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Forum: "Elterngespräche - Rufbereitschaft für Lehrer?"

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Elterngespräche - Rufbereitschaft für Lehrer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jale73 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 16:41:56

Es stehen wieder einmal die Beratungsgespräche für die weiterführenden Schulen an. Diese finden bei uns mit Terminabsprache an verschiedenen Tagen statt.

Bisher haben sich immer gemeinsame Termine gefunden.

Nach 7 Terminvorschlägen meinerseits hat sich eine Mutter nun telefonisch bei meiner Schulleitung beschwert und Schulleitung und Mutter haben über meinen Kopf hinweg einen Termin für mich und die Mutter vereinbart.

Gibt es offizielle Verordnungen (außer der Arbeitszeitverordnung), die mir eine tägliche Rufbereitschaft für Eltern vorschreiben, z.B. von 7.30- 16.00 Uhr erreichbar für die Eltern zu sein?

Muss man beispielsweise 3 Stunden lang in der Schule verweilen bis die Eltern Zeit haben? Ich müsste einfach eine Dreiviertelstunde zur Schule fahren und würde dann in der Schule bleiben.

Kann man von Eltern verlangen, dass sie einmal im Jahr später arbeiten gehen oder eine verlängerte Mittagspause erfragen?

 

Danke für Eure Infos!

 

 

 



Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 17:15:57

der SL ohne eine Absprache mit Dir einen Termin für Dich ausmacht, finde ich das schon anmaßend und befremdlich. Das würde ich mir verbitten und den Termin absagen.

Auf der anderen Seite, was hast Du denn für Termine angeboten? Es gibt tatsächlich Zeiten in denen die Eltern arbeiten müssen. Mir könnten wahrscheinlich 100 Termine im Vormittagsbereich angeboten werden, ich könnte da auch nicht hingehen. 

ES gehört aus meiner Sicht schon dazu, auch Abendtermine anzubieten, so dass auch Eltern kommen können, die eine Kernarbeitszeit bis 16.00 Uhr haben.

Durfte die Mutter Dir auch Vorschläge machen? Inwiefern bist Du ihr denn entgegen gekommen?



rechtliche Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jale73 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 17:46:03

Die Mutter teilte mir mit, an welchen Wochentagen / Zeiten sie Zeit hätte. Ich bot ihr dann am Folgetag nochmals Termine an, die ihr dann immer noch nicht zusagten und dann den Beschwerdeanruf bei der Schulleitung tätigte.

Ich warte noch auf die Rückmeldungen aller Eltern und vereinbare dann mit Eltern zusätzliche Termine falls keiner passen sollte.

Meine Schulleitung fragte ich schon, ob Sie nun meine Terminplanung vornimmt. Eine direkte Antwort bekam ich nicht. Ich wäre verpflichtet ein Gespräch anzubieten. Also folglich egal, ob mir die Zeit passt oder nicht.

Ich habe mich entschieden, mich nicht noch weiter über beides aufzuregen.

Mein Hauptanliegen ist zu erfahren, welche rechtlichen Regelungen es bezüglich Elternterminen gibt. Die Arbeitszeitverordnung bezieht sich lediglich auf die Deputatsstunden. Sind wir als Lehrer in dieser Hinsicht irgendwie geschützt?

Ansonsten müsste ich überspitz gesagt, samstags um 19 Uhr parat stehen?

 

 

 

 

 

 

 



Rechtlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 18:40:16

bist du nur verpflichtet, diese Gespräche anzubieten. Eine Verpflichtung zur Anwesenheit am Abend wirst du nicht finden. Die Termine sollten halt  in einer für alle zumutbaren Zeit liegen (und dazu gehört, so wie caldeirao auch schrieb, die Berücksichtigung berufstätiger Eltern, am ehesten mit dem Angebot eines Samstags). Ich habe es immer so gehalten, dass ich im Vorfeld Terminvorschläge an alle Eltern gemacht habe (z.B. montags 16 - 18 h, mittwochs 14 - 16 h, samstags 9 - 12 h), sodass unterschiedliche Uhrzeiten und auf jeden Fall ein Samstag dabei waren. Die Eltern kreuzten dann ihren Favoriten an und danach habe ich dann die Termine vergeben. Die fertige Liste verteilte ich dann wiederum an alle mit dem Hinweis, die Termine auch untereinander tauschen zu können. Hat immer gut geklappt.



Wunschtermineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 19:25:23

Eine Liste mit Terminen an alle zu verteilen, scheidet angesichts der DSGVO nun aus,

aber auch ich biete an mehreren Tagen mehrere Stunden an und die Eltern wählen ca. 10-14 Tage vorher, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten ihnen ein Termin passen würde.

Im Anschluss teile ich die Termine ein und gebe ca. 1 Woche vorher eine Rückmeldung über die Hausaufgabenhefte.

Auch andere Termine vereinbare ich außerhalb dieser Zeiten wenn nötig oder wenn Eltern kurzfristig absagen müssen. Allerdings telefoniere ich in der Regel mit den Eltern, sodass man es miteinander klären kann.

Andere Schulen sind inzwischen bei einer online-Anmeldung gelandet, die offenbar auch nicht immer klappt. Da wird anscheinend auch die Taktung vorgegeben, sodass es generell zu 7-min-Gesprächen kommt.

