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Forum: "Stornokosten Begleitperson Klassenfahrt "

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Stornokosten Begleitperson Klassenfahrt neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rsv2000 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2019 17:47:45

Hallo

Hallo,

ich brauche mal einen Tipp.

Folgender Sachverhalt:

Anfang des Jahres fragte mich ein Kollege, ob ich seine Klassenfahrt nach Italien begleiten würde, was ich auch zusagte.

Nachdem ich von der Schwangerschaft meiner Frau erfuhr, sagte ich die Reise im April wieder ab. Eine Kollegin springt für mich ein.

Jetzt möchte die Fluggesellschaft €140 für die Umbuchung haben und nach Vorstellung meiner Kollegen soll ich diese Zahlen, was ich natürlich nicht möchte.

Kann vielleicht jmd. eine sachdienliche Aussage machen, ob ich dafür tatsächlich bezahlen muss?

 


Danke im Voraus!

 

 



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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2019 09:06:33

fakt ist: die fluggesellschaft bekommt das geld, weil eine umbuchung vorgenommen wurde, es muss bezahlt werden. (im internet findet man angaben dazu, wie viel bei welcher fluggesellschaft das umbuchen auf einen anderen namen kostet. hätte man natürlich vorher nachfragen können).

von wem soll es denn deiner meinung nach bezahlt werden?



sehe ich anders als feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2019 08:32:17

Also erst einmal sind die 140 Euro Umbuchungsgebühr unnötig hoch, es gibt Fluggesellschaften, bei denen der Übertrag des Tickets auf eine andere Person nur 25 Euro Gebühr verursacht. Die Fluggesellschaft hat sich natürlich vertraglich abgesichert und holt sich den Betrag vom Reiseveranstalter, der ihn weitergereicht hat.

Hier wäre das erste Mal nachzuhaken, ob der Reiseveranstalter diesen Betrag ohne weiteres an die Reisenden weitergeben darf. Hier sichern sich nicht alle Reiseveranstalter vertraglich korrekt ab! Außerdem handelt es sich ja um eine Klassenfahrt, die ja auch unabhängig der konkreten Begleitperson stattfinden soll, d.h. Klauseln zum konkreten Fall sind nicht unüblich und wenn der Reiseveranstalter auf Klassenfahrten spezialisiert ist "übliches Geschäftsgebahren", was ggf. eingeklagt werden kann ...

Und falls dies nicht greift, könnte jetzt unangenehmer Weise, die Verhaltensweisen des buchenden Klassenlehrers bzgl. der Kostenverteilung eine Rolle spielen:

a) Hat er eine kostenpflichtige Umbuchungsoption von vornherein ausgeschlagen?

b) Hat er mit Abklärung der Kollegen-Mitfahrt so etwas wie einen (mündlichen) Vertrag abgeschlossen, also "ordentlich" über Kosten und Verpflichtungen informiert?

c) Hat er beim Rücktritt von der Begleitmitfahrt auf die Kosten verwiesen? (Wäre ggf. ein Abwägungsgrund gewesen!)

d) Sind die Kosten schon beglichen und er probiert sie jetzt erst im Nachhinein einzutreiben?

Je nach dem wie die Fragen zu beantworten sind, ist nicht klar, ob die Kosten rechtlich haltbar bei rsv2000 eintreibbar sind.
Aber will man einen Rechtsstreit mit einem Kollegen, also mit einem Kollegen mit dem gemeinsam auf eine Flugreise gehen wollte? Die einzelnen Argumente könnte man aber nutzen, um sich in die Kosten hineinzuteilen!



140€neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2019 19:26:43

sind meiner Meinung nach schon fast sittenwidrig hohe Gebühren für eine simple Umbuchung. Das wird sogar den Ticketpreis für einen Flug nach IT deutlich übersteigen. Wäre da eine Stornierung und anschließender Neukauf evtl. günstiger?

Zum Zweiten gibt es ja so etwas wie eine Reiserücktrittsversicherung. Bei Pauschalreisen wie Klassenfahrten wird diese meist vom Reiseveranstalter mit angeboten. Wurde dies hier versäumt oder gar bewusst darauf verzichtet? Viele Kreditkarten kommen übrigens auch mit integrierter RRV, selbst wenn man die Reise gar nicht per KK bezahlt hat.



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