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Forum: "Private Kosten bei Abschlussfahrt - über Steuer oder Reisekostenabrechnung?"

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Private Kosten bei Abschlussfahrt - über Steuer oder Reisekostenabrechnung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 10:02:04 geändert: 10.11.2024 10:02:45

Hallo zusammen,

in diesem Schuljahr werde ich eine Abschlussfahrt ins EU-Ausland begleiten und etwa 500€ an Rechnung erhalten (plus Verpfelgung vor Ort obendrauf).

In Baden-Württemberg rechnet man dies über die Reisekostenabrechnung in "Drive BW" ab oder kann dies in der Steuererklärung abwickeln.

Bisher habe ich es über die Steuer mithilfe eines Lohnsteuerhilfervereins gemacht. Dort hieß es, der Vorteil sei bei der Steuer, dass es in den Steuerbetrag miteinfließe und mehr bringe, als wenn es rein über die Reisekostenerstattung läuft.

Ich frage mich aber, ob dem so ist und es sinnvoll ist, dies so zu handhaben.

Über eure Erfahrungen würde ich mich freuen.



kann mir kaum vorstellenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 19:44:50

dass sich das bei der Steuer rechnet, vorausgesetzt, du bekommst alle Kosten über die Reisekostenabrechnung erstattet. Denn bei der Steuer bekommst du ja immer nur einen Anteil zurück, nie den gesamten Betrag.

Bei uns in RLP ist allerdings die Reisekostenabrechnung dermaßen aufwändig und mit hohen Eingangshürden verbunden (allein die Anmeldung im Onlineportal ist irre kompliziert...), da rechnet man u.A. auch mit Kosten für entgangene Lebenszeit.



Laut Beamtenrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2024 22:36:08

sind Reisekosten vom Dienstherren in voller Höhe zu erstatten, wenn die Reise als Dienstgeschäft vom Dienstvorgesetzten ( Schulleiter/ Schulrat) angeordnet = genehmigt wurde. Der Beamte kann / darf nicht darauf verzichten.

Du mußt also dienstrechtlich auf deinen Reisekosten bestehen.

Das Problem ist, dass der Ansatz für Reisekosten in der Regel bei jeder Dienststelle zu niedrig ist. Ein Richter z.B. verschiebt dann halt den Lokaltermin ins Folgejahr, aber bei einer Studienfahrt ist das nicht so einfach. Lösungen: 1) keine "Abschlussfahrten"; das ist pädagogisch nicht vertretbar. 2) billigere Reisen (nicht ins Ausland, weniger Tage usw.) Auch nicht das Gelbe vom Ei, aber eher durchzuführen. Braucht aber festen Zusammenhalt im Kollegium.

Steuerlich dürfte das Finanzamt die Kosten aus o.a. Gründen nicht berücksichtigen.

rfalio

 



Präzisierung von rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.11.2024 08:58:16

Die Kosten für eine Klassenfahrt oder ähnliche mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltung werden nicht in voller Höhe erstattet.

Die notwendigen Fahrtkosten und Nebenkosten werden unter Berücksichtigung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen im vollen Umfang erstattet.

Bei mehrtägigen Außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird anstelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes eine Aufwandsvergütung erstattet, die sich nach Art der Unterbringung und Verpflegung zusammensetzt. Nähere Informationen findet man auf dem Merkblatt LBV 1213.

Die Beantragung der Fahrt erfolgt in Papierform an der Schule. Mit Verwendung des Formulars LBV 1211 ist die Abrechnung über Drive-BW sichergestellt.

Wird der Antrag auf Durchführung der AUV vom Schulleiter genehmigt, ist automatisch die Kostenerstattung genehmigt.

Eine Genehmigung unter Auflage, dass auf Kosten verzichtet wird ist rechtlich nicht statthaft, aber ob sich der Lehrer die Mühe macht die Abrechnung durchzuführen, bleibt immer noch ihm überlassen.

Achtung: Die tatsächlichen Fahrt- und Nebenkosten für den Lehrer müssen explizit aufgeschlüsselt sein, sonst erfolgt keine Kostenerstattung ...



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2024 15:06:23 geändert: 13.11.2024 15:11:55

Du musst die Reise beim LBV vorher genehmigen lassen, dann bekommst du die Kosten von dort voll erstattet (war bei mir so). Übrigens galt das auch für die Kollegin, die mich begleitet hat.

Vor der Reise: Für die Genehmigung brauchst du den Vordruck 1211.

Nach der Reise: Brauchst du den Vordruck 1212a und kannst die Kosten ohne Belege abrechnen.  

Denke auch an die Vorababfrage bei den Eltern. Ich kann das hier leider nicht anheften, aber es gab im April ein Schreiben vom Kumi.

 

Ich würde übrigens nicht mehr fahren, bliebe ich auf Kosten sitzen. Über die Steuer kannst du die Kosten nicht reinholen.

 

 



Danke für eure ausführlichen Rückmeldungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyhyryiys Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2024 09:13:44

Ich werde es dann über Drive BW angehen und alle Belege sammeln. Ich bin gespannt, auf welchen Kosten ich privat dann hängen bleibe. 



Präzisierung auch nochmal von mirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: emiliach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2024 20:38:40

Sofern alle angefallenen Kosten über den Dienstherren beglichen werden, ist es nicht mehr möglich, diese Kosten auch noch als Aufwand in der Steuererklärung anzugeben. 

Eine Ausnahme könnte hier der evtl. angefallende Verpflegungsmehraufwand darstellen, der ggf. nicht über den Dienstherren abgegolten wurde. 

Ansonsten ist es ohnehin so, dass man Aufwände, die man im beruflichen Zusammenhang in der Steuererklärung geltend machen möchte, einem niemals "1:1" erstattet werden. Diese Aufwände minimieren nur das zu versteuernde Einkommen. 

LG
emi  



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