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Forum: "Besoldung Gymnasiallehrer an Realschule NRW"

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Besoldung Gymnasiallehrer an Realschule NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kruemel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2019 13:27:39

Wenn ich als Gymnasiallehrer an eine Realschule gehen würde, wie ist die Beoldung? Bleibt A13 , macht es bei einer Änderung viel aus?

Hat da jemand Erfahrungen?



Eine ähnliche Frage ... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2019 20:34:11

... hatte ich neulich hier gestellt.

Vielleicht hilft Dir das Forum weiter, auch wenn es um Niedersachsen geht und nicht um NRW?

 



danke Julianeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kruemel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2019 20:58:02

lieben Dank, das hilft mir aber leider nur bedingt weiter. Es geht bei mir auch nicht um eine Abordnung

 



Palim schrieb ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2019 19:49:38

Wenn ich zudem Folgendes lese:

"Eine Beamtin/Ein Beamter kann nur in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn sie/er dem zustimmt."

schließe ich daraus, dass man bei einer vollen Versetzung an die Grundschule das dort reguläre Endgrundgehalt (also A12) erhält und dafür die dort üblichen 28 Std. erteilen muss.

Wenn du es noch konkreter wissen möchtest, solltest du dich beim SBPR erkundigen.

- das bezieht sich ja nicht direkt auf eine Abordnung; deshalb dachte ich, das könnte Dir helfen.

Und einen Link zur GEW gibt es in dem Forum auch noch. Vielleicht kommst Du dort weiter?

  Viel Erfolg!

 

 



wieder einmal: erkundigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2019 21:38:55

Wenn es hier keiner so genau weiß,

würde ich auch in diesem Fall sagen,

dass man sich bei der Gewerkschaft, beim Personalrat, beim Schulbezirkspersonalrat (heißt das in anderen Bundesländern auch so?) erkundigen kann bzw. sollte.

Dabei geht es nicht nur um das Gehalt, sondern auch um die Stunden, die zu leisten sind.

Palim  



Ähnlicher Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 15:33:05

Bei einer ehemaligen Kollegin vom Gym gab es eine ähnliche Frage und die Antwort war recht simpel:

 

Wenn du aus eigenem Interesse wechselst (also mit Versetzungsantrag usw) hängt es davon ab, wie die Stelle an der Realschule ausgeschrieben ist. In der Regel ist das A12, sofern du keine besondere Funktion übernimmst, bzw dich darauf bewirbst.

Wenn du abgeordnet wirst, bleibt die Gehaltsklasse dieselbe soweit ich weiß.



genau nachfragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 18:53:46

Für galas Fall:

In Nds. bleibt die Besoldung nur dann gleich, wenn man mit weniger als der Hälfte der Stunden an die andere Schulform abgeordnet wird.

Sind es mehr Stunden, ändert sich das Deputat, dass zu erteilen ist oder das für eine Teilzeitstelle zu Grunde gelegt wird.

Außerdem ist das sicher von BL zu BL verschieden.



warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 23:52:50

nicht diejenigen fragen, die das ganz konkret entscheiden? Bei uns in RLP wäre das die ADD, anderswo heißt das Schulamt oder ähnlich. Auch die betreffenden SL sollten da etwas wissen.



RPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kruemel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2019 11:15:35

Habe im zuständigen RP nachgefragt. Die sind der Meinung, dass ich gar nicht an eine Realschule wechseln dürfte. Bin im Ländertauschverfahren

 



Das ist...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2019 12:40:47

... wohl dann auch richtig...

Prinzipiell würde ich ja sagen, dass man für den Job bezahlt wird, den man macht. Wenn ich als Gymnasiallehrer also an die Grund-, Haupt- oder Realschule gehe, werde ich wie ein Grundschul-, Hauptschul- oder Realschullehrer bezahlt.

Nach meinen Recherchen ist das zumindest in BaWü so, außer bei (Teil-) Abordnung.



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