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Forum: "Wer ist verantwortlich für Antrag auf IB Lernen (Hessen)"

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Wer ist verantwortlich für Antrag auf IB Lernen (Hessen)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2018 15:29:31

Hallo,

bei uns ist in der Schule eine Diskussion entbrannt zum Thema "Wer ist dafür verantwortlich, einem Schüler den Status "IB Lernen" zu gewähren"? Muss der Schulleiter einen Antrag stellen, müssen die Eltern dies veranlassen, ist die Förderschullehrerin dafür verantwortlich oder macht ein Klassenlehrer dies?

Meine SL meint, dass sie selbst die Förderschullehrerin auffordern würde, eine Stellungnahme zu schreiben und die Eltern damit nichts zu tun hätten. Die Förderschullehrerin sagt, dass ich als Klassenlehrerin einen Antrag (ca. 5 Seiten) ausfüllen müsste und die Eltern dann diesem Antrag zu stimmen müssten.

Ich habe keinerlei Infos von sicherer Quelle und bin auch erst seit kurzem in Hessen, so dass ich keine Ahnung habe, wie es hier geregelt ist.

 

Herzlichen Dank für eure Antworten und viele Grüße

Erle



Das ist genau geregelt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2018 16:05:27

für Hessen hier in der "Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)".

Ist schnell gegoogelt und beschreibt genau die Abläufe.



Wie es in Hessen geregelt ist, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2018 21:24:19

weiß ich nicht.

 

In Brandenburg ist das so geregelt.

Einer stellt den Antrag (Eltern, Kind Ü14, Schule)- vorzugsweise die Eltern. Das ist die Voraussetzung, dass überhaupt jemand einen Bleistift bewegt.

Dann müssen mehrere Formulare über Leistungstand, Förderung usw. ausgefüllt werden. Das ist Aufgabe des Klassenleiters. Das kann der Sonderpädagoge in den meisten Fällen gar nicht tun, weil er das Kind nicht ausreichend kennt. Ich (selbst Sonderpädagogin) mache das meist mit den Lehrern zusammen.

Dann geht die Beantragung an die Sonderpädagogische Beratungsstelle, die dann das Verfahren eröffnet.



... und klickneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fulano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2018 10:02:43



Feststellung Förderbedarfneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2018 10:35:45

Also, aus Wiesbaden (ist ja auch Hessen   ) kenne ich es folgendermaßen:

Wenn bei einem Schüler der Förderbedarf erstmals festgestellt werden soll (darum gehts doch, oder?), dann muss bis spätestens 15.12. der Antrag dazu beim zuständigen BFZ eingehen. Den Antrag füllt in der Regel die Klassenlehrerin in Verbindung mit der Förderschullehrerin (falls vorhanden) aus, er muss aber auch von Schulleitung und Eltern unterschrieben werden. Wichtig dabei ist tatsächlich die Elternunterschrift, da sie mit dem ganzen Verfahren einverstanden sein müssen.

Nachdem der Antrag fristgerecht beim BFZ einging, wird von dort aus eine Förderschullehrkraft beauftragt, eine Stellungnahme zu schreiben und anschließend (nach nochmaliger Prüfung der Stellungnahme durch das BFZ) einen Förderausschuss abzuhalten. An diesem Förderausschuss nehmen KL, SL und Eltern teil und er wird durch die Förderschullehrkraft geleitet, die die Stellungnahme geschrieben hat. Hier wird dann auf Grundlage der Stellungnahme gemeinsam darüber entschieden, ob ein Förderbedarf festgestellt wird oder nicht und welche Fördermaßnahmen notwendig sind. Wichtig ist dabei die Einstimmigkeit des Förderausschusses. Wenn sich also eine der Parteien gegen den Förderbedarf stellt, wird es schwierig und das ganze Verfahren geht zurück ans Schulamt. Daher sollte vorher ein Konsens hergestellt werden, was deutlich macht, warum die Eltern möglichst schon bei Antragstellung mit ins Boot geholt werden sollten.

Ich hoffe, diese Beschreibung hilft etwas weiter. Ich würde mal davon ausgehen, dass das in anderen Schulamtsbezirken ähnlich ist. Das hier ist jedenfalls das Vorgehen in Wiesbaden.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2018 20:20:12

für die Antworten.

Ich bin auch von dem Vorgang wie ladysheep ihn beschreibt, ausgegangen. Ich bin und war nur sehr irritiert, als mir meine SL mitteilte, dass ich damit erst einmal gar nichts zu tun hätte. Nun muss ich mir überlegen, ob mich die SL für dumm verkaufen wollte oder ob die SL es echt nicht besser wusste  

 

Ich werde mir nicht ins eigene Bein schießen und für 5 Schüler einen Antrag auf IB Lernen stellen...

 

Liebe Grüße



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