Die Schulleitung informiert nach Feststellung der Nichtversetzung in der Notenkonferenz zum Schuljahresende die Erziehungsberechtigten per Brief über die Nichtversetzung und dessen Bedeutung, inklusive der obligatorischen Rechtsbehelfsbelehrung.
Bei uns werden die betroffenen Schüler für den Tag der Zeugnisausgabe freigestellt und es wird eine Frist gesetzt, bis zu der eine Mitteilung über den weiteren Verbleib des Schülers zu erfolgen hat.
Die Klassenlehrer erkundigen sich dann beim Schüler, ob er zur Zeugnisübergabe kommen möchte und ob (ggf. wie) eine Verabschiedung von der Klasse erfolgen soll.
Stress gibt es regelmäßig dann, wenn es Schüler überraschend trifft, also mit Eltern zuvor kein Gespräch über die drohende Nichtversetzung geführt wurde. Dies ist in keiner Vorschrift geregelt, aber üblicherweise wird hier dem Brief ein Gespräch bzw. Telefonat vorgeschaltet.
Es gab irgendwann (schon lange her) eine Verwaltungsvorschrift des KMs, dass dieser Informationsbrief nicht blau sein darf. Der "blaue Brief" stellte übrigens seiner Zeit nicht den Verwaltungsakt der Nichtversetzung dar, sondern die Vorabinformation und wurde i.d.R. zum Halbjahr gesendet.