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Forum: "Rechtliche Frage Bayern Realschule"

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Rechtliche Frage Bayern Realschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2024 18:41:05

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

kann mir jemand helfen?

 Es gibt doch irgendwo einen Artikel oder Paragraphen, der besagt, dass ein Schüler/eine Schülerin in angemessener Zeit (!) nach Krankheit den Stoff nachholen muss. Weiß jemand, wo das genau steht? Ich brauche bitte wirklich einen Gesetzestext, keine Meinung.
BayEuG, RSO, KMS? Irgendwas?


Danke für eure Hilfe!



etwas schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2024 22:11:04

Nur in § 22 RSO ist von einer Nachfrist bei angekündigten Leistungsnachweisen die Rede.

Aber auch hier wird keine exakte Dauer festgelegt!

M.E. ist eine Nachfrist von Art und Dauer der Verhinderung (Krankheit?) abhängig. Da wahrscheinlich mehrere Fächer betroffen sind, lass deinen Schulleiter entscheiden.

rfalio



genau das ist das Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2024 17:43:47

Danke dir!

Leider ist genau das das Problem: der Schüler war länger krank (ich glaube drei Wochen), kam und soll in der 2. Stunde die Ex mitschrieben (bzw. sie soll gewertet werden). Die Schulleitung will das so, die Lehrkraft (ist nicht mein Schüler) sieht den Fall, kennt das Kind und würde auf diese Note gern verzichten. Darum war der Gedanke, ob man der SL gegenüber nicht mit einem Gesetzestext besser argumentieren könnte.

Aber ich danke dir!

LG



da greift § 19 RSOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2024 19:51:06

Eine Ex gibt es nicht!

Der kleine Leistungsnachweis Stegreifaufgae und darum scheint es sich zu handeln (ansonsten müsste er eine Woche vorhern angekündigt sein und da war der Schüler ja krank!) bezieht sich erst einmal nur und ausschließlich auf den Stoff der Vorstunde und da war der Schüler ja anwesend. Allerdings dürften Grundkenntnisse, die in der Zeit der Krankheit anstanden, nicht abgefragt und/ oder gewertet werden.

Ich hoffe, das war hilfreich.

rfalio

 



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