in Niedersachsen auch nicht machen kann, ist mir völlig unverständlich. Unsere Schüler müssen's alle, nur wählen sie selbst, in welchen schriftlichen Fächern und welchem mündlichen Fach sie sich prüfen lassen. Die Arbeiten werden dann wie eine Klassenarbeit, nur mit doppeltem Gewicht, gezählt. Von der mündlichen Prüfung können sie in Ausnahmefällen durch den Lehrer befreit werden, z.B. wenn sie durchgängig seit Klasse 7 eine gute oder sehr gute Note auf dem Zeugnis gehabt haben.