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Forum: "Schüler geht nach Regelverstoß nicht in den Trainingsraum"

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Schüler geht nach Regelverstoß nicht in den Trainingsraumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: salue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2017 14:07:14

Hallo zusammen,

 

Wie handhabt ihr das, wenn ein Schüler nach einem eindeutigen Regelverstoß in den Trainingsraum geschickt wird, dort aber nicht ankommt?

(7. Klasse)

 

Vielen Dank

 

Salue



Da sollteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2017 22:54:31

eure Schule einen Maßnahmenkatalog haben, was nach diesem erneuten Regelverstoß weiter passiert.

Bei uns an der Grundschule gäbe es in einem solchen Fall einen Riesenärger und Konsequenzen aus unserem Maßnahmenkatalog. Wir lassen die Schüler immer durch zuverlässige Mitschüler in den Trainingsraum begleiten oder gehen im schwierigen Fall selbst mit, falls man die Restklasse kurz alleine lassen kann und der Nachbarlehrer Bescheid weiß.



Maßnahmenkatalogneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: salue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2017 10:25:16

Hallo, 

soweit ich weiss gibt es keinen Massnahmenkatalog. Da werde ich aber nochmal nachhaken und falls nötig dafür sorgen, dass es einen geben wird.

Ich lasse ihn jetzt den Trainingsraumbesuch in der kommenden Stunde nachholen.

Durch einen zuverlässigen Schüler begleiten lassen, werde ich mir auf jeden Fall für die Zukunft merken.

Danke für den Tipp.

Lg

Salue



Ordnungsmaßnahmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2017 10:51:09

sind nicht Sache der einzelnen Schulen, sondern sind fest in den Schulgesetzen verankert. Es ist genau geregelt, in welchen Fällen und welche Maßnahmen man ergreifen darf. Es gibt einen Ermessensspielraum und die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss stets gewahrt bleiben. Ich würde mich mal nach diesen Maßnahmen erkundigen (deine SL muss die kennen), die lassen sich ja sogar ergoogeln! Grundsätzlich und per Gesetz  ist dies unser einziges wirksames Instrument, um die Ordnung in der Schule aufrecht zu erhalten.

In eurem Fall hätte das bei mir die Androhung des zeitweiligen Schulausschlusses nach sich gezogen, da es nicht sein kann, dass ein Schüler sich den Anweisungen einer Lehrkraft entzieht. Damit kommst du in die Handlungsunfähigkeit, und diesen Zustand gilt es zu vermeiden.

 



Ordnungsmaßnahmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: salue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2017 11:06:51

Danke! 

Die Ordnungsmassnahmen kenne ich von Klassenkonferenzen. Insgesamt wird bei uns sehr sehr träge reagiert und Unterstützung gibt es leider auch nicht so wirklich.

Da werde ich mich mal in die Ordnungsmassnahmen einlesen.

 

Danke!



Schulausschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2017 15:27:07

Bei uns an der Schule hätte die Weigerung in den TR zur Folge, dass zunächst wegen des erneuten Regelverstoßes die TR-Fragen noch einmal beantwortet werden müssen. Eine Entscheidungsmöglichkeit gibt es im Wiederholungsfall ja nicht, also ist die Konsequenz der Gang zur SL/AL, die den Unterrichtsausschluss für den Tag ausspricht, da der Schüler nicht beschulbar ist. Das hat er ja durch sein Verhalten signalisiert. Im Anschluss wird ein Erziehungsberechtigter angerufen, der das Kind abholen muss. Notfalls wird die "Notfall-Nummer" angerufen; d.h. die Eltern werden an der Arbeitsstelle angerufen und aufgefordert ihr Kind unverzüglich abzuholen. Der Betroffene muss solange vor dem Sekretariat oder Büro der SL/AL warten. Die Eltern werden beim Abholen noch einmal auf das Fehlverhalten angesprochen und gebeten, Einfluss auf ihr Kind zu nehmen. Dies geschieht durchaus mit dem Hinweis, dass bei einer erneuten Weigerung den TR aufzusuchen oder dort anzukommen eine Klassenkonferenz (Anhörung) droht.



Oh jeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: salue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2017 15:58:08

Ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten hätte in dem Fall gar nichts gebracht, die unterstützen da ihr Kind und stehen, egal was er macht, komplett hinter ihm.

Er hatte mittlerweile auch schon ca 10 Klassenkonferenzen und ausser einer kurzzeitigen Parallelversetzung ist nichts passiert.

 

 



Wenn ich das so leseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2017 18:33:50

habe ich die Vermutung, dass hier nicht einheitlich konsequent die Maßnahmen durchgesetzt werden. 10 Klassenkonferenzen wegen eines Schülers. Da stellt sich bei mir die Frage, ob ihr Langeweile habt. Hier müssen die Maßnahmen der Schule greifen.

Ich bin jetzt auch grade an einem schwierigen Fall dran und wir versuchen durchzugreifen. Aber 10 mal haben wir noch nicht gesessen und werden es auch nicht tun. Wenn die Eltern nicht mitziehen, müssen eben die Ordnungsmaßnahmen der Schule greifen. Des Weiteren kann man Polizei und Jugendamt einschalten. Irgendwann ist meine pädagogische Gutmütigkeit vorbei und dann wird gehandelt. Er handelt grob fahrlässig. Stell Dir mal vor, dem passiert etwas?

Beim Mitgehen sehe ich das Problem, wenn er nicht mitkommt. Was willst Du dann machen?



Genauso, wie missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2017 19:42:22

das schildert, läuft das bei uns. Die Ordnungsmaßnahmen dienen dazu, die Ordnung in der Schule aufrecht zu halten, und es gehört zu den Pflichten der SL, für genau DAS zu sorgen.

Wir haben durchaus auch Eltern, die sich dem widersetzen wollen ("Ich kann doch nicht dauernd mein Kind abholen, ich verlier meinen Job, wenn ich ständig heim muss" usw.) Diesen Eltern erkläre ich, dass es ihre Aufgabe ist, sich um das Kind zu kümmern, dass sie notfalls jemand anderes schicken sollen (Oma, Opa, Tante...) und dass es wiederum nicht die Pflicht der Schule ist, ein solches Kind weiterhin zu beaufsichtigen. Wir sind eine Lehranstalt, keine psychiatrische Anstalt und auch kein Therapiezentrum.

Spätestens wenn ich den Eltern erkläre, dass mein nächster Schritt ein Anruf bei der Polizei (oder bei einem durchgedrehten Schüler beim Notarzt) ist, kommen sie.

Ich verstehe einfach nicht, wie viele Lehrkräfte und Schulleitungen es sich bieten lassen, von Schülern so in die Handlungsunfähigkeit manövriert zu werden. Was ist denn das auch für ein Signal an die Eltern: Schule als rechtsfreier Raum oder wie?



Danke neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: salue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2017 06:34:46

Vielen Dank ihr Lieben.

 

Ich hatte auch direkt den Eindruck, dass bei uns einfach nicht reagiert wird. Klassenkonferenzen machen schön viel Arbeit und bringen rein gar nichts, weil es anstatt richtiger Konsequenzen eher pädagogisches gesabbel gibt. Das war, meine ich, bei der vorherigen Abteilungsleitung besser.

Und das muss dringend wieder geändert werden.

 

lg

sandra

 

 



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