Hallo,
mich würde eure Meinung oder sogar euer Wissen bezüglich der folgenden 
Frage interessieren:
Ich hatte mich zusammen mit anderen Kollegen vor den Osterferien 
angeboten, anteilig die Klausuren einer erkrankten Kollegin zu korrigieren, 
wenn diese nach den Ferien weiterhin fehlen sollte. Dieser Fall trat nicht 
ein, sie ist wieder im Dienst, hat aber jetzt aufgrund der nahenden 
Fachabiturprüfungen ein Zeitproblem mit besagter Korrektur der 
Vorklausuren (in ihrem Fall rund 60 Hefte innerhalb von knapp 2 Wochen). 
Ich bot ihr also trotzdem meine Unterstützung an, und sie möchte die nun 
wohl gerne in Anspruch nehmen. Für mich ist das kein Problem, ich würde 
das auch machen, da es sich wohl nur um eine gute Handvoll Klausuren 
handeln wird.
Mittlerweile bin ich jedoch ins Grübeln geraten bzgl. der rechtlichen Seite 
und möglicher Widersprüche gegen die Vornoten und die 
Prüfungszulassung - beides hängt ja durchaus maßgeblich auch von der 
Vorklausur ab. 
Aufgrund unterschiedlicher Handschriften bei der Korrektur würde den 
Schülern auch sehr wahrscheinlich auffallen, dass z.T. jemand anderes ihre 
Klausuren korrigiert hat. Und auch wenn ich selbst einen Parallelkurs führe 
und also mitten im Thema bin: was meint ihr? Kann man das machen, auch 
wenn die Kollegin wieder im Dienst ist, also kein unmittelbarer Grund mehr 
besteht? Oder könnte das problematisch werden?