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Forum: ""Nachreichung" - Gleichstellungsschreibung"

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"Nachreichung" - Gleichstellungsschreibungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2017 16:55:56

Hallo an euch, wollte mich mal kurz nach eurer Meinung bzgl. meines "Problems" erkundigen!

Und zwar bin ich sehr an einem OBAS in NRW interessiert und hatte vor wenigen Tagen auch schon ein sehr interessantes & vielversprechendes Vorstellungsgespräch. In meinen Bewerbungsunterlagen und dem Gespäch hatte ich bisweilen zwar von einem "Unfall" meinerseits berichtet, aber nicht, dass ich einen Antrag auf "Gleichstellung" im Zuge der Schwerbehinderung laufen habe.

Darüber ist nun entschieden worden und ich habe die postalische Nachricht erhalten, dass ich bei Bewerbungsformalitäten / der Auswahl von einem Bewerber bei gleicher Qualifikation bevorzugt werde!

Dieser Fakt wäre ja nicht schlecht, wenn jenes (m)eine fokussierte Schule zum OBAS auch noch erfahren würde, oder? Ich bin mir da ein bisschen unsicher, da ich es bisher nicht angegeben habe. Jedoch kann ich meine Tätigkeit als Lehrer - wie ich es schon bisweilen als Vertretungslehrer erfülle - ordnungsgemäß verrichten  

Nicht, dass wenn ich es nicht noch nachreiche, mir diese Stelle durch die Lappen gehen würde. Was denkt ihr, wie sollte ich mich entscheiden?!

Eventuell spielt es auch bei der Prüfung von Seiten der Bezirksregierung eine Rolle  

Freue mich über Einschätzungen und sende viele Grüße, Seiteneinsteiger85

 



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von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2017 18:49:13

GdB dürfen dir im Bewerbungsverfahren keine Nachteile entstehen, so will es das Antidiskriminierungsgesetz. Die einzige Ausnahme wäre, wenn die Art der Behinderung bei der Ausübung des Berufes extrem hinderlich wäre, z.B. wenn du dich als Blinder bei einer Spedition als Fernfahrer bewerben würdest.

Insofern kann es dir mMn nur helfen, wenn du hier mit offenen Karten spielst.



Vielen Dank...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2017 22:20:57

...für deine Einschätzung  

Grundsätzlich dachte ich mir das auch so, ABER ich habe es bisweilen bei der Bewerbung und dem Vorstellungsgespräch noch nicht angesprochen, da das Verfahren zur Gleichstellung noch in der Schwebe war.

Und jener niedrige Wert von 30 Grad hätte ich ja - ohne Gleichstellungsbefugnis - nicht erwähnen brauchen  

Schwierige Situation, ich bin ein wenig ratlos! Was meint ihr?

Schönen Abend weiterhin wünscht der hoffentlich baldige Seiteinsteiger  



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