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Forum: "Verfahrensweise bei Meldung ans Jugendamt"

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Verfahrensweise bei Meldung ans Jugendamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2017 21:43:36

Wir haben einen Schüler an der Schule, der höchstgradig im emotionalen-sozialen Verhalten auffällig ist. Die Eltern lehnen jede Form der Diagnostik und Unterstützung ab. Die Maßnahmen der Schule greifen nicht mehr. Lange Zeit waren es sehr individuelle und unterstützende Maßnahmen.

Derzeit ist das Verhalten so auffällig, dass er nicht mehr beschulbar ist. Auch seine geschwisterkinder sind emotional sehr auffällig. Ein Kind weint sehr häufig, weil es sich schämt, das andere Kind ahmt nach.

Jetzt die Frage: Habt ihr so etwas schon mal dem Jugendamt gemeldet? Was muss man tun?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr von Erfahrungen, gegangenen Schritten usw. berichten könntet.



Das istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2017 21:58:31 geändert: 27.11.2017 21:59:41

aus der Ferne schwierig zu sagen, weil die meisten Vorgehensweisen in den Schulgesetzen geregelt sind und daher von BL zu BL abweichen können. Die Erstmaßnahme muss jedenfalls sein, das Kind aus der Schule zu entfernen, d.h. es abholen zu lassen, wenn die Ordnung sonst nicht aufrecht erhalten werden kann. Bei uns regeln verschiedene Ordnungsmaßnahmen den weiteren Verbleib. Bei massiver Fremd- und Eigengefährdung kann ein Schulausschluss bis zu zwei Wochen erfolgen, die Schulaufsichtsbehörde kann noch viel weiter gehen. All das muss aber deine SL wissen, was sagt die denn dazu?

Beim Jugendamt kann man im Bedarfsfall eine Gefährdungsmeldung machen, d.h. man muss den Verdacht hegen, dass das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht. Wenn man das schriftlich macht, ist das Amt verpflichtet, der Sache nachzugehen. Man könnte auch den Schulpsychologen einschalten, aber so wie du das schreibst, geht es wohl weniger darum, psychische Hilfen anzuschieben (die ohne Elternwille ohnehin vergebene Liebesmüh sind), als eher das Kind vom Schulbetrieb zu trennen. Bei uns gibt es dann noch die Möglichkeit der sofortigen Umschulung zur E-Schule, aber da müssen halt wieder bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Um sicher zu gehen, was ihr tun könnt, halte dich an die Schulleitung.

Und im Übrigen wünsche ich dir  viel Kraft, ich weiß, wie solche Situationen am Nervenkostüm zerren können, wir haben momentan sehr ähnliche Verhältnisse.

  



ohne dass ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2017 22:12:36

(zum Glück!) jemals in einer ähnlichen Situation gewesen bin, würde ich dir empfehlen, dich zum einen über die SL abzusichern und dein Vorgehen mit dieser abzustimmen, zum anderen aber auch in alle Richtungen (Eltern, der betreffende Schüler, Kollegen etc.) mit offenen Karten zu spielen. Ich würde dabei nicht mit dem Jugendamt drohen, sondern deine Situation sachlich darlegen und die Meldung ans Jugendamt als den unausweichlichen nächsten Schritt benennen. Dann kann hinterher keiner kommen und behaupten, du habest "hinter seinem Rücken" gehandelt oder ihm "das Amt auf den Hals gehetzt". Alle Gespräche mit Eltern und dem Schüler sollten dabei nur in Anwesenheit der SL stattfinden, um deine Ernsthaftigkeit zu unterstreichen.

Vielleicht wachen die Eltern ja doch noch auf - aus der Ferne sind sie für mich natürlich schwer einzuschätzen.

Auch ich wünsche dir natürlich viel Kraft, um die Situation durchzustehen. Vergiss dabei auch dich selbst nicht - wenn du eine Auszeit brauchst deswegen, gönn sie dir.



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von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2017 22:22:47 geändert: 27.11.2017 22:25:57

für Eure Rückmeldungen.

Sämtliche Maßnahmen, die ihr beschreibt, sind passiert. Es geht jetzt wirklich darum, wie meldet man soetwas dem Jugendamt.

Ich möchte jetzt den Fall wegen des Schutzes der Daten (es ist ja rauszukriegen, wer ich bin) nicht in allen Einzelheiten beschreiben



in diesem Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2017 22:45:16

http://www.lvr.de/media/...82/Handlungsmoeglichkeiten__Kindeswohlgefaehrdung.pdf

Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Die eigentliche Meldung bedarf keiner besonderen Form, die Jugendämter sind theoretisch verpflichtet, jedem Hinweis (auch anonymen Anrufen) nachzugehen. Manche Jugendämter bieten auch ein Online-Formular an, das man auf ihrer Webseite ausfüllen kann. In deiner Situation würde ich dir aber zur Schriftform raten, wenn die SL mit unterschreibt verleiht das dem Ganzen doch ein wenig mehr Dringlichkeit und ist - sozusagen von Amt zu Amt - sicher der beste Weg.



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von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2017 22:36:24

für Deinen Tipp. Leider lässt sich die Seite bei mir nicht öffnen. Kannst Du mir bitte den Link noch mal schicken?



da ist wohl was schief gegangen beim kopierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2017 21:44:29 geändert: 30.11.2017 21:50:34



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