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Forum: "Sexualkunde Primarstufe NRW"

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Sexualkunde Primarstufe NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lelau3 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2016 12:40:39

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Sohn ist 8 und besucht die 3. Klasse der GS. Wir sind eine aufgeklärte Familie, dh. die Kinder sehen uns auch mal nackt, wissen wo Kinder herkommen und dass es auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt.

Im Sexualkundeunterricht hat mein Sohn jetzt Materialien, die sich ganz massiv mit der Lust der Sexualität, der Entwicklung von Jungen und Mädchen in der Pupertät und Verhütungsmitteln beschäftigen.

Mein Sohn findet das alles ganz komisch, er versteht das gar nicht. Ich finde auch, dass ein 8jähriger sich z.B.  nicht mit veränderten Schamlippen in der Pupertät beschäfitgen muss. Die Schule behauptet, das wäre so vorgeschrieben. Im Erlass zur Sexualkunde finde ich das nicht. Wer kann mir über die rechtlichen Grundlagen Auskunft geben?

 

Vielen Dank

Dani



....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2016 12:57:44 geändert: 06.11.2016 13:03:13

Ich unterrichte zwar nicht in NRW, doch mich hat das selbst interessiert und ich habe geschaut, was im Lehrplan und in den Richtlinien zur Sexualerziehung steht.

Im Lehrplan Grundschule unter Sachunterricht steht es so:

(Den Grundschullehrplan findet man im Internet.)

- kennen Verhaltensempfehlungen in Risikosituationen(z. B. sexuelle  Belästigung)
- kennen die Bezeichnungen für die Geschlechtsorgane und wissen um deren Bedeutung für die sexuelle Entwicklung (z. B. Zeugung, Schwangerschaft, Geburt, Verhütung)

Dann gibt es noch die Richtlinien, die kann man hier nachlesen:

Richtlinien

Vielleicht gibt es aber noch mehr, das welche wissen, die in NRW unterrichten.



Unbedingt Gespräch suchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traumdieb Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2016 13:25:16

Hallo,

ich unterrichte ebenfalls nicht in NRW. Bitte lesen Sie aber mal in den Richtlinien das Kapitel 2 (Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule). Hier wird m.E. sehr deutlich formuliert, dass Eltern ein Mitspracherecht bzgl. des Inhaltes der Sex.-erziehung haben. Auf der Seite des Schulministeriums NRW heißt es außerdem: "Die Lehrkräfte informieren darüber rechtzeitig in der Klassenpflegschaft". Ist das geschehen? Offenbar nicht. Ich würde unbedingt das Gespräch mit der Lehrkraft suchen und diese in aller Höflichkeit über Ihre Bedenken informieren und ihr auch die genannten Zitate vorlegen.

Ich bin selbst Lehrkraft und halte von diesen "Richtlinien", wie sie in Berlin, Hessen, BW, NRW...eingeführt wurden absolut nichts. Ich bin aber froh, wenn sich Eltern zur Wehr setzen.

Mit besten Grüßen

M.H.



Ja!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2016 12:47:13 geändert: 07.11.2016 12:48:24

Was Sie da als Material beschreiben, ist auf keinen Fall alters- oder entwicklungsgemäß; nur Kinder, die Pädophilen in die Hände fielen, könnten mit 8 Jahren schon entsprechende Real-Erfahrungen gemacht haben.

Ich stimme Traumdieb zu, dass Sie hier unbedingt das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen sollten. Z.B. könnte man  fragen, ob die entsprechenden Unterrichtsstunden überhaupt von der Lehrerin gehalten wurden oder von außerschulischen "Aufklärern".

Falls in der Schule nichts erreicht wird, so könnten Sie sich für Beratung und Hilfe an entsprechende Initiativen wenden. Für NRW kenne ich keine Namen, in Baden-Württemberg hat sich eine Initiative um den Realschullehrer Gabriel Stängle (der übrigens mit Preisen ausgezeichnet wurde, bevor er sich im Auftrag seines Lehrerverbandes mit den neuen Sexualkunderichtlinien befasste und daraufhin der neuen Landesregierung lästig wurde) ausgiebig mit der Thematik befasst. Sie finden sie unter

http://www.bildungsplan2015.de/



Der Sexualkundeerlassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marylin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2016 15:18:15

bezieht sich doch ganz allgemein auf die Inhalte, die Schule insgesamt zu vermitteln hat. Dabei ist doch immer abzuwägen, was in welcher Altersstufe notwendig und sinnvoll ist.

Im Lehrplan NRW werden die Klassen 1 und 2 sowie die Klassen 3 und 4 als Einheit gesehen und jeweils für das Ende der 2 und der 4 die Kompetenzen angegeben, die die Kinder dann haben sollen. Es ist aber nicht angegeben, wann genau in 3 oder 4 bestimmte Bereiche aus der Sexualkunde behandelt werden sollen.  Wir haben es meist so gemacht: Da bei uns Mitte Klasse 3 das Projekt „Mein Körper gehört mir“ ansteht, bietet sich an, über gute und schlechte Gefühle/Geheimnisse zu sprechen, sexuellen Missbrauch und Gefahren durch Medien.

Spätestens im 2. Halbjahr Klasse 4 sprechen wir aber schon die Punkte an, die der Lehrplan vorsieht:

 http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-grundschule/

Besonderer Schwerpunkt sollte demnach schon sein: Veränderungen in der Pubertät, da die Kinder doch eher als noch vor Jahren in die Pubertät kommen können, bei Mädchen teilweise schon ab 8 Jahren, aber auch bei Jungen teils schon ab 10, besonders früh z.B. bei übergewichtigen Kindern, ab etwa 45 kg. Körperpflege und Hygiene spielen natürlich auch eine wichtige Rolle.

Schwangerschaft und Geburt sind ein zweiter wichtiger Schwerpunkt in Klasse 4. Verhütung sollte allerdings nur ganz kurz angesprochen werden, das gehört ausführlich in die Sekundarstufe.



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