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Forum: "Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzbar"
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 | Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzbar |  | von: poni

erstellt: 17.12.2006 17:47:22 |
das ist ja leider nichts neues mehr.
Trotzdem sollte man seinem Unmut weiterhin Luft machen und das eine oder andere dagegen tun (obs nützt, ist ne andere Frage, aber wenigstens kann man Dampf ablassen)
z.B. http://www.gew.de/Fotowettbewerb.html
Die GEW hat auch Vordrucke für Briefe in der Hinsicht. Da muss ich aber erstmal suchen, ob es die auch zum Runterladen gibt. |
 | Weiteres Problem: |  | von: rhauda

erstellt: 17.12.2006 18:49:44 geändert: 17.12.2006 18:50:17 |
Habe gerade meinem Berufsverband folgendes Argument geliefert:
Aus einer realen Situation heraus ist mir dazu noch ein weiteres Argument eingefallen, dass sicherlich auch rechtlich relevant sein könnte:
Als Lehrkraft geht man mit sensiblen Daten um, dazu gehören:
# Zensuren
# Gutachten
# Schriftverkehr mit Eltern
# personenbezogene Daten
etc.
# weiterhin gibt es in vielen Schulen keine Möglichkeit, vertrauliche dienstliche Telefonate oder telefonische Elterngespräche zu führen
Entweder: Ich habe in der Schule die Möglichkeit, dienstlich vertrauliche Telefonate zu führen und ich habe die Möglichkeit, personenbezogene Daten, Klassenarbeiten, etc zugriffssicher zu lagern....
Oder: ich muss das zu Hause tun in einem Raum, der abschließbar ist und der für andere Famlienmitglieder nicht zugänglich ist. Das wäre dann ein Zimmer, das zur Ausübung der Tätigkeit unerlässlich wäre.
Es ist nicht zuzumuten, dass Familienmitglieder das häusliche Wohnzimmer verlassen müssen, damit die Vertraulichkeit von dienstlichen Gesprächen gewährleistet ist. Die Folge wäre, dass Lehrkräfte für Eltern überhaupt nicht mehr telefonisch zu erreichen sind, da
1. häufig die Vertraulichkeit in der Schule nicht gegeben ist
2. es eine Zumutung wäre, Familienmitglieder aus einem gemeinsam genutzten Zimmer zu verweisen, um Vertraulichkeit herzustellen. Das müsste allerdings geschehen, weil ein häusliches Arbeitszimmer ja anscheinend nicht mehr als notwenige Sache angesehen wird und somit wieder der gemeinsamen Nutzung zugeführt werden könnte.
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