Wenn du einen rechtlichen Hinweis benötigst, solltest du dich an die Personalvertretung oder die Gewerkschaft wenden.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jale73 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 19:36:54

für eure Nachrichten, wie ihr die Terminplanung gestaltet.

Genaue, offizielle Regelungen sind euch anscheinend auch nicht bekannt.

Jede Schule macht dies anders.

Ich fände es gut, wenn es doch einheitlichere Arbeitszeitregelungen - zumindest hinsichtlich der Elterngesprächstermine- gäbe.

Leider gestaltet es sich ja schwer, den Arbeitsaufwand jedes Lehrers abzuschätzen.

 



Bei dem Rufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2018 19:46:28

nach einheitlichen Regelungen gebe ich zu bedenken, dass es IMMER jemanden geben wird, der daran was auszusetzen hat oder dem dann irgendwas daran nicht passt. Man stelle sich vor, dort stünde dann: Elterngespräche sind grundsätzlich samstags durchzuführen. Das Geschrei wäre nicht auszudenken.

Ich bin froh, dass es Dinge gibt, die einen Ermessensspielraum zulassen und die individuell geregelt werden können (und die deshalb in den Gesetzestexten auch nur vage oder gar nicht ausgeführt werden).

So blöd es erscheinen mag, wie es dir nun ergangen ist, du bist für die Zukunft schlauer geworden und wirst künftig anders planen. Hat doch auch was.

 



Regelungen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.12.2018 06:46:46 geändert: 12.12.2018 13:22:35

... sind Regelungen (Mark Terensi:"The regels are the regels."), und die hinterfrage ich nicht, sondern setze sie um. Wären Beratungsgespräche also samstags zu führen, würde ich das so machen, denn ich hätte es schon vor der Aufnahme des Studiums schon so oder so ähnlich von meinen Lehrern gekannt (ich habe mich seit der ca. 8. Klasse mit manchen Pausenaufsichten regelmäßig über die Pros und Kontras des Lehrerberufs ausgetauscht). Was ich keinen vorher fragen konnte: wie auf die konkreten Ausprägungen meiner Schwerbehinderung eingegangen würde.

Was Elterngespräche angeht, weiß ich nicht, wie das für die Gespräche in Klasse 4 läuft. Aber grundsätzlich ist es so, dass es auf Umstände wie Behinderung, Kinderbetreuung usw. ankommt, was einem zugemutet werden kann.

Grundsätzlich aber sind Elterngespräche verpflichtend und man muss transparent die Möglichkeit, Eltern auch persönlich zu empfangen, ausweisen. Wir machen das bei uns über Sprechstunden (meist in Hohlstunden oder direkt nach unserem Unterricht). Diese sind aber nicht unbedingt elternfreundlich, wenn diese arbeiten, oder die Zeiten sind dann, wenn die Kids auch wieder heimkommen und betreut werden müssen...

Deshalb sind wir angehalten, auch abweichend Gesprächstermine zu vereinbaren. Dies muss aber verhältnismäßig sein, d. h. wenn ich als kinderloser Single lediglich auf meine Orchesterprobe oder mein Training verzichten muss, sodenn ich diese nicht als Dirigent/Trainer leite, ist mir auch ein Abendtermin zuzumuten. Wie ich das logistisch regele, ob mit zwischendrin heimfahren oder vor Ort speisen, ist dann meine Sache. Als Schwerbehinderter und chronisch Kranker darf ich bei notwendiger Intervallmedikation bestimmte Zeitfenster aussparen, müsste aber dann natürlich ggfs. danach noch Termine zulassen. Hätte ich Kinder, deren Betreuung ich gewährleisten muss, dürfte ich auch dafür die Zeiten einschränken.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.12.2018 17:06:11

@jale73:

du schreibst:

Die Mutter teilte mir mit, an welchen Wochentagen / Zeiten sie Zeit hätte. Ich bot ihr dann am Folgetag nochmals Termine an, die ihr dann immer noch nicht zusagten und dann den Beschwerdeanruf bei der Schulleitung tätigte.

für mich stellt sich die frage:

a) warum war es dir nicht möglich, einen der termine zuzulassen, den sie dir vorgeschlagen hat?(s kingt nämlich so, als hätte sie ohnehin mehrere vorschläge gemacht)

oder

b) hast du ihr dann termine angeboten, die in dem zeitfesnster lagen, die sie vorgeschlagen hat oder wiederum andere?

 

@mordent:

nicht alles weiß man schon, bevor man mit dem studium anfängt     es gibt eine menge änderung in den letzten jahren, die ich nicht vorher gewusst habe und die doch sehr gravierend sind (supplierstundenregelung,  ...................)

 

 



Termineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jale73 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.12.2018 17:42:01

Ja, die zusätzlichen Termine lagen im Zeitfenster.

Ich werde - wie gesagt- jetzt abwarten bis ich alle Rückmeldungen habe und ihr dann nochmals einen Termin in ihrem Zeitfenster geben.

Ein Grundproblem in der heutigen Zeit ist es wohl eher, dass eine sofortige Reaktion gewünscht ist.

Ich gab den Eltern 2 Wochen Zeit, um sich Termine herauzusuchen. Mein Fehler war, mir nicht selbst diese Zeit zu nehmen, um dann in Ruhe zu reagieren.

In der Ruhe liegt die Kraft!

 

 



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