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Forum: "Von Schüler/in Schmerzensgeld einklagen"

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Von Schüler/in Schmerzensgeld einklagenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aphy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2018 13:07:49

Hallo zusammen,

hat schon mal jemand diesen Weg bestritten und kennt sich da aus. Mich treibt gerade die Frage um, ob ich das überhaupt kann. Ich habe bisher von gewerkschaftlicher Seite zwei unterschiedliche Meinungen gehört. Einer vom Rechtsschutz sagte ja, sei möglich, aber nur privatrechtlich. Ein anderer wiegelte kategorisch ab.

Inwiefern ich jetzt was über den Vorfall schildern darf, weiß ich nicht. Deshalb so viel: durch ein grob fahrlässiges Verhalten eines Schülers wurde ich verletzt. Der Unfall und die Verletzung waren sicher nicht geplant, aber der Unfall wurde eben grob fahrlässig herbeigeführt, d.h. der Schüler wusste, dass sowas definitiv schief gehen kann und man sowas generell nicht macht. Tat es auch.

Ich erlitt Verletzungen des Genicks und war monatelang krank geschrieben. Ich arbeite zwar wieder, aber gut ist es immer noch nicht und ich habe noch Schmerzen. Ich werde wohl noch ein Weile damit rum machen.

Deshalb kommt immer wieder, wenn es mir reinfährt der Wunsch nach zumindest finanzieller Wiedergutmachung hoch. Anders geht es auch kaum, die Schmerzen kann er mir schließlich nicht abnehmen.

Wer wurde auch verletzt und kann mir weiter helfen? Vielen Dank.



Es ist schlimm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2018 13:41:43 geändert: 16.07.2018 13:42:26

was dir passiert ist. 
Aber ich glaube kaum, dass wir dir helfen können.

Wir kennen den Fall nicht genau. Das ist der eine Grund.

Der zweite Grund: du hast schon versucht, rechtliche Hilfe einzuholen. Mit mittelmäßigem Erfolg.

Wir sind hier aber doch alles Laien und keine Rechtsberater. Wir können und dürfen da gar nicht helfen. Außerdem liegt jeder Fall anders. 

Ich fürchte, du musst deinen Weg selber gehen mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Besserung.



Allgemeine Anfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aphy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2018 14:28:18

Hallo,

das ich hier keine rechtliche Beratung bekomme, das ist mir klar. Es wäre nur interessant, wenn eben einer schon mal den Weg bestritten hat und daher berichten kann, ob es generell möglich ist oder von vorn herein aussichtslos.

Es werden ja sicherlich schon mehrere Lehrer irgendwann mal verletzt worden sein.



Allgemeine Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2018 21:09:14

Ein nicht ganz vergleichbarer Fall: Ein Kollege wurde vom Vater eines Schülers angegriffen, der ihm dabei einige Verletzungen zufügte, so dass er einige Zeit dienstunfähig war. Der Dienstherr hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Strafanzeige gestellt. Unabhängig davon hat der Kollege über einen Rechtsanwalt eine Zivilklage eingereicht, um Schmerzensgeld zu erhalten. Das wurde ihm auch zugesprochen.

Dein Fall liegt anders, weil es vermutlich keinen Strafprozess gegeben hat. Deshalb ist es für uns aufgrund deiner Minimalinfos nur schwer einzuschätzen, ob ein Zivilprozess Erfolg hätte. Grundsätzlich besteht allerdings ein Anspruch nach BGB § 253 auf Entschädigung, auch ohne Strafprozess!

In deinem Falle würde ich einen Rechtsanwalt kontaktieren, der deinen Anspruch auf Schmerzensgeld prüft und ggf. auf dem Wege eines Zivilverfahrens geltend macht, auch wenn du dich am Ende vielleicht außergerichtlich mit den Eltern des Schülers einigst.



Grundsätzlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2018 11:55:50

... ist es nie verboten seine persönliche Einschätzung zu geben, soweit man sich für kompetent genug hält. Dass man keine Garantie auf Erfolg geben kann, weiß selbst der Profi (s. Rechtsberatung).

Natürlich kann zivilrechtlich Schmerzensgeld eingeklagt werden, und wenn der Schüler strafmündig (14+) ist und klar wird, dass sein Verhalten grob fahrlässig war (z. B. Verweis auf Sicherheitsbelehrung oder andere Schüler, die Ermahnungen gegen den Schüler bezeugen können), ist ein Erfolg durchaus möglich.

Sind schon schulisch Konsequenzen gegen den Schüler erwirkt worden (z. B. Arrest, Zusatzarbeit, Klassenbucheintrag  o. ä.)? Das könnte den Ausgang beeinflussen.

In jedem Fall würde ich mich mit der Gewerkschaft, die dir Mut gemacht hat, die Angelegenheit nochmals detailierter besprechen.

LG vom Pralltriller



Bei einem ähnlichen Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2018 19:20:20

klagte das Land als Dienstherr gegen den Verursacher, das Gehalt ein. Als dies wegen schuldhaften Verhaltens des Verursachers gerichtlich entschieden wurde, klagte die Geschädigte im Zivilprozess Schmerzensgeld ein.



Zwar in Österreichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2018 08:30:14

und das vor vielen Jahren, und doch ähnlich:

Mir hat ein Schüler (13) durch eine (sicher unbeabsichtigte) Bewegung in Richtung meines Gesichts im Turnunterricht meine Brille kaputtgeschlagen, mir eine Kieferverschiebung zugefügt und zwei Zähne eingeschlagen.

Er war entsetzlich bedrückt, weil er immer zu " unkontrolliert bewegungsfreudig" war. Seine Eltern hatten deswegen extra eine Haftpflichtversicherung für ihn abgeschlossen. Ein Gespräch  aller Beteiligsten bei der Versicherung:

Sie würde allerdings nur zahlen, wenn ich a) sofort ins Krankenhaus eingewiesen worden wäre und mindestens 3 Tage im Krankenhaus hätte bleiben müssen (Körperverletzung und daher anzeigepflichtig) und b) es vorsätzlich geschehen wäre...

Möglicherweise können das für dich Anhaltspunkte sein?

Für dich sehe ich  - so leid es mir für dich tut - aus meiner Erfahrung (Österreich) nicht recht viel Chance.

PS:

Die Eltern des wirklich sonst sehr netten Schülers haben mir - auf dem Kulanzweg über die Versicherung - die Brillen bezahlt.

Die drei Tage KH hatte ich mir ja gespart, weil das Ganze an einem Freitag passiert war und ich doch ohnehin Wochenende.....

Typisch Junglehrer halt und den Kolleginnen und Kollegen nur ja nicht extra unbezahlte Supplierstunden bescheren...

 

Ich wünsche dir vor allem, dass du möglichst schnell schmerzfrei bist und trotz allem Freude in der Schule hast!

 

 

dafyline



Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hastneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2018 15:03:21 geändert: 24.07.2018 15:04:08

kann dir nicht viel passieren. Dann würde ich klagen. Sicher kann man sich bei keiner Klage sein.

Zivilrechtlich unterstützt dich die Gwerkschaft nicht?

 

Du solltest Dir aber bewusst sein, dass es sehr zeit- und nervenaufreibend ist und auch schief gehen kann.

Aber wenn du es nicht versuchst, kannst du auch nicht gewinnen.

 

Inwiefern hat dich dein Arbeitgeber unterstützt? Er hat eine Fürsorgepflicht für dich.



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