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Forum: "Klassenarbeit "verschwunden""

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Klassenarbeit "verschwunden"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bibx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2024 15:26:00

Hallo,

ein Schüler von mir hat in einer Klassenarbeit eine 5 bekommen und hat diese seinen Eltern nicht gezeigt. Die Eltern erfuhren dann die Note von mir, der Schüler behauptet jedoch, er hätte die Arbeit nie von mir zurückbekommen. Die Arbeit ist "verschwunden". Die Eltern beschweren sich nun, dass sie nicht wüssten, was sie mir ihrem Kind üben müssen, da ich die Arbeit ja angeblich nicht zurückgegeben hätte. Der Klassenlehrer schlägt vor, dass der Schüler die Arbeit noch einmal schreibt. Das kann doch nicht sein. Seine Arbeit war die schlechteste und wurde sogar vom Schulleiter unterschrieben. Leider habe ich mir nicht, wie sonst meistens, vor der Rückgabe Fotos von der benoteten Arbeit gemacht. Allerdings war der Schüler am Tag der Rückgabe nachweislich da und hat auch genau wie der Rest der Klasse im Unterricht die Berichtigung der Arbeit angefertigt. Er hat diese sogar besonders ordentlich gemacht und dafür ein Plus bekommen. 

Es kann doch nicht sein, dass er die Arbeit einfach nach der Rückgabe verschwinden lässt und dann deswegen die Chance bekommt, sie nachzuschreiben. Laut Klassenlehrer steht "Aussage gegen Aussage" und eine bessere Note würde er beim zweiten Versuch wahrscheinlich eh nicht schreiben. Ich sehe allerdings nicht ein, warum ich mir den Aufwand einer zweiten Korrektur machen und die Teilschuld für das Verschwinden der Arbeit auf mich nehmen soll. Durch dieses "Aussage gegen Aussage" untergräbt man zudem meine Glaubwürdigkeit. Wie seht ihr das?

Viele Grüße

bibx



Nun,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2024 17:44:12

die Aussage der Eltern, sie wüssten den Übungsstoff nicht, ist ja haltlos: Den hast du im Vorfeld der Arbeit sicherlich bekanntgegeben, was wollen sie dann danach damit? Desweiteren hat deine Aussage über die Note doppeltes Gewicht, da der Schulleiter sie ja bezeugen kann. Und wenn ihr wirklich so ein Hin und her der Aussagen spielen wollt, dann wirst du doch sicherlich noch ein paar Mitschüler finden, die die Rückgabe an den Schüler gesehen haben. Fotos von Klassenarbeiten habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gemacht, ist sowas üblich?

Was sagt denn dein SL zu der Sache?

 



Hä?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2024 22:58:26 geändert: 02.07.2024 22:59:15

Allerdings war der Schüler am Tag der Rückgabe nachweislich da und hat auch genau wie der Rest der Klasse im Unterricht die Berichtigung der Arbeit angefertigt. Er hat diese sogar besonders ordentlich gemacht und dafür ein Plus bekommen. 


Und das soll jetzt auf einmal alles nicht mehr passiert sein? Ich glaubs nicht.

Diese Tatsache können doch weder der SL noch die Eltern noch der Schüler bzw. auch die Mitschüler vom Tisch wischen.

Wo ist denn die Berichtigung? Im Hausheft? Oder auf der Rückseite der Arbeit?
Lässt die sich noch finden? Das wäre doch ein weiterer Beweis.

Nachschreiben? Was für ein Blödsinn. Er hat doch seine Note bekommen. Da wird dir doch wohl niemand unterstellen, dass du sie dir ausgedacht hast.

Was ist das für eine armselige Einstellung des Klassenlehrers, dir so in den Rücken zu fallen. 



Derneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2024 15:12:31 geändert: 04.07.2024 15:25:59

Schulleiter hat die Arbeit auch unterschrieben, also war sie da. Der Schüler hat die Arbeit unterschlagen und sollte dafür eine Strafe bekommen.

Du hast genug Zeugen dafür (Mitschüler), dass auch er seine Arbeit erhalten hat).

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Schreib bloß nicht nach.

 

Gib doch den Eltern einfach die verschwundene Arbeit ohne Lösungen, also blanko. Er hatte eine 5. Also können sie das alles nochmals mit ihm üben.



Leistungsnachweis erbrachtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2024 15:04:56

Die Leistung wurde ja nicht am Tag der Rückgabe erbracht, sondern am Tag, an dem die Arbet geschrieben wurde.

Auch da dürfte ja über den Klassenbucheintrag ersichtlich sein, dass der Schüler anwesend war, zudem hast du die Arbeit korrigiert, der SL hat sie unterschrieben, damit ist der Leistungsnachweis gegeben und die Leistung kann als erbracht gelten und eingetragen werden.

Warum sollte der Schüler also nachschreiben, wenn er die Arbeit doch schon geschrieben hat?

Ansonsten müsste ja an dem Tag, an dem die Arbeit geschrieben wurde, eine Fehlzeit eingetragen sein, die nicht entschuldigt ist ... und dann würde greifen, was an eurer Schule üblich ist, wenn Schüler bei Leistungskontrollen/ Klassenarbeiten unentschuldigt fehlen. Eine nicht erbrachte Leistung müsste womöglich als 6 gewertet werden.

Zur Rückgabe bzw. Aufbewahrung von Klassenarbeiten:

Wir haben jahrelang die Arbeiten (sogar in der Grundschule) kopiert, inzwischen ziehe ich sie über den Scanner des Kopierers.

Es gibt je nach BL und Schule verschiedene Regeln, manchmal muss man die Arbeit wieder abgeben und die Lehrkraft muss sicher stellen, dass alle Arbeiten zurück sind/ unterschrieben wurden, manchmal muss der Schüler selbst die Arbeit vorlegen, wenn es an der Note etwas zu beanstanden gibt. Vor Jahren hieß es auch mal aus einem Bundesland, dass das Unterschreiben der Klassenarbeit durch Eltern nicht eingefordert werden dürfte.



Es wird ja immer verrückterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2024 00:24:21

Kaum zu glauben, was du schreibst.

Eigentlich ist alles geschrieben, was dazu gesagt werden könnte. Die Blancoarbeit zum Üben noch einmal zu geben, finde ich eine gute Idee, da das ja der Argumentationspunkt war. Bei einer 5 kann man alles noch mal üben, da war nicht viel richtig.  Ansonsten würde ich in Zukunft alle Klassenarbeiten digitalisieren. Solange dauert das ja nicht.

Aber im konkreten Fall würde ich auch nicht nachschreiben lassen. Bleib standhaft.



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