Meta füttert KI mit Nutzerdaten: So geht der Widerspruch - help.ORF.at
Im Wettrennen um die leistungsfähigste künstliche Intelligenz (KI) hinkt Meta der Konkurrenz bisher hinterher. Das will Firmenchef Mark Zuckerberg nun ändern und die KI mit den Daten der Facebook- und Instagram-Userinnen und User füttern. Bereits ab dem 27. Mai sollen die Nutzerdaten für das KI-Training verwendet werden. Nutzerinnen und Nutzer können noch bis Montag, 26. Mai widersprechen, um die Verwendung ihrer Social-Media-Inhalte durch die KI zu verhindern.
Was drin ist, bleibt drinnen
Jedes öffentliche Posting bei Facebook und Instagram, jeder Kommentar, jedes Foto und jedes Video – sollen ab Dienstag in die KI fließen. Ausgenommen sind nur private Chatnachrichten und die Daten Minderjähriger.
Das geplante KI-Training umfasst dabei nicht etwa künftige Daten, sondern auch alle bisher öffentlich sichtbaren Inhalte. Und das ist viel. Die deutschsprachige Facebook-Version gibt es seit 17 Jahren, Instagram seit 15 Jahren. Das Problem: Sind die Nutzerdaten einmal für das KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.
Die Links für den Widerspruch
Um zu verhindern, dass die eigenen Social-Media-Inhalte in die KI übertragen werden, muss ein Widerspruchsformular ausgefüllt werden. Wichtig ist – sofort zu handeln. Damit er wirksam wird, muss es bis Montag, 26. Mai 2025 bei Meta eingelangt sein.
Nach dem Aufrufen des Widerspruchsformulars muss man sich im Browser bei Facebook bzw. Instagram einloggen und den Widerspruch bestätigen. Eine Begründung muss nicht angegeben werden.
Widerspruch bei Instagram
Widerspruch bei Facebook
Dass der Widerspruch funktioniert hat, erkennt man daran, dass im E-Mail-Postfach eine Bestätigung eintrifft.
Da der Widerspruch rechtlich gesehen nicht an eine Form gebunden ist, genügt eigentlich auch ein E-Mail an Meta. Eine spezielle E-Mail-Adresse für Widersprüche ist allerdings nicht bekannt, sondern nur die allgemeinen Kontaktadressen aus dem Impressum:
impressum-support@support.facebook.com für Facebook und
impressum@support.instagram.com für Instagram.
Abmahnungen und Klagen gegen Meta
Das Vorhaben Metas lässt bei Verbraucher- und Datenschutzorganisationen die Alarmglocken schrillen. Die Wiener Datenschutzorganisation NOYB (die Abkürzung steht für „None of your Business“ auf Deutsch „geht dich nix an“) hat wie auch andere Organisationen bereits Abmahnschreiben an Metas Europasitz in Irland geschickt.
Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht
Die deutsche Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte außerdem versucht, Metas Datenzugriff mittels einstweiliger Verfügung zu stoppen, scheiterte damit aber vor Gericht.
Meta beruft sich bei der Datennutzung auf ein „berechtigtes Interesse“. NOYB und die Verbraucherzentrale NRW halten das Vorgehen für nicht rechtens und sehen einen klaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.
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Nur für den Fall,
dass jemand bei Facebook oder Instagramm sein sollte
und nicht möchte,
dass Meta die "hauseigene" KI mit Daten aus euren (auch früheren) Accounts füttert.
Bitte DATUM beachten!
Ansonsten:
Bitte ignorieren!