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Forum: "Disziplinarverfahren gegenüber Lehrern"

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Disziplinarverfahren gegenüber Lehrernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2004 18:26:56

Für welche Verfehlungen gibt es was? Gibt es sowas wie eine Flensburger Punkte-Kartei? Hat schon mal jemand eine Diszi bekommen - und wofür? Gut, keiner will sich wahrscheinlich hier outen, aber vielleicht kann man ja von Kollegen und -innen berichten.
Der Aufhänger für dieses Forum ist, dass sich unser Kollegium ursprünglich weigern wollte, die m.E. unsinnigen Empfehlungen für mangelhafte Noten (eine NW-Spezialität seit diesem Halbjahr??) zu verfassen. Nun muss der Schulleiter uns eine "dienstliche Anweisung" geben, dies doch zu tun. Also, wer will schon Gehaltskürzung oder so was riskieren?


Kein Mensch bzw. Lehrer oder -in will was sagenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2004 17:30:26

Ja, dann muss ich mal zwei, drei Fallbeispiele darlegen.
Vielleicht will ich ja wirklich nur wissen, ob ich es mir finanziell leisten kann, dem ein oder anderen mal eins aufs Maul zu geben. 30 Euro Strafe: Wär das angemessen, oder muss ich mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen? Dann überleg ich mir das noch mal.
Oder anderer Fall: Was ist mit der hübschen 17-jährigen, der ich im kommenden heißen Sommer unverschämterweise zu lange (wie sie meint) in ihr offenherziges Dekollete schaue? Vielleicht fällt mir ja vor lauter Schreck noch ein Stückchen Kreide ausgerechnet dort hinein, das ich, höflich wie ich bin, natürlich wieder dort raushole. Ist ja schließlich Staatseigentum. Aber wie ich das kenne, wird sie das dummerweise alles missverstehen und es (natürlich auf dem Dienstweg) der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben mitteilen. So, und nun? Die Frage aller Frage: Watt kostt datt?
Ich suche immer noch die Verfehlung, bei der man unter Verdoppelung der Dienstbezüge sofort zwangspensioniert wird.
Reicht vielleicht auch, wenn ich Beraterverträge a la Gerster abschließe?
Sch(m)erz beiseite: bei den WTs kann oder will wohl niemand darüber etwas mitteilen. Wenn meine Fallanalysen noch nicht genügend Motivation sind, dann lassen wir es eben. Mal schaun, wie's hier ist.


Würde mich auch mal interessierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: susara Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2004 19:56:19

Hallo,
ich kann zwar noch nicht mitreden, aber mich interessiert das Thema auch.
Da ich heute vereidigt wurde, wäre es doch ganz interessant, mal zu hören, was da (natürlich rein hypothetisch) alles passieren könnte.
Wie sieht es aus, wenn ich z.B. die Mauer meines Nachbarn mit dem Auto berühre und Fahrerflucht begehe?
Bin ich dann als Beamter nicht mehr tragbar und meine Pension ist futsch? Oder muß man sich da schon richtige Klöpse leisten?

Wie sieht das "wirkliche Leben" eines Beamten aus?

Gruß,
Susara


Worinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2004 20:36:15

besteht/ bestehen eigentlich der Unterschied oder die Unterschiede, ob du verbeamtet oder angestellt bist im Schuldienst, bezüglich dieser Frage? Weiß das jemand?


real life ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2004 21:03:38

Beamte sind auch Menschen - oder auch nicht - je nachdem

Man lebt wir alle anderen auch ...
Zur konkreten Frage der Fahrerflucht: Ab einem bestimmten Strafmaß und bei bestimmten Deklikten setzt sich zusätzlich zur Justiz die Disziplinarmaschinerie in Bewegung - aber das kommt verschwindend wenig vor. Bestimmt aber nicht bei Fahrerflucht an der Mauer.

Fazit: Wer vor der Verbeamtung ein real life hatte, wird's behalten - den anderen ist auch durch Verbeamtung nicht zu helfen

es grüßt die beamtete rooster


@ponineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2004 21:08:08

Für Angestellte gilt der BAT (Bundesangestellten Tarif) und es gibt keine eigene Disziplinarordnung. Unter den Paragrafen mit 'Kündigung' findet man alles interessante zum Thema.
Für Beamte gilt die Disziplinarordung. Da sie in 'einem besodberen Treueverhältnis' zum Staat stehen, kann er sie nicht entlassen, es ist viel weniger rechtlich geregelt als bei Angestellten. Da gibt es eine Arbeitsgerichtssprechung, die Richtlinien vorgibt. Das Beamten Diszplinarrecht kennt Ausschüsse - aber keien ordentlichen Gerichte.
Im Ergebnis ist der BAT klarer und wird wahrscheinlich gleichmäßiger angewandt.


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