rolle. Die Schule hat bei Ausflügen und Klassenfahrten für eine angemessene Aufsicht zu sorgen. Deshalb sind z.B. Schwimmen und Baden wegen des erhöhten Risikos nur in öffentlichen Badeanstalten erlaubt.

Die Eltern müssen der Teilnahme ihrer Kinder an Schulfahrten schriftlich zustimmen, sie verbindlich anmelden und die Kosten i.d.R. vor Antritt der Fahrt zahlen. (siehe auch Finanzierung von Schulfahrten)

Tipps zur Vorbereitung von Klassenfahrten und Exkursionen

Rechtliche Vorgaben der einzelnen Bundesländer:

BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH




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